- Anstellungsgrundsätze
Anstellungsgrundsätze, darunter versteht man die Grundsätze, nach denen den Militäranwärtern die ihnen im Staatsdienste ganz oder zum Teil vorbehaltenen Stellen zuzuteilen sind (s. Militäranwärter).
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.