Gebühren

Gebühren

Gebühren, dem ursprünglichen Begriff nach nur jene öffentlichen Abgaben, die aus Anlaß einer besonderen Inanspruchnahme öffentlicher Amtstätigkeit zu zahlen sind. Die Eisenbahnen unterliegen diesen G., wie andere juristische Personen, soweit sie nicht Gebührenfreiheit genießen (s. Steuerrecht der Eisenbahnen).

Die Gegenleistung für die Inanspruchnahme staatlicher Anstalten, also insbesondere von Verkehrsanstalten, fällt nicht unter den Begriff der G. in obigem Sinn, und vermeidet deshalb die Sprache der Gesetze und der Erlasse den Ausdruck »Eisenbahngebühren«. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch werden dagegen allerdings auch die für die Eisenbahnbeförderung, u.zw. selbst bei Privatbahnen eingehobenen Beträge als Frachtgebühren bezeichnet.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • gebühren — Vsw erw. obs. (8. Jh.), mhd. gebürn, ahd. giburien, as. giburian Stammwort. Aus g. * ga bur ija gebühren , auch in ae. gebӯrian, (anord. byrja), gt. in gabaurjaba gern . Die bezeugten Bedeutungen sind beginnen sich ereignen, zutragen gebühren,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • gebühren — gebühren: Mhd. gebürn, ahd. giburian »sich ereignen, geschehen; widerfahren, zufallen, zukommen«, niederl. gebeuren »geschehen, sich ereignen«, aengl. gebyrian »geschehen, sich ereignen; zufallen, zukommen; gehören; angemessen sein«, aisl. (mit… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Gebühren — Gebühren, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, aber nur als ein unpersönliches Zeitwort, oder doch nur in der dritten Person üblich ist, den Pflichten oder Rechten aller Art, dem Wohlstande, den Umständen gemäß seyn. 1)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gebühren — sind im allgemeinen von der öffentlichen Gewalt (Staat, Gemeinde) einseitig festgestellte Vergütungen, die von den Bürgern (bez. von im Bereich der öffentlichen Gewalt befindlichen Personen) für unmittelbar von ihnen veranlaßte Leistungen (von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gebühren — Gebühren, die Vergütung für besondere Dienstleistungen, die der Zahlende veranlaßt hat, sofern die Leistung nicht einen rein privatrechtlichen Charakter hat; darunter fallen Abgaben an den Staat für Inanspruchnahme der Tätigkeit seiner Organe,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • gebühren — V. (Mittelstufe) geh.: jmdm. nach Recht zustehen Synonym: zukommen Beispiele: Er erhielt die Strafe, die ihm gebührte. Allen, die uns geholfen haben, gebührt großer Dank …   Extremes Deutsch

  • Gebühren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Gebühr (veraltet: Gebührnis) ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Gebühren — Abgaben; Steuern * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der Titel, die Auszeichnung; ihm… …   Universal-Lexikon

  • gebühren — angebracht sein; gehören (regional); angemessen sein * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der …   Universal-Lexikon

  • gebühren — verdienen, wert sein, zukommen, zustehen; (landsch., bes. südd.): gehören; (veraltend): geziemen; (veraltet): kompetieren. sich gebühren sich gehören, sich schicken; (geh.): anstehen; (ugs.): sich passen; (veraltend): sich geziemen; (geh.… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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