- Verschiebeordnung, -plan
Verschiebeordnung, -plan. Für die Reihenfolge der Wagen sind bei Zusammenstellung der Züge sehr mannigfaltige Rücksichten maßgebend. Der Bestimmungsort der Wagen, die Eilbedürftigkeit ihrer Beförderung, die Frage, ob sie beladen oder unbeladen befördert werden, ob ein Kopfbahnhof berührt wird, endlich die Art der Beladung sind ebenso wie die Anordnung der Verschiebegleise auf den Bahnhöfen, auf denen das Einsetzen in die Züge oder das Aussetzen erfolgt, bestimmend für die Reihenfolge der einen Zug bildenden Wagen (s. Verschiebedienst und Rangordnung der Wagen). Es muß deshalb der betriebsleitenden Stelle, die den ganzen Verlauf der Zugfahrt zu übersehen vermag, vorbehalten bleiben, durch allgemeine Regeln oder durch besondere Vorschriften die Reihenfolge der Wagen in den einzelnen Zügen zu bestimmen. Für die Personenzüge geschieht dies durch Aufstellung des Zugbildungsplans (s. Zugbildung), während die Bestimmungen über die Bildung der Güterzüge in einer besonderen Dienstvorschrift zusammengestellt werden, für die vielfach die Bezeichnung Verschiebeordnung üblich ist. In den Güterbeförderungsvorschriften des DEVV wird sie als ein Teil dieser Vorschriften herausgegeben unter der Bezeichnung: Benutzung und Zusammenstellung der Eilgüter-, Vieh- und Güterzüge. Sie enthält, geordnet nach der Reihenfolge der Zugnummern und der Bahnstrecken, sämtliche Züge der genannten Gattungen und ihre Zusammensetzung zwischen den für die Zugbildung in Frage kommenden Bahnhöfen, wie dies im einzelnen aus nachstehendem Muster hervorgeht:
Benutzung und Zusammenstellung der Güterzüge.
In ein solches Muster läßt sich ohneweiters alles das einfügen, was die im Verschiebedienst und bei der Zugabfertigung tätigen Bediensteten wissen müssen. Für die mit der Weiterbildung des Güterzugfahrplans beschäftigten Beamten ist es aber bei größeren Verkehrsaufgaben schwierig, aus derartigen, meist sehr umfangreichen und deshalb nicht übersichtlichen Zusammenstellungen die leitenden Gesichtspunkte zu entnehmen und sich ein richtiges Urteil über den Umfang der für die Zugbildung aufzuwendenden Arbeit, über die Ausnutzung der Bahnanlagen, die Zweckmäßigkeit der getroffenen Anordnungen und die Möglichkeit der Übernahme weiterer Leistungen zu bilden. Dazu reichen auch die Gleisebenutzungspläne (s. Fahrordnung) nicht immer aus. Es werden deshalb im Bereich der deutschen Reichsbahnen neben den Verschiebeordnungen für die größeren Verschiebebahnhöfe besondere Pläne nach nachstehendem Muster aufgestellt:
Verschiebeplan für Bahnhof Magdeburg-Rothensee.
Diese Pläne machen die Aufgabe des Bahnhofes leicht erkennbar. Sie erleichtern eine Prüfung, ob die zu leistenden Arbeiten den jeweiligen Verkehrsverhältnissen entsprechend wirtschaftlich und auf die einzelnen Bahnhöfe sowie auf die Verwaltungsbezirke, die der Zug durchfährt, richtig verteilt sind. Auch für die Unterweisung neu eintretender Beamten erweisen sie sich als sehr nützlich.
Gut durchdachte V. tragen viel zur wirtschaftlichen Betriebsführung bei. Sollen z.B. von 2 Bahnstrecken kommende Züge, vom Zusammenlauf der Strecken ab zu einem Zuge vereinigt, eine Reihe weiterer Stationen a, b, c, d bedienen, so gestaltet sich ihre Abfertigung am einfachsten, wenn beide Züge »nach dem Spiegelbild geordnet« am Vereinigungspunkt eintreffen. Der erste Zug bringt die Wagen in der Reihenfolge a, b, c, d, der zweite in der Reihenfolge d, c, b, a. Wird dann der zweite Zug vor den ersten gestellt, so folgen sich die Wagen in der Reihe d, c, b, a, a, b, c, d. Die Wagen für a bilden nun eine Gruppe. Sie können in a durch einen Verschiebegang ausgesetzt werden, wobei die Wagen für b zusammenrücken. Dieser Vorgang wiederholt sich auf den folgenden Stationen bis zur Auflösung des Zuges.
Breusing.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.