Badefahrkarten

Badefahrkarten

Badefahrkarten, ermäßigte Rückfahrkarten zum Besuch von Fluß- und Seebädern, werden in Deutschland von den preußisch-hessischen Staatsbahnen und von den großherzoglich badischen Eisenbahnen gewährt. Die ersteren geben in Orten, in denen sich keine Schwimmanstalten befinden, für Schüler in der Zeit vom 15. Mai bis 30. September Zeitkarten III. Klasse für eine zehnmalige Hin- und Rückfahrt aus. Der Fahrpreis für diese Karten wird mit 1∙5 Pf. für die Person und für ein km berechnet.

Die gleiche Begünstigung wird den Lehrern gewährt, die die Schüler bei den Fahrten beaufsichtigen. Die Karten, berechtigen zur Fahrt in allen der Personenbeförderung dienenden Zügen mit III. Klasse, soweit nicht einzelne durch Schalteraushang bekanntgegebene Züge davon ausgeschlossen oder nur gegen Zahlung des Schnellzugszuschlags zugelassen sind.

Solche B. werden nur gegen eine Bescheinigung des Schulvorstandes ausgegeben und gelten nur für direkte Fahrt ohne Unterbrechung.

Von den großherzoglich badischen Eisenbahnen werden B. ausgegeben, die für 10 Hin- und Rückfahrten berechtigen, wobei aber Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag ausgeführt werden müssen. Bei manchen B. ist auch der Besuch des Bades im Fahrpreise inbegriffen.

B. sind alljährlich nur in der Zeit vom 15. Mai bis 15. Oktober benutzbar, doch können sie auch noch im nächstfolgenden Jahre nach ihrer Lösung benützt werden. B. können auch von mehreren Personen benützt werden, wenn diese im gleichen Wagenabteil Platz nehmen. Fahrtunterbrechung und Reisegepäck werden auf B. nicht zugelassen.

Außerdem bestehen in Deutschland Rückfahrkarten nach den Nord- und Ostseebädern wahlfrei gültig für Bahn- und Schiffstrecken binnen 45 Tagen. Diese Karten werden auf den größeren Stationen Deutschlands und auch auf den Hauptstationen Österreichs ausgegeben.

In Frankreich werden für Fahrten in die Seebäder B. (billets de bains de mer) in den verschiedensten Formen ausgegeben, u. zw. sowohl von den Staatsbahnen als auch von den großen Privatbahnen. Es gibt Rückfahrkarten nach bestimmten Badeorten mit 33tägiger Gültigkeit nach besonderem Tarif, die in der Zeit vom Donnerstag vor Palmsonntag bis 31. Oktober ausgegeben werden, ferner B. mit gekürzter Gültigkeitsdauer für 5 Tage von Freitag der einen Woche bis Dienstag der nächsten Woche, oder 2 Tage vor bis 2 Tage nach einem Festtage. Zu den B. mit gekürzter Gültigkeitsdauer gehören noch die mit eintägiger Gültigkeit für die II. und III. Klasse.

Außer diesen B. werden noch Abonnementkarten für Seebäder (abonnements de bains de mer) ausgegeben für die Dauer von 1, 3 oder 6 Monaten, mit 40% Nachlaß von dem Preise gewöhnlicher Abonnementkarten gleicher Gültigkeitsdauer. Die Abonnementkarten für 1 und 3 Monate gelten vom Donnerstag vor Palmsonntag bis zum 31. Oktober desselben Jahres, die für 6 Monate bis zum 31. Juli des nächsten Jahres.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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