Aufliefern

Aufliefern

Aufliefern (delivery; présentation des marchandises au transport, remise au transport; rimessa delle merci), Anliefern, das Anbringen eines Gutes an die Abfertigungsstelle zum Zweck des Abschlusses eines Beförderungsvertrages. Obgleich es diesem vorausgeht, sind in den reglementarischen Bestimmungen Vorschriften über das A. enthalten, von deren Beachtung der Abschluß des Beförderungsvertrages abhängt.

Außerdem bestehen noch besondere Vorschriften für das A. der einzelnen Arten von Gütern, so für Gepäck, Eilgut, Frachtgut, Leichen, Tiere, Fahrzeuge, bedingungsweise zur Beförderung zugelassene Gegenstände, explodierbare Güter u.s.w. (s. darüber die einzelnen Artikel).


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • aufliefern — auf||lie|fern 〈V. tr.; hat〉 zur Post geben (Brief, Paket), zur Beförderung abliefern (Gepäck) ● Waren aufliefern die Bestellung über Waren ausführen * * * auf|lie|fern <sw. V.; hat: zur Beförderung aufgeben: eine Sendung bei der Bahn a.; ich… …   Universal-Lexikon

  • aufliefern — auf|lie|fern …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Auflieferung — Auf|lie|fe|rung, die; , en: das Aufliefern. * * * Auf|lie|fe|rung, die; , en: das Aufliefern …   Universal-Lexikon

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  • aufgeben — 1. abgeben, abliefern, fortbringen, wegbringen, zur Bahn/Post bringen. 2. als Aufgabe stellen, als Hausaufgabe geben, anordnen, anweisen, auferlegen, auftragen, beauftragen, befehlen, Befehl erteilen/geben, bestimmen, verfügen; (österr.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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