Bahnzustandsignale

Bahnzustandsignale

Bahnzustandsignale (signal showing the condition of the track; signal d'état de la voie; segnale indicatore dello stato del binario) sind bewegliche oder feststehende Signale, die über die Fahrbarkeit der Bahn Auskunft geben und anzeigen, wenn aus Rücksichten auf den Zustand der Bahn die fahrplanmäßige Geschwindigkeit der Züge ermäßigt oder der Zug zum Halten gebracht werden muß.

Hierzu werden hauptsächlich die in der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands als Wärtersignale (s.d.), in den österreichischen Signalvorschriften als Signale des Streckenpersonals bezeichneten Signale verwendet. Auf den österreichischen Bahnen erhalten, abgesehen von den Lokalbahnen, alle Züge von jedem Wärterposten eine Mitteilung über den Zustand der Bahn. Jedem sich nähernden Zuge wird dort von dem Bahnwärter durch das Signal 15 »Frei« angezeigt, daß die Bahn sich in gutem Zustand befindet und keinerlei Hindernis der sicheren Fahrt des Zuges entgegensteht. Die deutsche Signalordnung kennt ein solches Signal nicht mehr. Dagegen sind den deutschen und den österreichischen Signalvorschriften gemeinsam die Signale, mit denen die Wärter den Auftrag zum Langsamfahren der Züge und zum Halten erteilen, wenn der Zustand der Bahn es erfordert. Diese Signale werden als Handsignale, Horn- oder Pfeifensignale, ferner als Scheibensignale und endlich als Knallsignale gegeben. Sie finden sich in dieser Weise mit geringen Abweichungen bei fast allen Bahnen. In Frankreich sind die zu den signaux de la voie gehörigen signaux mobiles Bahnzustandsignale. Zur Kennzeichnung von »Bahn frei« ist im Code des signaux ein besonderes Signalzeichen zwar vorgesehen, aber nicht vorgeschrieben. Auch die dänischen Bahnen haben zur Bezeichnung von »Bahn frei« ein besonderes Wärtersignal; auf den holländischen Bahnen wird es nur vor beweglichen Brücken gegeben.

Als Signalzeichen für Bahn frei, Langsam fahren und Halt werden außer Scheibensignalen fast überall bei Tage weiße, grüne und rote Fahnen, bei Dunkelheit weiße, grüne und rote Laternen verwendet (über die einzelnen Formen s. Wärtersignale).

Auch die sog. optischen Telegraphen dienten, nachdem sie als durchlaufende Strecken oder Liniensignale durch die elektrischen Glockensignale ersetzt waren, vielfach als Bahnzustandsignale. In der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875 war z.B. bestimmt, daß das Fahrsignal, das Langsamfahrsignal und das Haltsignal außer durch die Handsignale der Wärter auch durch Signale am Telegraphenmast gegeben werden könne. Die jetzt auf den deutschen Bahnen als »Hauptsignale«, auf den österreichischen Bahnen als »Raumabschluß-, Einfahr-, Wege- und Ausfahrsignale« bezeichneten Mastsignale haben die Bedeutung als B. im engeren Sinne verloren. Sie haben in erster Linie den Zweck, die Zugfolge zu regeln. Als B. können sie auch schon deshalb nicht mehr gelten, weil der Begriff »Langsam fahren« mit ihnen nicht mehr ausgedrückt wird. Die österreichischen Signalvorschriften haben jedoch in dem Signal 24 »Langsam« noch ein feststehendes B. Es wird als ständiges Langsamfahrsignal auf der Strecke verwendet zur Bezeichnung von Bahnstellen, die dauernd langsam zu befahren sind. Am Tage wird es durch einen am Signalmast nach rechts in der Richtung der Fahrt schräg abwärts gerichteten Arm, bei Dunkelheit durch grünes Licht dem Zuge entgegen dargestellt. Auf den preußisch-hessischen Bahnen werden neuerdings die Stellen, an denen regelmäßig die Geschwindigkeit der Züge von mehr als 60 km auf 45 km und darunter ermäßigt werden muß, durch besondere Merk tafeln gekennzeichnet.

Hoogen.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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