Wärtersignale

Wärtersignale

Wärtersignale, Signale der Streckenbediensteten (hand signals; signaux de la voie mobiles; segnale a mano) sind Signale, mit denen von den Bahn- und Schrankenwärtern, im Bedarfsfall auch von dem Bahnunterhaltungs-, dem Stations- und Zugpersonal, den Zügen der Auftrag zum Langsamfahren oder zum Halten erteilt wird.

Die österreichischen Signalvorschriften sehen unter den Signalen der Streckenbediensteten auch das Signal »Frei« vor, das als Auflösung oder Aufhebung eines Signals »Langsam« oder »Halt« sowie bei untauglich gewordenen Signalen gegeben wird.

Als Signalmittel dienen Scheiben, Flaggen, Laternen, Knallkapseln, Pfeife und Horn.

Die deutsche Signalordnung kennt 2 Arten der W.: Signal 5 (Langsamfahrsignal) und Signal 6 (Haltsignal).

Als Langsamfahrsignal ist unter den W. nur die Langsamfahrscheibe vorgesehen. Das Signal stellt sich dar

bei Tag: Dem Zug entgegen eine runde gelbe weißgeränderte, mit A bezeichnete Scheibe vor der langsam zu befahrenden Strecke (Anfangsignal) und eine runde grüne weißgeränderte, mit E bezeichnete Scheibe hinter der langsam zu befahrenden Strecke (Endsignal),

bei Dunkelheit: Dem Zug entgegen an der Scheibe 2 gelbe Lichter in schräger Stellung (nach rechts steigend) vor der langsam zu befahrenden Strecke (Anfangsignal) und 2 grüne Lichter in schräger Stellung (nach rechts fallend) hinter der langsam zu befahrenden Strecke (Endsignal).

Das Langsamfahrsignal wird angewendet, wenn eine Strecke mit einer geringeren als der fahrplanmäßigen Geschwindigkeit befahren werden muß. Auf eingleisig betriebener Bahn wird das Anfangsignal rechts, das Endsignal links vom Gleis so angebracht, daß das Anfangsignal der einen Fahrrichtung gleichzeitig das Endsignal der anderen Richtung bildet. Auf zweigleisig betriebener Bahn wird das Anfang- und Endsignal rechts von dem langsam zu befahrenden Gleis ausgesteckt. Das Anfangsignal muß in ausreichender Entfernung vor dem langsam zu befahrenden Gleisstück stehen.

Für das Signal 6 (Haltsignal) gibt es in der deutschen Signalordnung 4 Formen: a) das Handsignal, b) die Haltscheibe, c) das Knallsignal und d) das Hörn- oder Pfeifensignal. Sie bedeuten sämtlich »Der Zug soll halten«.


a) Handsignal.


Bei Tag: Eine rote Signalflagge oder irgend ein Gegenstand oder der Arm allein wird dem Zug entgegen im Kreis geschwungen.

Bei Dunkelheit: Die Handlaterne, die wenn die Zeit reicht, rot zu blenden ist, wird dem Zug entgegen im Kreis geschwungen.


b) Haltscheibe.


Bei Tag: Dem Zug entgegen eine rechteckige rote, weißgeränderte Scheibe.

Bei Dunkelheit: Dem Zug entgegen an der Scheibe eine rot geblendete Laterne.


c) Knallsignal.


Drei Knallkapseln hintereinander auf demselben Schienenstrang.


d) Horn- oder Pfeifensignal.


Mehrmals 3 kurze Töne ∪ ∪ ∪.

Das Signal 6 b (Haltscheibe) ist rechts vom Gleis auszustecken. Wird es auf der freien Strecke zur Deckung eines unfahrbaren Gleises benutzt, so ist es in einer Entfernung von mindestens 200 m vor dem Punkt aufzustellen, vor dem gehalten werden muß. Zur Ankündigung des Signals 6 b ist in diesem Fall das Anfangsignal 5 auszustecken. Wird das Signal 6 b auf der freien Strecke zur Deckung eines liegengebliebenen Zuges benutzt, so sind in ausreichender Entfernung davor auch Knallkapseln (6 c) auszulegen.

In den österreichischen Signalvorschriften sind unter den Signalen der Streckenbediensteten aufgeführt die Signale 15 »Frei«, 16 »Langsam«, 17 »Halt« und 18 »Entladung von Knallkapseln«.

»Frei« wird ausgedrückt:

Bei Tag durch Einstecken der Signalscheibe in das Bankett, die weiße Fläche dem Zug entgegen.

Bei Dunkelheit durch weißes Licht der Signallaterne dem Zug entgegen.

»Langsam«:

Bei Tag. Ruhiges Halten der Signalfahne oder irgend eines anderen Gegenstands mit schräg abwärts geneigtem Arm oder schräges Abwärtshalten beider Arme oder ruhiges Halten der Signalscheibe, die grüne Fläche dem Zug entgegen oder Einstecken der Signalscheibe in das Bankett, die grüne Fläche dem Zug entgegen.

