- Läutelinien
Läutelinien, die längs der Bahnstrecken bestehenden Einrichtungen zum Geben von elektrischen Läutesignalen an die Bahnwärter durch die die Strecke begrenzenden Stationen. Sie haben in erster Linie den Zweck, die Wärter zu benachrichtigen,
daß und aus welcher Richtung eine Zugfahrt zu erwarten ist (Abläutesignal).
Nach diesem Signal haben die Wärter den Zeitpunkt zum Schließen der Wegeschranken zu bemessen. Außerdem wird den Wärtern durch Läutesignal angezeigt,
daß etwas Außerordentliches bevorsteht, insbesondere daß den auf der Strecke befindlichen Zügen eine Gefahr droht (Gefahrsignal), womit gegebenenfalls zugleich die Aufforderung ausgedrückt ist,
daß die unterwegs befindlichen Züge anzuhalten sind.
Auf Bahnstrecken, auf denen nicht ununterbrochener Dienst besteht, wird den Wärtern auch durch Läutesignal angezeigt,
daß der Zugverkehr ruht (Ruhesignal) oder
daß eine durch Läutesignal angekündigte Zugfahrt nicht stattfindet.
Zu diesem Zwecke ist bei jedem Wärterposten, der Läutesignale zu empfangen hat, ein elektrisches Läutewerk (s.d.) aufgestellt. Die Auslösungs-Elektromagnete sämtlicher zwischen je zwei benachbarten Stationen aufgestellten Läutewerke sind in eine die beiden Stationen verbindende Leitung eingeschaltet, die auf jeder Station geerdet ist, so daß sie von Station zu Station besondere Schließungskreise bildet.
Die Auslösung der Läutewerke ist in der Regel für Arbeitsstrom eingerichtet, ihre Betätigung erfolgt also durch Stromschluß. Die Stationen (Läutestellen) sind in diesem Falle mit magnetelektrischen Stromerzeugern – Läuteinduktoren (s. Induktor) – ausgerüstet, die durch Niederdrücken einer federnden Taste nach Bedarf in die Leitung eingeschaltet und durch gleichzeitige Kurbeldrehung zur Erzeugung des Auslösestromes in Tätigkeit gesetzt werden. Die früher für die Auslösung benutzten galvanischen Batterien sind durch die Läuteinduktoren fast ganz verdrängt.
Die Auslösung der Läutewerke mit Induktor bietet gegenüber der Auslösung mit Batteriestrom volle Gewähr gegen unbeabsichtigte Auslösung durch Erschütterungen, weil die Abreißfedern der Elektromagnetanker bei den hochgespannten Induktionsströmen so stark angespannt werden können, daß Bewegungen der Anker durch Erschütterungen ausgeschlossen sind.
Auf den österreichisch-ungarischen Bahnen bestehen auch L. mit Ruhestrom betrieb, bei denen die Auslösung der Läutewerke durch Stromunterbrechung erfolgt. Als Stromquelle dienen dann allerdings galvanische Batterien. Zur Auslösung der Ruhestromläutewerke ist nur das Drücken einer Unterbrechungstaste erforderlich.
Diese Einrichtung bietet den Vorteil, daß auch von den Streckenwärterposten nach den benachbarten Stationen Läutesignale (Notsignale, Hilfssignale) gegeben werden können, ohne daß auf den Wärterposten Stromerzeuger aufgestellt zu werden brauchen.
Die zuerst erwähnten Läutewerke für Arbeitsstrom sind in der Regel so eingerichtet, daß sie nach jeder Auslösung eine Gruppe von Glockenschlägen geben. Die verschiedenen Signale werden aus einer, zwei und mehr solcher Gruppen gebildet.
Die Ruhestromläutewerke in Österreich-Ungarn geben nach jeder Auslösung nur einen Schlag. Aus den Einzelschlägen werden die verschiedenen Signale zusammengesetzt (s. Durchlaufende Liniensignale, Bd. III, S. 488).
