- Zugsignale
Zugsignale (Signale am Zuge) dienen teils dazu, Züge, einzeln fahrende Triebwagen und Lokomotiven als geschlossene Züge zu kennzeichnen, teils dazu, dem Strecken- und Stationspersonal gewisse Mitteilungen zu machen.
Zur Kennzeichnung der Spitze eines Zugs wird auf den deutschen Bahnen bei Tage kein besonderes Signal geführt, wenn der Zug auf eingleisiger Bahn oder auf dem für die Fahrrichtung bestimmten Gleise einer zweigleisigen Bahn fährt. Bei Dunkelheit zeigt die Lokomotive in diesem Falle vorn zwei weißleuchtende Laternen. Bei Zügen mit Vorspann ist dieses Signal auch an der zweiten Lokomotive und bei Zügen, die nachgeschoben werden, auch an der Schiebelokomotive anzubringen. Befährt ein Zug auf zweigleisiger Bahn ausnahmsweise das falsche Gleis, so soll er bei Tage vorn am ersten Fahrzeug eine runde rote, weißgeränderte Scheibe tragen, bei Dunkelheit soll eine der beiden Laternen an der Spitze des Zuges rot geblendet sein.
Der Zugschluß wird bei einzeln fahrenden Triebwagen und Lokomotiven bei Tage durch eine an der Hinterwand, in der Regel an der rechten Pufferstange aufgehängte runde rote, weißgeränderte Scheibe (Schlußscheibe), bei Dunkelheit durch eine rotleuchtende Laterne (Schlußlaterne) gekennzeichnet. Züge, die aus mehreren Fahrzeugen bestehen, führen am letzten Wagen bei Tage die Schlußscheibe und außerdem entweder zwei nach vorn und nach hinten sichtbare viereckige, rot und weiß gestrichene Scheiben (Oberwagenscheiben) oder die für Dunkelheit erforderlichen Laternen, bei Dunkelheit die Schlußscheibe und außerdem zwei nach vorn grün, nach hinten rotleuchtende Laternen (Oberwagenlaternen).
Durch Signale am Zuge können folgende Mitteilungen dem Strecken- und Stationspersonal gemacht werden:
a) Ein Sonderzug folgt nach.
Als Signalzeichen gilt für einzeln fahrende Triebwagen und Lokomotiven bei Tage eine runde weiße, schwarzgeränderte Scheibe an der Hinterwand außer der Schlußscheibe, bei Dunkelheit eine weißleuchtende Laterne an der Hinterwand außer der Schlußlaterne. Bei aus mehreren Wagen bestehenden Zügen werden zur Ankündigung eines Sonderzuges eine oder beide der sonst vorgeschriebenen Oberwagenscheiben durch runde weiße, schwarzgeränderte Scheiben ersetzt, bei Dunkelheit zeigen eine oder beide Oberwagenlaternen statt des sonst vorgeschriebenen roten, nach rückwärts weißes Licht.
b) Ein Sonderzug kommt in entgegengesetzter Richtung.
Signalzeichen: Bei Tage eine runde weiße, schwarzgeränderte Scheibe vorn am ersten Fahrzeuge, bei Dunkelheit eine weißleuchtende Laterne über den beiden weißleuchtenden, die Spitze des Zugs kennzeichnenden Laternen.
c) Die Telegraphen- und Fernsprechleitung ist zu untersuchen.
Signalzeichen: Eine runde, gelbe Scheibe vorn am ersten Fahrzeug oder an jeder Seite des Zugs. Bei Dunkelheit wird dieses Signal nicht gegeben.
Auf den österreichischen Bahnen wird auf eingleisiger Bahn die Spitze des Zugs gekennzeichnet bei Dunkelheit durch zwei weißleuchtende Laternen vorn an der Lokomotive. Bei Tage ist kein besonderes Kennzeichen vorgeschrieben. Auf doppelgleisiger Bahn trägt der Zug, wenn er auf dem richtigen Gleis verkehrt, bei Tage kein besonderes Kennzeichen, bei Dunkelheit hat er zwei weißleuchtende Laternen vorn an der Lokomotive. Verkehrt der Zug auf doppelgleisiger Bahn auf dem unrichtigen Gleis, so führt er bei Tage eine weiß-rote Scheibe vorn an der Lokomotive, bei Dunkelheit vorn zwei rotleuchtende Laternen. Zur Kennzeichnung des Schlusses des Zugs dient auf ein- und doppelgleisiger Bahn bei Tage eine Signallaterne an jeder Langseite des letzten Wagens, bei Dunkelheit in der Mitte der Rückwand des letzten Wagens eine Laterne mit rotem Licht und höher oben oder tiefer unten an den beiden Langseiten zwei rotleuchtende Laternen. Die beiden Seitenlaternen zeigen nach vorn weißes Licht. Zur Ankündigung eines in in gleicher Richtung nachfolgenden außergewöhnlichen Zugs wird bei Tage außer den zwei Seitenlaternen am letzten Wagen noch eine weiß-rote Scheibe an seiner Rückwand angebracht, bei Dunkelheit zeigt die linke Seitenlaterne des Schlußsignals nach hinten grünes Licht. Zur Ankündigung eines in entgegengesetzter Richtung fahrenden außergewöhnlichen Zuges werden außer den zwei Seitenlaternen am letzen Wagen noch zwei weiß-rote Scheiben an seiner Rückwand angebracht, bei Dunkelheit zeigt links die Seitenlaterne des Schlußsignals nach hinten weißes Licht.
In ähnlicher Weise, wie auf den deutschen und österreichischen Bahnen sind Zugsignale auf allen Bahnen im Gebrauch. Allen gemeinsam ist die Verwendung roten Lichts in einer oder mehreren Laternen als Schlußsignal bei Dunkelheit. An der Spitze des Zugs wird bei Dunkelheit, wenn nicht die Fahrt auf falschem Gleis gekennzeichnet werden soll, überall weißes Licht einfach oder doppelt geführt. Als Tagessignale werden die unbeleuchteten Laternen der Nachtsignale, Scheiben und Flaggen für Schluß und Spitze in verschiedenen Zusammenstellungen benutzt. Eine besondere Kennzeichnung der Spitze des Zuges bei Befahren des falschen Gleises findet auf den meisten Bahnen statt. Die durch Zugsignale erfolgenden Meldungen an das Strecken- und Stationspersonal sind die auch in Deutschland und Österreich üblichen.
Hoogen.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.