Stellwerkhaus

Stellwerkhaus

Stellwerkhaus (signal cabin, signal box, signal tower; cabine de poste de manoeuvre; cabina di manovra, cabina a comando centrale) ist das zur Aufnahme des Hebelwerks der Stellwerke dienende Gebäude. S. finden sich auf den Bahnhöfen als End- oder Mittelstellwerke und auf den Blockstellen der freien Strecke. S., deren Fußboden nur wenig über den Schienen liegt, heißen Stellwerkbuden. Als Stellwerktürme werden S. bezeichnet, deren Fußboden zur Erreichung einer guten Übersicht höher gelegt ist, als die Unterbringung der Spannwerke es erfordert.

Die S. der Bahnhöfe sollen möglichst im Schwerpunkt der Weichenbezirke liegen, damit alle Weichen gleichmäßig gut zu übersehen sind und die Stelleitungen möglichst kurz werden. Rangierstellwerke an Ablaufbergen werden jedoch meistens in der Nähe der ersten Verteilungsweiche angeordnet. Bei mechanischen Stellwerken ist im allgemeinen die Stellung seitwärts von den Gleisen und mit ihrer Längsrichtung gleichlaufend am zweckmäßigsten. Kraftstellwerke werden, da sie ein Untergeschoß zur Aufnahme der Drahtzugleitungen und Spannwerke nicht erfordern, vielfach mit Vorteil quer über die Gleise gestellt (Abb. 164).

Das S. muß das Hebelwerk und, wenn es nicht ein Weichenstellwerk ist, fast immer ein Blockwerk aufnehmen, außerdem nach Bedarf Morsewerke und Fernsprecher.

Für jeden Weichen- und Signalhebel ist ohne den Überstand der Hebelbank an den Enden je nach der Bauart 10–16 cm zu rechnen. Am häufigsten ist das Maß von 14 cm. Die Blockfelder sind 10 cm von Mitte zu Mitte voneinander entfernt. Die Morsetische sind etwa 60 × 95 cm groß. In Preußen haben sie die Abmessungen 62 × 94 cm.

Das Hebelwerk und das Blockwerk sollen von allen Seiten zugänglich sein. Bei mechanischen Stellwerken hat der Wärter bei Bedienung des Stellwerks seinen Platz meistens zwischen dem Hebelwerk und der den Gleisen zugewendeten Längsseite des S. Zwischen Hebelwerk und dieser Wand wird dann eine Entfernung von 1∙50–2∙00 m zweckmäßig sein. Als ganze Tiefe des Stellwerkraums genügen im allgemeinen 3–3∙5 m, bei sehr großen Stellwerken geht man damit auf 3∙5–4∙0 m. Die Länge richtet sich nach dem Hebelwerk und dem Blockwerk. An der einen Seite davon ist ein Durchgang von etwa 1∙0 m, an der andern Seite ein solcher von 1∙5–2∙0 m vorzusehen. Als Grundform für die S. ergibt sich hiernach in der Regel ein Rechteck. Bei Befehlstellwerken mit vielen Morsewerken ist unter Umständen ein Querbau in Verbindung mit einem Längsbau zweckmäßig. Wo Stellwerke zwischen den Gleisen errichtet werden müssen, wird das Obergeschoß zuweilen ausgekragt.

Für die Höhenlage des Fußbodens des Stellwerkraums ist einmal die Forderung einer guten Übersicht über den Stellwerkbezirk und zweitens der Umstand maßgebend, daß bei mechanischen Stellwerken die Spannwerke am zweckmäßigsten unter den Stellhebeln angeordnet werden.

Wenn bei Endstellwerken und Blockstellen (Abb. 165) Wert darauf gelegt werden muß, daß das Schlußsignal eines im zweiten Gleis fahrenden Zuges auch bei Zugkreuzungen beobachtet werden kann, so muß der Fußboden etwa 4∙0 m über Schienenoberkante angeordnet werden. Der Fußboden des Spannwerkraums liegt in der Regel etwas unter Planumshöhe.

Der obere Raum des S. wird durch eine außen oder innen liegende Treppe zugängig gemacht. Außen liegende Treppen werden zweckmäßig überdacht und auch mit Seitenschutz versehen. Bei innen liegenden Treppen ist darauf zu achten, daß sie die Aussicht nach dem Stellwerkbezirk nicht beeinträchtigen. Die früher häufig verwendeten eisernen Wendeltreppen sind nicht zweckmäßig.

Im Untergeschoß des S. wird ein Teil von den Spannwerken eingenommen. Er soll von den übrigen Räumen abgetrennt und nicht als Lagerraum benutzt werden. Für Kohlen, Lampen u. dgl. sind besondere Räume einzurichten (Abb. 166 u. 167). Auch der Abort kann im Untergeschoß liegen; vielfach wird er aber im oberen Stockwerk neben der Treppe angeordnet.