Das einwandfreie Geben dieser Signale mit der Hand, so daß Mißverständnisse ausgeschlossen sind, erfordert nicht nur Ruhe und Besonnenheit, sondern auch Übung und eine gewisse Geschicklichkeit des gebenden Beamten; dabei wird es als ein Mangel empfunden, daß der Beamte genötigt ist, während der ganzen Dauer des Signals am Taster zu bleiben. Diesem Übelstand begegnet der sog. Automattaster, wie ihn Leopolder in Wien gebaut hat, ein durch Federkraft angetriebenes Kontaktwerk, das nach vorheriger Einstellung auf das zu gebende Signal die erforderlichen Leitungsunterbrechungen in richtiger Zahl und Folge selbsttätig hervorbringt.
Auf Strecken mit geringem Zugverkehr, wo also nur wenige Läutesignale zu geben sind, kann die L. zugleich zum Telegraphieren ausgenutzt werden. Sie ist dann auf den Stationen mit Morsewerken besetzt, die nach Bedarf in die eine oder die andere Leitungsrichtung eingeschaltet werden können. Die dazu dienenden Umschalter werden durch einfaches Umlegen eines Hebels oder durch Fußtritt betätigt.
Für diese Benutzung der L. ist allerdings Voraussetzung, daß die Auslösung der Läutewerke nicht durch Stromunterbrechung, sondern durch Stromschluß, u.zw. mittels Läuteinduktor (s. oben) erfolgt. Die Leitung ist dabei dauernd vom Telegraphierstrom durchflossen, der aber bei weitem nicht ausreicht, um die Elektromagnete der Läutewerke, die nur auf den Strom des Läuteinduktors ansprechen, zu erregen. Der Anruf kann aber nicht auf dem Morsewerk erfolgen, weil dies ebenso wie der Läuteinduktor im Ruhezustande nicht in die Leitung eingeschaltet ist. Für den Anruf ist für jede Richtung ein Wecker in die Leitung geschaltet, dessen Elektromagnet vom Telegraphierstrom (Ruhestrom) durchflossen wird und dessen Anker infolgedessen dauernd angezogen ist. Sobald die eine der beiden Stationen des Schließungskreises ihr Morsewerk einschaltet und durch Drücken des Telegraphiertasters die Leitung unterbricht, fällt auf der andern Station der Weckeranker ab und arbeitet, so lange die Unterbrechung dauert, mit der eigenen Leitungsbatterie als Selbstunterbrecher, so daß ein scharf hervortretender Anruf entsteht. Wenn daraufhin die angerufene Station ihr Morsewerk gleichfalls einschaltet, kann der telegraphische Schriftwechsel beginnen.
Eine so ausgerüstete L. vereinigt Zugmeldedienst und Läutesignaldienst auf einer Leitung. Die Kosten für eine besondere Zugmeldeleitung bleiben also erspart. Sie gewährt auch die Möglichkeit, die Streckenläutewerke mit selbsttätigen Vorrichtungen zu versehen, die die Wärter in den Stand setzen, ohne Kenntnis des Telegraphierens durch ein für allemal festgelegte, aus Morsezeichen zusammengesetzte Phrasen in Notfällen bei den Stationen Hilfe anzufordern (Notsignale, Hilfssignale). Diese Meldungen werden auf den Stationen durch das Morsewerk aufgenommen. Von dieser Möglichkeit wird aber heute kaum noch Gebrauch gemacht. An die Stelle der in der Hand ungeübter Bediensteter ihren Zweck nur unvollkommen erfüllenden selbsttätigen Melder tritt heute der von jedermann leicht zu handhabende Fernsprecher (s. Fernsprecheinrichtungen). Die Streckenposten werden zu diesem Zweck mit Fernsprechern ausgerüstet, die an eine die beiden benachbarten Stationen verbindende Leitung angeschlossen werden.
Literatur: Kohlfurt und Zetzsche, Die elektrischen Telegraphen für besondere Zwecke (Berlin). – Schellen, Der elektrische Telegraph (Braunschweig).
Fink.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.