Laufmiete

Laufmiete

Laufmiete, Bestandteil der Wagenmiete, die für die Benutzung fremder Wagen der Eigentümerin zu vergüten ist. Die L. wird nach den von den Wagen zurückgelegten km berechnet (beispielsweise nach den VWÜ. des VDEV. für jedes Wagen km bei Personenwagen 0∙02 M., bei anderen Wagen 0∙01 M.). Die Wagenmiete umfaßt außer der L. noch die Zeitmiete, die nach ganzen und halben Tagen berechnet wird (im VDEV. für jeden Tag der Benutzung des Wagens bei Personenwagen 2 M., bei anderen Wagen 1 M.).


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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