- Heilstätten
Heilstätten für Eisenbahnbedienstete. Besonders zu nennen sind die Lungenheilstätten von Arbeiterpensionskassen, die von einigen deutschen Staatseisenbahnen in Erfüllung der ihnen durch die Versicherungsgesetzgebung des Deutschen Reiches auferlegten Pflichten errichtet worden sind. In den H. soll durch geeignete Behandlung der vorzeitige Eintritt der Invalidität der Arbeiter infolge von Erkrankung an Tuberkulose möglichst verhindert werden. Es sind im Bereiche der preußisch hessischen Staatseisenbahnen die H. Moltkefels in Niederschreiberhau i. R. und Stadtwald bei Melsungen und im Bereiche der badischen Staatseisenbahnen das Friedrich-Hilda-Genesungsheim in Oberweiler in Wirksamkeit, während sich im Bereiche der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen eine H. im Bau befindet. Diese Anstalten gelten auf dem Gebiete der Tuberkulosebekämpfung als Musteranstalten. Sie werden stark besucht; auch von lungenkranken Beamten, die nicht den Arbeiterpensionskassen angehören, wird häufig um Aufnahme nachgesucht. In den H. Moltkefels und Stadtwald können gleichzeitig 220 Lungenkranke aufgenommen werden. Die Aufzunehmenden müssen sich noch im Anfangsstadium der Krankheit befinden. Nach der 13 Wochen dauernden Behandlung werden den Bediensteten bei Wiederaufnahme des Dienstes seitens der Eisenbahnverwaltung gewisse Diensterleichterungen gewährt. In den beiden preußischen H. wurden im Jahre 1911 rund 1500 Eisenbahner zur Heilbehandlung aufgenommen. (Bei den österr. Staatsbahnen werden mit verschiedenen Heilanstalten Verträge wegen Unterbringung von lungenkranken Bahnbediensteten getroffen.)
Hoff.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.