- Ausbinden
Ausbinden der Achsen (to replace a pair of wheels; enlever un train de roues; smontare una coppia di ruote) heißt das Losnehmen der Räderpaare von einem Fahrzeug. Unter dem Begriff A. wird meist das Aus- und Einbinden (Wiedereinfügen der Räderpaare in das Fahrzeug) verstanden. Dem A. muß stets die Abnahme der Achsgabelverbindungen sowie der etwa vorhandenen Bremsenbestandteile, insoweit diese unterhalb der Achsen angebracht sind, vorausgehen; bei Lokomotivtrieb- und Kuppelrädern sind auch die Treib- und Kuppelstangen sowie Teile der Steuerung, zuweilen auch Rahmenverbindungen abzunehmen.
Das A. selbst erfolgt gewöhnlich durch Hochheben des Fahrzeugs mittels Kränen, versetzbarer Hebeböcke oder feststehender Hebewerke. Letztere Einrichtung ist besonders für das A. der Drehgestelle vier- oder sechsachsiger Wagen in Anwendung, um diese Arbeit in tunlichst kurzer Zeit zu bewirken (s. Hebevorrichtungen). Einzelne Achsen von Lokomotiven und Tendern werden auch in der Weise vom Fahrzeug getrennt, daß man das betreffende Räderpaar auf ein versenkbares Gleisstück (Versenkvorrichtung, Versenktisch) stellt und nach Unterstützung des Fahrzeugs das Räderpaar nach abwärts in einen unter dem Gleis befindlichen Kanal hinabläßt.
Das A. erfolgt; abgesehen von Räderauswechslungen behufs zeitweiser Untersuchung der Achslager und Lagerführungen oder zur Ausführung von Instandsetzungen an den genannten Bestandteilen, bei Lokomotiven auch zur Herstellung von Ausbesserungen an Bestandteilen, die, solange die Räderpaare im Fahrzeug sind, unzugänglich bleiben. In den beiden ersten Fällen folgt stets dem A. das Öffnen der Lagergehäuse sowie meist auch die Erneuerung des Schmiermaterials. Bei den meisten Verwaltungen wird das Datum der letzten Ausbindung an geeigneter Stelle des Fahrzeugs (bei Wagen an den Langträgern) mit Ölfarbe vorgemerkt.
Schützenhofer sen.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.