- Lemberg-Czernowitz-Jassy-Eisenbahn
Lemberg-Czernowitz-Jassy-Eisenbahn (579∙583 km) teils in Österreich (Galizien und Bukowina), teils in Rumänien gelegene eingleisige normalspurige Eisenbahn, als Privatbahn mit dem Sitz in Wien konzessioniert, seit 1889 im Staatsbetrieb, besteht aus den österreichischen Linien Lemberg-Czernowitz und Czernowitz-Suczawa-rumänische Grenze (355∙515 km) und den rumänischen Linien Suczawa-Roman, Pascani-Jassy und Vereti-Botuschani (zusammen 224∙068 km).
Die Konzession für die Linie Lemberg-Czernowitz erfolgte 1864, unter Gewährung einer Reinertragsgarantie. Der Betrieb wurde 1866 eröffnet.
Für die Linie Czernowitz-Suczawa erhielt die Gesellschaft die Konzession 1867, u.zw. gleichfalls unter Gewährung einer Reinertragsgarantie.
Die Konzession für die Linie Suczawa-Jassy mit den Flügelbahnen nach Botuschani und Roman (eröffnet 1869/71) erhielt die Gesellschaft 1868 von der rumänischen Regierung, die nebst anderen Begünstigungen eine kilometrische Bausubvention und ein jährliches Reinerträgnis gewährleistete.
Im Jahre 1868 hat die Gesellschaft mit Rücksicht auf die Erweiterung ihres Bahngebietes die Firma »K. k. priv. Lemberg-Czernowitz-Jassy-Eisenbahngesellschaft« angenommen.
Der Betrieb des ganzen Netzes hatte kaum begonnen, als mannigfache Klagen über die Betriebsverhältnisse die österreichische Regierung veranlaßten, unterm 7. Oktober 1872 über die österreichischen Linien die Sequestration zu verhängen. Erst am 31. Juli 1875 erfolgte die Aufhebung der Sequestration.
1888 erfolgte die Sequestration der rumänischen Linien. Gegen diesen Schritt hatte die Gesellschaft eine Rechtsverwahrung eingelegt.
Nach langwierigen Unterhandlungen kam ein Übereinkommen zu stande, nach dem die Sequestration aufgehoben wurde, die rumänische Regierung vertragsmäßig den Betrieb der Linien auf eigene Rechnung übernahm und der Gesellschaft für die restliche Konzessionsdauer oder bis zum Rückkauf der Linien die jährliche Summe von 3,865.175 Fr. in Gold ohne Steuer- oder sonstigen Abzug zusicherte.
Der Betriebsübernahme der rumänischen Linien durch den rumänischen Staat folgte am 1. Juli 1889 die Übernahme der österreichischen Linien in den Staatsbetrieb für Rechnung der Gesellschaft, u.zw. auf Grund des Gesetzes vom 14. Dezember 1877, nach dem die Regierung berechtigt ist, den Betrieb garantierter Eisenbahnen, die für die letzten fünf Jahre mehr als die Hälfte des garantierten Reinertrags in Anspruch genommen haben, selbst zu führen. (Die L. hatte infolge ungünstiger Betriebsergebnisse bis zum Schlusse des Jahres 1893 die Staatsgarantievorschüsse in der Höhe von 73∙7 Mill. K in Anspruch genommen.)
Auf Grund des Gesetzes vom 21. Juni 1894 erfolgte mit Wirksamkeit ab 1. März d. J. die Betriebsübernahme für Rechnung des Staats gegen Weiterzahlung des vom Staate garantierten Reinerträgnisses von 4∙4 Mill. K jährlich. Die Gesellschaft nahm zufolge Vereinbarung mit der Regierung eine Anleihe von 20 Mill. K auf, deren Verzinsung und Tilgung zu Lasten des Staats erfolgte. Der Erlös dieser Anleihe diente für Investitionszwecke sowie zur Finanzierung von an die Hauptbahn anschließenden Lokalbahnen.
Außerdem enthielt dieses Gesetz auch noch die Ermächtigung der Regierung, nach Eintritt der konzessionsmäßigen Termine (1896 und 1897) das staatliche Einlösungsrecht nach den Konzessionsbestimmungen in dem ihr geeignet erscheinenden Zeitpunkt auszuüben. Von dieser Ermächtigung hat der Staat bisher keinen Gebrauch gemacht.
Das begebene Anlagekapital betrug Ende 1913 54 Mill. K Aktien und 105∙51 Mill. K Prioritätsobligationen (ausschließlich der von der österreichischen Staatsverwaltung zur Selbstzahlung übernommenen 20 Mill. K Prioritäten).
Die Gesellschaft verzinst die Aktien mit durchschnittlich mehr als 5%. Dies beruht auf Agio- und Kursgewinn aus der von der rumänischen Regierung in Gold geleisteten Garantiesumme.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.