- Französische Westbahn
Französische Westbahn (compagnie des chemins de fer de l'Ouest), 1909 verstaatlichte Privatbahn, beherrscht das Verkehrsgebiet des nordwestlichen Frankreich, verbindet die Linien der Nordbahn mit jenen der Paris-Orléans-Bahn und führt, von Paris ausgehend, mit vielen Zweiglinien zur Nord- und Nordwestküste.
Die Gesellschaft der F. entstand auf Grund des Erlasses vom 7. April 1855 durch Fusion folgender Eisenbahngesellschaften: Paris-Versailles-St. Germain mit Abzweigungen nach Auteuil und Argenteuil, Paris-Rouen, Rouen-Havre, Paris-Rennes (Ouest) und Paris-Caen-Cherbourg. Die Konzession der Eisenbahn Paris-St. Germain erfolgte mit Gesetz vom 9. Juli 1835, die der Linie Paris-Versailles (Rive droite et gauche) mit Gesetz vom 9. Juli 1836. Ferner war die Konzession erteilt für die Bahn von Paris nach Rouen am 15. Juli 1840, für Rouen-Havre am 11. Juni 1842, für die Zweiglinien jener Bahn nach Dieppe und Fécamp am 19. Juli 1845. Gemäß Dekret vom 11. Dezember 1851 wurden die Bahnen Paris (Mantes)-Caen-Cherbourg, Versailles-Rennes und die Gürtelbahn (Rive droite) konzessioniert; ein Dekret vom 12. August 1852 erteilte die Konzession für die Linie Paris-Auteuil.
Den vereinigten Gesellschaften waren verschiedene Zuschüsse und Zinsgarantien bewilligt. Bei der Bildung der F. wurde ihr die Verpflichtung zum Bau von mehr als 800 km neuer Linien in der Normandie und Bretagne auferlegt.
Die 1855 konzessionierten Linien der F. im westlichen Frankreich umfaßten 2079 km.
Nach den Verträgen vom 29. Juli 1858 und 11. Juni 1859 (Dekret vom 11. Juni 1859) erhielt die F. gemeinschaftlich mit der Nordbahn die Konzession für die Linie Rouen-Amiens, ferner für die Linie Paris-Dieppe, Pont l'Évêque-Trouville und Laigle-Conches.
Das Netz wurde in ein altes und neues getrennt, für welch letzteres eine 4∙65%ige Garantie auf 50 Jahre gewährt wurde.
Weitere Konzessionen erhielt die F. durch die Verträge von 1863 (164 km), 1865 (Pariser Gürtelbahn), 1873 (22 km) und 1875 (27 km).
Durch Erlaß vom 31. Dezember 1875 erhielt die F. Konzessionen für 14 Linien in der Gesamtlänge von 241 km.
Von den definitiv konzessionierten Linien waren zehn in einer Ausdehnung von 110 km allein auf Kosten der Gesellschaft auszuführen. Für die übrigen vier Linien wurden Subventionen gewährt.
Auf Grund der Konvention vom 17. Juli 1883 (Gesetz vom 20. November) erhielt die F. die definitive Konzession für Linien in einer Länge von 1185 km, das bedingt konzessionierte Netz eine solche von 233 km. 200 km nicht namentlich angeführter Linien sollten erst auf Grund späterer Vereinbarung zwischen Staat und Gesellschaft ausgewählt werden.
Ferner trat der Staat 877 km Staatsbahnstrecken an die Gesellschaft ab, wovon 775 km fertiggestellt, die übrigen im Bau waren. Den Ausbau sollte der Staat auf eigene Kosten bewerkstelligen. Dagegen hatte die Gesellschaft sich verpflichtet, jene Lokalbahnen im Gebiet der F. zu übernehmen, die der Staat als Bahnen d'intérêt général erklären würde.
Der Ablauf sämtlicher Konzessionen war schon 1855 auf den 31. Dezember 1956 festgesetzt (vgl. im übrigen den Art. Französische Eisenbahnen).
Die aus der Staatsgarantie entstandene Schuld der Gesellschaft betrug zur Zeit der Konvention 240∙7 Mill. Fr. Zur Ausgleichung dieser Schuld verpflichtete sich die F. zum Bau und zur Verbesserung einer Anzahl von Bahnhöfen und Bahnstrecken im Gesamtkostenbetrage von 160 Mill. Fr. Der Rest dieser Schuld wurde der Gesellschaft erlassen.
Ende 1883 betrug die konzessionierte Länge 5731 km, wovon 3917 km in Betrieb waren.
1885 wurden von der Generalversammlung zur Anlage von Doppelgleisen und Stationsvergrößerungen 10∙000 Fr. f.d. km bewilligt, während der Staat zur Verzinsung der hierzu aufgenommenen Anleihen (jedoch nur solange die Roheinnahme der Hauptlinie in den betreffenden Sektionen 35.000 Fr. f.d. km nicht erreichte) bis 1956 einen Zuschuß zu leisten hatte. Auch genehmigte die Generalversammlung die Beteiligung der Gesellschaft bei Ausführung des bretagnischen Eisenbahnnetzes, das eingleisig mit einer Spur von 1 m ausgeführt werden sollte (97 km).
Weitere Konzessionierungen erfolgten in Ausführung der Konvention von 1883 mit Gesetzen aus den Jahren 1885, 1886, 1897 1900, 1902.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. Dezember 1908 erfolgte mit 1. Januar 1909 die Verstaatlichung der F. und der Übergang der Gesellschaft in die Liquidation. Die Gesellschaft bleibt jedoch bis zur vollständigen Tilgung ihres Kapitales d.i. bis 1956 bestehen.
Das Netz der verstaatlichten F. umfaßt außer den Lokalbahnen folgende Hauptbahnstrecken: Paris – Dieppe über Pontoise, Paris – Le Hâvre, Mantes – Cherbourg, Paris – Versailles (Rive droite, Abzweigungen Paris – Versailles [Rive gauche], Paris – Invalides – Versailles, St. Cloud – L'Etang la ville, Paris – St. Germain, Asmières – Argenteuil, Argenteuil – Ermont – Pontoise), Paris – Granville, Conches – Laigle – Mortagne – Mamers – Angers, Le Mans – Mézidon – Villers s. Mer, Le Mans – Segré – Nantes, Louverné – Mayenne – Domfront – Caen, Alençon – Pré-on Pail – Domfront, Lison – Lamballe, Pontorson – Vitré – Châteaubriant, St. Malô – Rennes – Redon, Champ de Mars – Puteaux [Paris] – Monlineaux, Evreux – Navarre, Paey s. Eure – Gisors, Evreux – Louviers und Alençon – Condi.
Ende 1910 umfaßte das im Betriebe stehende Hauptbahnnetz der verstaatlichten Westbahn zusammen 6068 km, u.zw.:
Im Bau befindlich waren Ende 1910 (Gesetz 1909) 50 km, in Vorbereitung 29 km. – Weitere statistische Angaben s. Französische Staatsbahnen.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.