Bei Dunkelheit. Grünes Licht der Signallaterne dem Zug entgegen.

»Halt«:

Bei Tag. Schwingen der entfalteten Signalfahne oder irgend eines anderen Gegenstands im Kreis dem Zug entgegen oder Einstecken der Signalscheibe in das Bankett, die rote Fläche dem Zug entgegen.

Bei Dunkelheit. Rotes Licht der Signallaterne oder Schwingen eines anderen Lichtes im Kreis dem Zug entgegen.

»Entladung von Knallkapseln«.

Die Knallkapseln dienen dazu, einem Zug anzuzeigen, daß er halten soll.

Das Signal 16 »Langsam« bedeutet, daß die betreffende Strecke höchstens mit der halben Geschwindigkeit befahren werden darf. Es ist auf eine Entfernung von mindestens 400 m von der langsam zu befahrenden Strecke zu geben.

Zur Kennzeichnung schadhafter Bahnstellen wird bei doppelgleisigem Betrieb vor der schadhaften Stelle bei Tag eine Scheibe ausgesteckt, die dem Zug entgegen eine grüne und nach der Seite des schadhaften Gleises eine weiße Fläche zeigt. Unmittelbar hinter der schadhaften Stelle wird eine beiderseits weiße Scheibe mit der vollen Fläche dem Zug entgegen gerichtet ausgesteckt. Bei Dunkelheit ist am Anfang der schadhaften Stelle dem Zug entgegen ein grünes Licht, hinter ihr ein weißes Licht auf dem Außenbankett aufzustellen. Bei eingleisigem Betrieb wird vor und hinter der schadhaften Stelle bei Tag eine Signalscheibe ausgesteckt mit der grünen Seite gegen den Zug und mit der weißen Seite gegen die schadhafte Stelle gewendet. Bei Dunkelheit wird dem Zug entgegen ein grünes Licht ausgestellt.

Die Signale 17 »Halt« und 18 »Entladung von Knallkapseln« bedeuten, daß der Weiterfahrt ein Hindernis entgegensteht und das Anhalten mit allen zu Gebote stehenden Mitteln so rasch als möglich zu bewirken ist.

Das Haltsignal ist mindestens in Bremsdistanz vor dem Fahrthindernis, u. zw. grundsätzlich rechts in der Fahrrichtung und unmittelbar neben jenem Gleis aufzustellen, für das es gilt.

Zur Vorbereitung auf das Signal 17 »Halt« müssen unter gewissen Voraussetzungen Knallkapseln gelegt werden, u. zw. mindestens zwei 15–20 m voneinander entfernt. Das Signal »Halt« kann aber auch mit Knallkapseln allein gegeben werden.

Wenn sich Fahrzeuge von einem Zug trennen oder das Signal »Zug zerrissen« wahrgenommen wird, so ist vom Bahnwärter das Signal 63 »Zug zerrissen« mit der Signalfahne oder der Signallaterne zu geben. Dieses Signal besteht aus abwechselnd langen und kurzen Tönen mit dem Horn oder mit der Mundpfeife oder senkrechtem Auf- und Abwärtsbewegen der Signalfahne oder der Signallaterne mit weißem Licht.

Auf den französischen Bahnen werden die beweglichen Signale ebenfalls mit Signalscheiben, Signalfahnen, weißen und farbig geblendeten Laternen sowie mit Knallkapseln gegeben. Es ist auch dort das Signal für freie Fahrt in Gebrauch, das bei Tag durch wagerechtes Ausstrecken einer zusammengerollten Signalfahne oder des Armes in der Fahrrichtung des Zuges, bei Dunkelheit durch Hinhalten einer Laterne mit weißem Licht gegeben wird. Die rote Signalfahne, entfaltet in der Hand des Beamten gehalten bedeutet »Halt«, ebenso rotes Licht. In Ermanglung einer roten Fahne und eines roten Lichtes wird das Haltsignal durch Hin- und Herbewegen eines beliebigen Gegenstandes, durch Hochstrecken beider Hände oder bei Dunkelheit durch lebhaftes Schwingen irgend eines Lichtes gegeben. Die entfaltete grüne Fahne bedeutet »Langsam fahren«, ebenso grünes Licht. Auch findet als Langsamfahrsignal eine viereckige, grüngestrichene Stockscheibe, die während der Dunkelheit mit grünem Licht versehen wird, Verwendung. Anfang und Ende einer langsam zu befahrenden Gleisstrecke werden durch eine grüne bzw. weiße Scheibe, bei Dunkelheit durch grünes und weißes Licht gekennzeichnet.

In ähnlicher Weise, wie bei den vorerwähnten Bahnen, sind die W. fast bei allen Verwaltungen üblich. Bei einzelnen Bahnen, besonders den belgischen und englischen, ist die Verwendung von Knallsignalen bei Nebel sehr weit ausgebildet (s. Knallsignale, Bd. VI, S. 377).

Hoogen.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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