Kanzlei

Kanzlei

Kanzlei, die Stelle, der der eigentliche Schreibdienst (Herstellung von Reinschriften, Vervielfältigung von Schriftstücken) und in der Regel auch der Absendedienst (Kuvertieren, Adressieren u.s.w. der Schriftstücke) obliegt. Zur Vereinfachung des Schreibdienstes werden auch in den K. der Eisenbahnverwaltungen in weitem Umfange Schreibmaschinen und andere Vervielfältigungseinrichtungen verwendet; ebenso ist der Absendedienst durch Benutzung von Briefumschlägen mit vorgedruckter Adresse, von Sammelmappen u. dgl. möglichst wirtschaftlich gestaltet.

Die deutschen Staatsbahnverwaltungen besitzen besondere K. nur bei der Zentralverwaltung und den höheren Verwaltungsstellen (Ministerium, Generaldirektion, Eisenbahndirektion); bei den äußeren Verwaltungs- und Dienststellen (Eisenbahnämter, Inspektionen, Bahnhöfe u.s.w.) wickelt sich der Schriftverkehr möglicht im urschriftlichen Verfahren ab. Bei jeder Eisenbahndirektion u.s.w. besteht nur eine K., die den gesamten Kanzleidienst für ihre Behörde zu erledigen hat. Dagegen besitzt bei den österreichischen Staatsbahnen jede Staatsbahndirektion zunächst eine allen Ressortabteilungen gemeinsame Hauptkanzlei, deren Aufgabe es ist, die einlangende Post zu übernehmen, zu öffnen und nach Ressortabteilungen zu sichten, Reinschriften anzufertigen, soweit sie nicht in den Ressortabteilungen angefertigt werden, und die abgehenden Schriftstücke zu versenden. Außerdem ist jeder Ressortabteilung eine Abteilungskanzlei angegliedert, der außer der Anfertigung von Reinschriften und Vervielfältigung von Schriftstücken die registratur- mäßige Behandlung der bei der Abteilung ein- und ausgehenden Geschäftsstücke und der erledigten Akten obliegt. Ähnlich wie bei den deutschen Staatsbahnen ist der Kanzleidienst auch bei den schweizerischen Bundesbahnen, den schwedischen und niederländischen Bahnen geregelt, während z.B. die englischen und italienischen Bahnen besondere K. nicht besitzen, sondern den Schreibdienst von den übrigen Bediensteten, insbesondere weiblichen Kräften mit erledigen lassen.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • Kanzlei — Kanzlei …   Deutsch Wörterbuch

  • Kanzlei — Kanzlei, 1) Ausfertigungsbehörde, welche mit jeder höheren Landesstelle verbunden, jedoch von derselben getrennt u. ihr subordinirt ist. Zu ihr gehören: das Secretariat, welches aus mehren Secretären besteht, zur Führung der Protokolle u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kanzlei — (Kanzelei, lat. Cancellaria, franz. Chancellerie, engl. Chancery), ursprünglich der mit Schranken (cancelli) umgebene Ort, wo die öffentlichen Urkunden, landesherrlichen Reskripte, Gerichtsurteile etc. ausgefertigt wurden; der erste Beamte hieß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kanzlei — (lat. cancellarĭa), ursprünglich der mit Schranken (cancelli) umgebene Ort zur Ausfertigung öffentlicher Urkunden; später auch Name höherer Gerichte (Justiz K.); jetzt gewöhnlich der Subalternpersonal der Behörden (Kanzlisten, Schreiber), dere… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kanzlei — (cancellaria), ursprünglich ein mit Schranken (cancellis) umgebener Ort zur Ausfertigung von Urkunden, Gerichtsurtheilen u. dgl., später der Name für höhere Gerichtsbehörden, auch für höhere oder niedere Regierungsbehörden. Der K.styl ist die… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Kanzlei — Sf erw. obs. (14. Jh.), spmhd. kanzelīe Entlehnung. Formal mit Adaptionssuffix īe entlehnt aus l. cancellī m. (ursprünglich Pl.) Schranken ; in der Bedeutung aber eine Wiedergabe von ml. cancellaria Verwaltungsbehörde, Schreibstube des Kanzlers …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Kanzlei — Der Begriff Kanzlei ( mhd. kanzelie, ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer Behörde, besonders eines Gerichtshofes; zu lat. cancelli Schranken[1]) bezeichnet heute häufig das Büro eines Rechtsanwalts (Anwaltskanzlei) oder Notars… …   Deutsch Wikipedia

  • Kanzlei — Anwaltsbüro * * * Kạnz|lei 〈f. 18〉 1. Büro, Dienststelle, Ausfertigungsbehörde (NotariatsKanzlei, RechtsanwaltsKanzlei) 2. dem Staatsoberhaupt unmittelbar unterstehende Verwaltungsbehörde (BundesKanzlei, StaatsKanzlei) [<mhd. kanzelie, urspr …   Universal-Lexikon

  • Kanzlei — Kanz|lei 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Dienststelle, Büro, Schreibstube, Ausfertigungsbehörde; NotariatsKanzlei; RechtsanwaltsKanzlei 2. dem Staatsoberhaupt unmittelbar unterstehende Verwaltungsbehörde; BundesKanzlei; ReichsKanzlei; StaatsKanzlei… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kanzlei — die Kanzlei, en (Mittelstufe) Büro, das von einem Rechtsanwalt geführt wird Synonym: Anwaltsbüro Beispiele: Seine Kanzlei ist in der ganzen Stadt bekannt. Ich habe sie in ihrer Kanzlei besucht …   Extremes Deutsch

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