Dienstvergehen

Dienstvergehen

Dienstvergehen, Handlungen oder Unterlassungen, die eine Verletzung der den Bediensteten obliegenden Pflichten enthalten. In den Disziplinarvorschriften der meisten Verwaltungen sind die D., deren ein Bediensteter sich schuldig machen kann, nicht einzeln und namentlich aufgeführt, da es häufig auf die Umstände des jeweils vorliegenden Falles ankommen wird, ob die zu beurteilende Handlung oder Unterlassung als D. anzusehen ist oder nicht. Zumeist ist in den Strafbestimmungen nur ganz allgemein zum Ausdruck gebracht, daß eines D. sich schuldig macht, wer sich des Ansehens und des Vertrauens unwürdig erweist, die sein Beruf als Beamter erfordert. Als häufigste D. sind beispielsweise zu nennen: Trunkenheit in und außerdem Dienste, leichtfertiges Schuldenmachen, ungebührliches Benehmen gegen das Publikum, Achtungsverletzung und Widersetzlichkeit gegen Vorgesetzte, Annahme von Geschenken im Dienste, unsittlicher Lebenswandel, Verletzung der Amtsverschwiegenheit, unerlaubtes Fernhalten vom Dienst u.s.w. Siehe Dienstentlassung, Disziplinarvorschriften und passive Resistenz. Als D. im Dienste schwerer Art kennzeichnet sich ferner die Teilnahme am Ausstand oder der sog. »passiven Resistenz« zum Zwecke der Durchsetzung von Standesforderungen.

Seydel.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • Dienstvergehen — Dienstvergehen, soviel wie Amtsvergehen; im engern und eigentlichen Sinne diejenigen Vergehen (Disziplinarvergehen) eines Beamten, die nicht im strafrechtlichen Verfahren, sondern auf Grund der Disziplinargewalt (s.d.) im Disziplinarverfahren… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dienstvergehen — Dienstvergehen,das:⇨Pflichtverletzung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Dienstvergehen — Ein Dienstvergehen ist eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten oder des außerdienstlichen Verhaltens durch Beamte, Soldaten, Zivildienstleistende, Richter oder Notares [1]. Bei Verdacht eines Dienstvergehens wird gegen ihn ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstvergehen — Dienst|ver|ge|hen 〈n. 14〉 = Disziplinarvergehen * * * Dienst|ver|ge|hen, das: (von Beamten, Richtern u. Soldaten) schuldhafte Verletzung der dienstlichen Pflichten. * * * Dienstvergehen,   Disziplinarrecht. * * * Dienst|ver|ge|hen, das: (von… …   Universal-Lexikon

  • Dienstvergehen — Dienst|ver|ge|hen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Disziplinarvorschriften — (mesures disciplinaires; disposizioni disciplinari) sind die Vorschriften, die die aus dem Amts oder Dienstverhältnis entspringende Strafgewalt des Staates oder anderer Körperschaften und Gesellschaften gegenüber ihren Untergebenen regeln. Die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Disziplinarrecht — ◆ Dis|zi|pli|nar|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht, das Dienstvergehen u. Disziplinarmaßnahmen regelt ◆ Die Buchstabenfolge dis|zi|pl... kann in Fremdwörtern auch dis|zip|l... getrennt werden. * * * Dis|zi|p|li|nar|recht, das: 1. <o. Pl.> Teil des… …   Universal-Lexikon

  • Dienstentlassung — Dienstentlassung, Dienstentsetzung (dismission; démission, révocation; destituzione) ist die unfreiwillige Entfernung aus dem Dienste unter Verlust des Titels und der Pensionsansprüche oder eines Teils dieser Ansprüche. Sie tritt zunächst ein auf …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Befehlsgebung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Befehl ist der militärische Begriff für eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter… …   Deutsch Wikipedia

  • Disziplinarverfahren — Das Disziplinarverfahren ist ein Verfahren, in dem ein mögliches Dienstvergehen von Beamten, Richtern oder Soldaten geprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird. Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Bundesdisziplinargesetz (BDG) bzw. die… …   Deutsch Wikipedia

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