- Ausstellungsgüter
Ausstellungsgüter (marchandises for exhibitions; marchandises pour expositions; merci per esposizioni), die für Ausstellungen irgendwelcher Art. – internationale, Landes-, Lokalausstellungen – bestimmten Gegenstände. Sie genießen hinsichtlich der Beförderung auf den meisten Bahnen Vergünstigung in der Weise, daß sie, wenn sie unverkauft geblieben sind, nach dem ursprünglichen Versandortfrachtfrei zurückbefördert werden. Diese 50% Frachtermäßigung ist in der Regel an folgende Bedingungen geknüpft:
1. vom Ausstellungskomitee muß bestätigt sein, daß die Gegenstände ausgestellt waren und unverkauft geblieben sind;
2. die Rückbeförderung muß auf dem Hinwege erfolgen;
3. die Rückbeförderung muß innerhalb einer gewissen Zeit (vier Wochen) nach Schluß der Ausstellung stattfinden.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.