Arrestanlegung

Arrestanlegung

Arrestanlegung (seizure; saisie; sequestro), gegen eine Eisenbahn, d.i. jene prozessuale Maßregel, durch die zur Sicherung der Zwangsvollstreckung einzelne Teile des Eisenbahnvermögens (Betriebsmittel, Materialien, Forderungen, Fonds u.s.w.) mit Beschlag belegt werden, ist zulässig, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen (so beispielsweise jene in Deutschland und Österreich über die Unzulässigkeit der Beschlagnahme von Fahrbetriebsmitteln) entgegenstehen. Gegen Arrestanlegung ist aus Rücksicht auf die Erhaltung des Betriebs ebensowenig ein besonderer Schutz gewährt, wie gegen Zwangsvollstreckung in einzelnen Bestandteilen, vorausgesetzt, daß sie als vom Ganzen trennbare Teile getrennter Beschlagnahme fähig erscheinen. (Vgl. auch die Artikel Eisenbahnbücher und Pfandrecht.)


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Beweis — Beweis, 1) (Log.), die Darlegung der Gründe eines Urtheiles; die Ableitung des Urtheiles aus jenen Gründen (Beweisgründe, Argumenta) aber heißt Beweisführung. Es gibt gewisse Urtheile, die keines B s fähig u. bedürftig sind; ohne sie würde gar… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Connexität — (Connexitas causarum), die Eigenschaft mehrerer an u. für sich getrennter, selbständiger streitiger Rechtssachen, vermöge deren sie auf[366] die Behandlung od. Entscheidung von einander Einfluß haben. Eine Rechtssache, welche jene Eigenschaft… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”