- Streckenzeichen
Streckenzeichen, längs der Bahnstrecke angebrachte Tafeln, Pflöcke, Pfähle u. dgl., die entweder zu der aus Betriebsrücksichten nötigen Ersichtlichmachung bestimmter Abschnitte der Bahn dienen oder auf denen sonstige für die Bahnbewachung und Zugförderung wichtige Merkmale der betreffenden Stelle angegeben sind. Zu den S. der ersteren Art gehören die Abteilungszeichen (s.d.), dann die Grenztafeln zur Ersichtlichmachung der Wärter-, Bahnmeister-, Inspektionsbezirke u.s.w.
Zu den S. der letzteren Art gehören die Neigungszeiger (s.d.), ferner Läutetafeln (Pfeifpflöcke) und Geschwindigkeitstafeln sowie Krümmungstafeln. Läute- und Geschwindigkeitstafeln dienen dazu, Wegübergänge; die nicht mit Schranken versehen sind, dem Lokomotivführer so kenntlich zu machen, daß er rechtzeitig das Achtungssignal geben kann. In Österreich werden zu diesem Zweck sog. Pfeifpflöcke rechts vom Gleis, in der Fahrrichtung gesehen, aufgestellt, die an der dem Zug zugewandten Seite weiß, oder rot und weiß gestrichen sind. Wenn der Zug den Pfeifpflock erreicht hat, ist das Signal »Achtung« mit der Dampfpfeife zu geben.
An Stelle der Pfeifpflöcke werden in Deutschland Läutetafeln nach einheitlichen Mustern angebracht, die für den Lokomotivführer das Zeichen zum Ingangsetzen des Läutewerks, sind. (Die österreichischen Lokomotiven sind nicht mit Läutewerken ausgestattet.)
Ist bei besonders gefährdeten Wegübersetzungen eine Herabminderung der Geschwindigkeit vorgesehen, so wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit an der Läutetafel oder an dem Pfeifpflock ersichtlich, gemacht.
Der Abstand des Aufstellungsortes der Tafel oder des Pflockes von der Wegübersetzung richtet sich nach der zulässigen Fahrgeschwindigkeit, nach Übersichtlichkeit, nach den Neigungsverhältnissen der Bahn sowohl wie nach jenen des Weges und nach der Dichtigkeit des Verkehrs auf letzterem. In der Regel wird ein Abstand von 200–300 m gewählt. Da Läutetafeln nur auf Bahnen mit unbewachten und nicht abgeschrankten Wegübersetzungen Aufstellung finden, demnach nur auf Nebenbahnen, die in der Regel keinen Nachtbetrieb haben, so ist auch das Beleuchten der Läutetafeln nur in seltenen Fällen notwendig (s. auch Überwegsignale).
Krümmungstafeln dienen dazu, an Ort und Stelle Aufschluß über die Lage des Gleises zu geben. Auf ihnen ist der Bogenhalbmesser, die Bogenlänge, die vorgeschriebene Spurerweiterung und Überhöhung, mitunter auch der Tangentenwinkel vermerkt. Häufig werden auch Angaben über die Übergangsbogen beigefügt. Die Krümmungstafeln werden bei Bogenmitte oder bei Bogenanfang und Bogenende aufgestellt. Die Kennzeichnung von Bogenanfang und Bogenende ist für die Unterhaltung des Gleises von großem Vorteil.
Pollak.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.