Reiseunfallversicherung

Reiseunfallversicherung

Reiseunfallversicherung. Eine solche übernehmen zahlreiche Versicherungsgesellschaften in verschiedenen Abarten, u.zw. meist in der Form allgemeiner Reiseversicherung, gültig für Unfälle und Verkehrsmittel aller Art in einem bestimmten Gebiet oder in Form besonderer R. für Bahn- und Schiffsverkehr, u.zw. für ein oder mehrere Jahre oder für Lebenszeit des Versicherten oder aber nur für die Dauer einer Reise. Im Fall des Todes des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen in der Regel den vollen versicherten Betrag, bei gänzlicher oder teilweiser Invalidität des Versicherten erhält dieser bestimmte Prozentsätze der Versicherungssumme, die Polizzen werden insbesonders bei Versicherungen, die bloß für eine Reise gelten, vielfach bei den Stationskassen oder auch mit Automaten verkauft.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • Reiseunfallversicherung — Unfallversicherung mit Geltung nur für die Dauer einer Reise …   Lexikon der Economics

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  • Versicherungsart — Die Versicherungsart bezeichnet in der Individualversicherung die Eingliederung eines Versicherungsvertrages nach der Art des versicherten Risikos. Versicherungsarten werden zu Versicherungszweigen oder Versicherungssparten zusammengefasst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Reiseversicherung — sind wie ⇡ Versicherungen ansonsten auch in vielfältiger Weise anzutreffen – v.a. im Zusammenhang mit ⇡ Pauschalreisen. Bei Pauschalreisen müssen die Veranstalter Reisenden im Prospekt oder in der Reisebestätigung über die Möglichkeit der… …   Lexikon der Economics

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