Bei der baulichen Ausführung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß das S. häufig schon nach kurzer Frist wieder beseitigt werden muß, weil bei Bahnhofserweiterungen der Platz, auf dem sie stehen, für Gleiserweiterungen benötigt wird. Ein massiver Unterbau mit Fachwerkaufbau, der, wo die klimatischen Verhältnisse es erwünscht erscheinen lassen, mit Holz oder Schiefer bekleidet wird, gibt im allgemeinen die ansprechendste und zweckdienlichste Lösung.

Besondere Aufmerksamkeit ist der Ausbildung der Fenster zuzuwenden. Es muß für möglichst freie Aussicht gesorgt, aber auch auf genügende und zweckmäßige Wandflächen zur Anbringung von Fernsprechern und Aufstellung von Ausrüstungsgegenständen (Batterieschränke, Kleiderschränke) Bedacht genommen werden. Überflüssige Fensterflächen erschweren die Erwärmung des Stellwerkraums im Winter. Fenstersprossen in Augenhöhe des Wärters sind zu vermeiden. Die Fenster sind genügend weit nach unten zu führen, wenn in der Nähe des S. liegende Gleise beobachtet werden müssen. Die Oberkante der Fenster ist nicht höher als unbedingt erforderlich zu legen, um blendendes Sonnenlicht abzuhalten. Zum Schutz gegen die Sonne ist auch ein breiter Dachüberstand über den Fenstern zweckmäßig.

Zur Verständigung des Stellwerkwärters mit dem Rangierpersonal sind in den Fenstern Klappen oder kleine Flügel anzubringen. Vielfach werden auch zur Erleichterung der Verständigung und der Ausschau nach den Signalen Erkerausbauten und Austritte angeordnet. In manchen Fällen sind auch Brücken mit den S. verbunden, die über die Gleise hinweggehen und den Überblick über einen größeren Bezirk gestatten.

Die Abb. 166 u. 167 zeigen die Grundrisse eines S. mit den Einrichtungsgegenständen. Der Fußboden liegt 3·5 m über Schienenoberkante. Abb. 169, 170 u. 171 stellen ein größeres Stellwerk mit massivem Unterbau und Fachwerkaufbau dar. Abb. 172 gibt ein Bild von einer Blockstelle auf der freien Strecke, Abb. 168 zeigt ein Stellwerk, bei dem die zweckmäßige Ausbildung der Fenster beachtenswert ist. In Abb. 164 ist ein quer über die Gleise gestelltes Kraftstellwerk dargestellt. Das Innere eines größeren deutschen Stellwerks aus neuerer Zeit zeigt Abb. 173.

Besonderes Augenmerk muß der künstlichen Beleuchtung der S. zugewandt werden. Einerseits ist eine gute Beleuchtung des ganzen Stellwerks notwendig, damit die Stellwerkwärter rasch und sicher arbeiten können, anderseits darf durch die Stellwerkbeleuchtung die Sichtbarkeit der Signale und der Fahrstraßen, aus Gründen der Betriebssicherheit nicht beeinträchtigt werden, eine Forderung, die bei den großen, gegen die Bahn gerichteten Fenstern der S. schwer zu erfüllen ist.

Auch die Stellwerkwärter können die Signale nicht gut wahrnehmen, wenn das Innere des S. zu grell beleuchtet ist.

Man hat daher Versuche angestellt, die Beleuchtung so einzurichten, daß das Licht des S. nach außen abgeblendet erscheint und auf jene Teile des Stellwerkinnern reflektiert wird, die eine ausgiebige Beleuchtung erheischen.

Hoogen.

Abb. 164. Quer über die Gleise gestelltes Kraftstellwerk.
Abb. 164. Quer über die Gleise gestelltes Kraftstellwerk.
Abb. 165. Blockstelle.
Abb. 165. Blockstelle.
Abb. 166. Stellwerk. Erdgeschoß.
Abb. 166. Stellwerk. Erdgeschoß.
Abb. 167. Stellwerk. Obergeschoß mit Einrichtungsgegenständen.
Abb. 167. Stellwerk. Obergeschoß mit Einrichtungsgegenständen.
Abb. 168. Stellwerk. Mit zweckmäßiger Fernsterausbildung.
Abb. 168. Stellwerk. Mit zweckmäßiger Fernsterausbildung.
Abb. 169. Erdgeschoß.
Abb. 169. Erdgeschoß.
Abb. 170. Obergeschoß.
Abb. 170. Obergeschoß.
Abb. 171. Längenschnitt.
Abb. 171. Längenschnitt.
Abb. 172. Inneres eines Stellwerks.
Abb. 172. Inneres eines Stellwerks.
Abb. 173. Inneres eines Stellwerks.
Abb. 173. Inneres eines Stellwerks.

http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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