- Kühlanlagen
Kühlanlagen sind in erster Linie dazu bestimmt, leicht verderbliche Nahrungsmittel (Fleisch, Fisch, Butter, Eier u.s.w.) einzulagern, sowie die Möglichkeit zu schaffen, diese auch durch längere Zeit bis zur Absendung vorzukühlen und vor dem frühzeitigen Verderben zu schützen.
Ferner werden solche Anlagen in einzelnen Stationen errichtet, um das Kühlmittel – Eis – für die im Verkehr stehenden Kühlwagen (s.d.) im Vorrat zu halten.
Die ersteren werden gewöhnlich in verkehrsreichen Hauptstationen, die letzteren je nach der Dichtigkeit des Kühlwagenverkehrs in einzelnen Stationen in bestimmter Entfernung errichtet.
Im europäischen Rußland, in Sibirien und in Nordamerika sind solche Anlagen in größerem Umfang vorhanden, so z.B. in Rußland in Entfernungen von 250–260 Werst angelegt.
Für den Fleischverkehr zwischen Galizien und Wien sind 16 Eisfüllstationen in Galizien vorgesehen.
Der Kühlwagenverkehr kann solche Anlagen nicht entbehren.
Die K. können nach der Art des Betriebes und der Größe eingeteilt werden:
in solche, bei denen der Kühlraum mittels eines Eisbehälters gekühlt wird, in dem von Zeit zu Zeit Eis nachgefüllt werden muß,
in solche, die mit einem anschließenden Eisraum (Eisvorratraum) versehen sind, dessen Eis für den Jahresbedarf ausreicht und
in solche, bei denen die Kühlräume durch eine besondere Maschinenanlage gekühlt werden.
Die Anlagen mit Maschinenbetrieb werden zumeist von Privatgesellschaften betrieben.
Die modernen Anlagen der ersten zwei Arten werden auch als Trockenluft-K. bezeichnet, weil mittels der Luftzirkulation, die zwischen Eisbehälter bzw. Eisraum und dem Kühlraum stattfindet, die Luft in letzterem verhältnismäßig trocken erhalten wird.
Diese Anlagen werden zum größten Teil nur oberirdisch im Mauerwerk oder Holz angelegt oder höchstens bis zu einigen Metern in die Erde eingebaut (in Rußland sind noch ältere, ganz in die Erde eingebaute Bauarten in Gebrauch).
Als Hauptbedingung hat zu gelten, daß die obgenannten Anlagen, bei guter Isolierung, nicht in der Nähe von Heizungsanlagen gebaut oder eingerichtet werden.
Ein Wasserzutritt soll unter keinen Umständen stattfinden, das Schmelzwasser auf dem kürzesten Weg abgeführt und die Ableitung mit Wasserverschluß versehen werden.
Die Eisbehälter sind aus Holz und Eisenblech hergestellt und mit einem Holzrost versehen, auf dem das Eis aufgeschüttet wird und der den freien Abfluß des Schmelzwassers gestattet.
Für eine vollkommene Isolierung muß vorgesorgt werden, wobei als Isolierungsmaterial in erster Linie Korkplatten, Korkschrot, Torfziegel und Asche – die letztere hauptsächlich als Fußbodenisolierung verwendet – in Betracht kommen. Die Grundmauern sind gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen.
Der Lüftung der Kühlräume muß dadurch Rechnung getragen werden, daß die verbrauchte Luft entweder durch entsprechend angeordnete Luftzüge oder durch Ventilatoren abgesaugt wird.
Bei Anlagen, die in Mauerwerk ausgeführt sind, soll der innere und äußere Verputz in Zementmörtel ausgeführt werden.
v. Garlik.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.