Aufsichtsrat

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat, das bei privaten Eisenbahnunternehmungen notwendige Gesellschafts- oder Genossenschaftsorgan für die dauernde Überwachung der ausführenden Geschäftsstelle (Direktion), insbesondere auch für die Prüfung der Bilanz und der Jahresrechnung. Die Mitglieder des A. werden in den Generalversammlungen der Aktionäre oder Genossenschaften auf bestimmte Zeit gewählt. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und sind hierfür der Gesellschaft oder Genossenschaft verantwortlich. Statt der Bezeichnung als Aufsichtsrat kommt vielfach (so z.B. in Österreich) die Bezeichnung Verwaltungsrat vor. In England, Nordamerika u.s.w. ist für die Aufgaben gleicher und ähnlicher Art der Board of Directors zuständig.

In einzelnen Ländern, z.B. den Niederlanden, führen auch staatliche Aufsichtsbehörden die Bezeichnung als Oberaufsichtsrat oder Aufsichtsrat.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • Aufsichtsrat — (Verwaltungsrat), früher (wie in Oesterreich) fakultatives, durch die deutschen Aktiengesetze vom 11. Juni 1870 und 18. Juli 1884 vorgeschriebenes, ständiges, kontrollierendes Organ der Aktiengesellschaften und eingetragenen Genossenschaften. Der …   Lexikon der gesamten Technik

  • Aufsichtsrat — (Verwaltungsrat, Ausschuß), ein den Aktiengesellschaften und den Aktienkommanditgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenes, früher (wie auch gegenwärtig noch in Österreich) fakultatives, bei den eingetragenen Genossenschaften zulässiges (in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aufsichtsrat — Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, bei Aktien und Kommanditgesellschaften eine aus den Aktionären gewählte Behörde zur Überwachung der Geschäftsführung und Mitberatung wichtiger Beschlüsse der Direktion. – Vgl. Methner (1902) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Aufsichtsrat — Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, teilweise per Satzung oder Gesellschaftsvertrag fakultativ vereinbart.… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufsichtsrat — Kontrollgremium (umgangssprachlich) * * * Auf|sichts|rat [ au̮fzɪçts̮ra:t], der; [e]s, Aufsichtsräte [ au̮fzɪçts̮rɛ:tə]: 1. Gremium, das die Geschäftsführung eines Unternehmens überwacht: der Aufsichtsrat tagt mehrmals im Jahr. 2. männliches… …   Universal-Lexikon

  • Aufsichtsrat — vom Gesetz (§§ 95–116 AktG, §§ 9, 36–41 GenG) zwingend vorgeschriebenes Organ einer ⇡ Aktiengesellschaft (AG) und Genossenschaft (⇡ Genossenschaftsorgane 2) auch bei GmbH, OHG, KG und KGaA möglich. 1. Aufgaben: Überwachung der Geschäftsführung,… …   Lexikon der Economics

  • Aufsichtsrat — der Aufsichtsrat, ä e (Mittelstufe) Gremium, das den Vorstand in der Aktiengesellschaft kontrolliert Beispiel: Er wurde in den Aufsichtsrat gewählt …   Extremes Deutsch

  • Aufsichtsrat — Auf·sichts·rat der; Kollekt; eine Gruppe von Personen meist in größeren Firmen, die die Entscheidungen des Vorstandes überwachen || K : Aufsichtsratmitglied, Aufsichtsratvorsitzende(r) …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Aufsichtsrat — Auf|sichts|rat Plural ...räte …   Die deutsche Rechtschreibung

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