- Stempel
Stempel, Stampiglien, Vorrichtungen, mit denen Aufdrucke in Worten, Ziffern und sonstigen Schriftzeichen hergestellt werden. In einem andern Sinn versteht man unter S. auch die durch dieses Verfahren hergestellten Aufdrucke selbst. Im Eisenbahnwesen finden S. vielfache Verwendung, so zum Aufdruck der Firma der Bahnverwaltung, des Titels der einzelnen Dienststellen und zu verschiedenen amtlichen Vermerken. Eine besonders häufige Verwendung finden S. im Personen-, Gepäck- und Güterabfertigungsdienst. Hier sind beispielsweise die S. zur Bestätigung der Fahrtunterbrechungen auf Fahrausweisen und Fahrkarten sowie der Tagesstempel zur Feststellung des Datums des Fahrtantritts, ferner im Güterverkehr der Tages-, Annahme-, Ankunfts-, Übergangs-, Umlade-, Wäge-, Saldierungsstempel u.s.w. zu nennen.
Zum Aufdruck der Zeitangaben enthalten die S. entweder drehbare Letterrädchen, die dauernd im S. eingebaut sind, oder sie sind mit auswechselbaren Buchstaben und Ziffern versehen. Bei letzterer Einrichtung setzt man in eine Einspannvorrichtung die entsprechenden Lettern oder Ziffern ein und klemmt sie mittels einer Schraube fest.
Je nach der Art des Aufdrucks unterscheidet man Trocken- oder Feucht- (Färb-) Stempel. Bei ersteren erscheint der Aufdruck in vertiefter oder erhöhter Schrift (Hochdruckstempel), bei letzteren in Farbe, die von einem Farbkissen abgenommen wird. Außerdem finden Durchlochungsstempel Anwendung. Bei diesen wird der Vermerk durch Durchlochung ersichtlich. Letztere S. werden in der Regel da verwendet, wo es sich um gleichzeitige Abstempelung mehrerer Stücke handelt, z.B. Buchfahrkarten. Der Aufdruck erfolgt entweder von Hand aus oder (meistens bei Hochdruckstempeln wie bei den Tagesstempeln für Kartonfahrkarten) durch eine Kniehebelpresse.
Über die Verwendung einheitlicher S. sind namentlich für den Abfertigungsdienst, Wagendienst u.s.w. in Eisenbahnverbänden und sonstigen Eisenbahnvereinigungen besondere Abmachungen getroffen.
S. ist auch die Bezeichnung für eine wegen ihrer leichten Handhabung beliebte Form der Erhebung öffentlicher Abgaben. Die Abgabe wird in der Weise erhoben, daß das stempelpflichtige Schriftstück mit amtlichen Wertzeichen (Stempelmarken) versehen oder amtlich abgestempelt wird. Die Stempelmarken müssen entwertet werden. Von besonderer Wichtigkeit für die Eisenbahnen sind die Stempel für abgeschlossene stempelpflichtige Dienst-, Lieferungs- und sonstige Verträge, der Fahrkarten- und Frachturkundenstempel (s.d.). Die Höhe des S. richtet sich vielfach nach dem Wert der stempelpflichtigen Urkunde (siehe Steuerrecht).
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.