- Beleuchtungswagen
Beleuchtungswagen (lighting wagon; wagon d'éclairage; carro d'illuminazione) dienen zur raschen, ausgiebigen Beleuchtung von Arbeitsplätzen, hauptsächlich bei Behebung von am Bahnkörper oder an Objekten durch Elementarereignisse verursachten Beschädigungen größeren Umfanges, ferner zur Beleuchtung kleinerer Stationen, wenn infolge von Truppen- oder sonstig notwendig gewordenen größeren Transporten eine gute Beleuchtung unerläßlich ist, u.s.w.
Eine derartige mobile Beleuchtungsanlage besteht gewöhnlich aus einem Kastenwagen mit den erforderlichen maschinellen und den zur Installation nötigen Einrichtungen und einem Beiwagen zur Unterbringung der Bedienungsmannschaft, der Werkzeuge und sonstiger Reservebestandteile.
1. Mobile elektrische Beleuchtungsanlagen. Im Maschinenwagen befindet sich ein Motor (Dampfmaschine oder Benzinmotor), durch den eine oder zwei im Wagen montierte Dynamomaschinen angetrieben werden, ferner das zugehörige Schaltbrett mit allen nötigen Apparaten und Instrumenten sowie die Anschlußklemmen für die äußeren Stromkreise. Außerdem sind in diesem Wagen Vorrichtungen zur allfälligen Ausladung der Maschinen vorgesehen; auch sind hier eine Werkbank samt Werkzeugkasten, die nötigen Requisitenkasten und das Brennmaterial für die Antriebsmaschine untergebracht. Unter dem Wagenboden befinden sich ein Behälter für Kesselspeisewasser und in geeigneten Kasten die erforderliche Anzahl von Bogenlampen sowie die auf drehbaren Rollen aufgewundenen Leitungen zur Montage des äußeren Stromkreises, deren eines Ende mit den Anschlußklemmen verbunden ist. Am Dache des Wagens werden die nötigen Leitern sowie die Stahlrohre der Lampenmaste mitgeführt.
In einem Beiwagen sind das gesamte übrige Leitungsmaterial, die Auslegerarme für die Lampenmaste und zur Anbringung an Gebäuden sowie das nötige Installations- und Reservematerial verstaut. Ferner befindet sich in diesem Wagen die Einrichtung für die Bedienungsmannschaft, bestehend aus einigen Bettgarnituren, Feldstühlen, Klapptischen und Laternen, einem Herd und verschiedenen sonstigen Utensilien. Die Beleuchtung des Inneren der beiden Wagen geschieht durch Glühlampen, bzw. Handlaternen.
Um den maschinellen Teil solcher mobiler elektrischer Beleuchtungsanlagen auch abseits der Bahn verwenden zu können, sind Einrichtungen getroffen für die Beförderung der Maschinen auf eigenen Rädern, indem sie nach ihrer Ausladung auf Räder gestellt werden, oder die ganze Maschinenanlage ist von vornherein auf einem Straßenfahrzeuge fix montiert, das als Ganzes aus dem B. herausgezogen werden kann.
2. B. mit Petroleumstarklichtlampen. Der beim elektrischen B. notwendige Maschinenbetrieb, der bei derartigen mobilen Einrichtungen unter gewissen Verhältnissen immerhin Anlaß zu Störungen geben kann, fällt bei B., die mit Petroleumstarklichtlampen ausgerüstet sind, ganz weg, wodurch die Einrichtung und auch der Betrieb viel einfacher und billiger wird.
Bei der mobilen Petroleumstarklichteinrichtung der »Olso«-Licht-Gesellschaft (Halbmayer & Co., Wien), die aus einem einzigen Eisenbahnfahrzeuge besteht, sind in einem bremsbaren Kastenwagen 20 »Olso«-Lampen derart untergebracht, daß die Wagenmitte vollkommen freigehalten bleibt (Abb. 48).
Jede Lampe wird am Halse von einem eisernen, mit Leder überzogenen Ring gehalten, welcher an der Wagenseitenwand befestigt und an der dem Wageninnern zugekehrten Seite aufklappbar ist, so daß die Lampen während der Fahrt unverrückbar in den Ringen hängen und an der Verwendungsstelle durch Aufklappen der Ringe herausgehoben werden können.
In der Mitte des Daches ist ein schmiedeeiserner Behälter für 750 l Petroleum eingelassen, der am Dache mit einer Füllschraube verschlossen und in seiner Bodenmitte mit einem Ablaßhahn ausgerüstet ist. Die Lampenmaste, die aus Stahlrohren zusammengeschraubt werden, sind gleichfalls im Wagen untergebracht, und sind die Stahlrohre zur Befestigung der Ausleger und Winden an den entsprechenden Stellen durchlocht. Die Ausleger, Winden und Drahtseile werden in einem unter dem Wagenkasten angeordneten Requisitenkasten mitgeführt. Ein zweiter Requisitenkasten ist im Wageninneren an einer Seitenwand angebracht und dient zur Aufbewahrung der Reservebestandteile, wie Glühkörper, Gläser u. dgl. An der einen Stirnwand des Wagens befindet sich eine Werkbank mit den nötigen Montierungswerkzeugen, an der anderen Stirnwand sind übereinander zwei Feldbetten für die Bedienungsmannschaft untergebracht. Zur Beheizung des Wagens ist in einer Ecke ein Petroleumofen vorhanden.
Die Beleuchtung des Wageninneren geschieht durch zwei an der Wagendecke hängende Petroleumlampen.
Damit der Wagen selbst als Träger für zwei oder vier Lampen dienen kann, sind außen an den Seitenwänden des Wagens Ringe befestigt, die zur Aufnahme je eines Lampenmastes dienen können.
Wietz.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.