Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst. Abgesehen von den Beamten, von den Lokomotiven und Wagen, die für die planmäßige Abwicklung des Dienstes erforderlich sind, wird hierüber hinaus durch den B. Fürsorge dafür getroffen, daß Beamte und Betriebsmittel auch für außergewöhnliche Anforderungen zur Verfügung stehen. So werden Lokomotiven unter Dampf bereit gehalten – Bereitschaftslokomotiven –, um jederzeit schadhaft werdende Lokomotiven ersetzen oder Sonderzüge ablassen zu können. Für den gleichen Zweck oder für außergewöhnliche Verstärkungen der Züge werden den Stationen Bereitschaftswagen zur Verfügung gestellt. Ferner werden Zugbegleitbeamte zur Ablassung von Bedarfs- und anderen Sonderzügen, zur Verstärkung der Bremsbesetzung und zum Ersatz erkrankter und aus sonstigen Gründen fehlender Beamten bereitgehalten. Endlich werden zahlreiche bis ins einzelne gehende Anordnungen getroffen, um sicherzustellen, daß beim Schadhaftwerden von Fahrzeugen oder von baulichen Anlagen der Bahn, insbesondere von Stellwerks- und Signalanlagen und bei Unfällen auch außerhalb der gewöhnlichen Dienst- und Arbeitszeit die erforderlichen Hilfskräfte in möglichst kurzer Zeit dienstbereit sind. Die Kosten des B. sind erheblich, ohne daß ihnen immer ein Gewinn unmittelbar gegenübersteht. Man wird daher im Einzelfall sorgfältig zu erwägen haben, wie weit der B. zweckmäßig einzurichten sei. Allgemeine Regeln lassen sich hierfür kaum geben, maßgebend bleiben vielmehr die Erfahrungen, die mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des B. gemacht werden und die im Einzelfalle entstehenden Kosten in ihrer Einwirkung auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.

Zur Herabminderung der Kosten sucht man den B. soweit wie möglich für andere Zwecke mit nutzbar zu machen. Lokomotiven, die für den Zugdienst in Bereitschaft stehen, zieht man zum Verschieben oder zu einem Dienst heran, der unterbrochen werden kann, wenn die Lokomotive für den Zugdienst gebraucht wird. Um Beamte nicht überzählig einstellen zu müssen, werden Lokomotivheizer als Lokomotivführer, Schlosser und Lokomotivputzer als Lokomotivheizer, Schaffner als Zugführer, Stations-, Güterboden- und Bahnunterhaltungsarbeiter als Schaffner und Bremser ausgebildet, aber in ihrer bisherigen Tätigkeit belassen. Nur nach Bedarf werden sie zum Fahrdienst herangezogen, so daß in der übrigen Zeit Kosten nicht entstehen. – Auch im Stations- und Telegraphendienst wird auf die erforderliche Dienstbereitschaft Bedacht genommen. So gilt da, wo kein ununterbrochener Dienst besteht, als Regel, daß jede Zugfolgestelle zum Dienst bereit sein muß, solange die Möglichkeit besteht, daß eine Hilfslokomotive ankommt oder abzulassen ist. Soweit diese Bestimmung keine Verlängerung bedingt, beginnt der Dienst mit dem Zeitpunkt, zu dem zu erwarten ist, daß der erste Zug angeboten oder abgemeldet wird, spätestens aber eine halbe Stunde vor dessen fahrplanmäßiger Ankunft, und endigt mit dem Eintreffen des Ruhesignals (s.d.) oder der Rückmeldung des letzten Zuges. (Fahrdienstvorschriften für die deutschen Eisenbahnen § 8 [2]). – Auf allen Lokomotiv- und Personalstationen, auf denen sich ein Bedürfnis hierfür fühlbar macht, wird für die Züge oder Zuggattungen, für die dort Lokomotiven oder Personale im regelmäßigen Dienst gestellt werden, ein B. eingerichtet. Dieser B. steht dann der eigenen Station, den Stationen der anschließenden Bahnstrecke und auch anderen Bereitschaftstationen zur Verfügung, falls deren Bereitschaftslokomotiven oder Personale schon anderweit in Anspruch genommen sein sollten. – Während der Personenverkehr sich nach dem öffentlich bekanntgemachten Fahrplan abwickelt, wobei die Zahl der Züge im allgemeinen feststeht, pflegt man die für die Bewältigung des Güterverkehrs nötige Anzahl der Züge häufig zu ändern, um sie den Schwankungen des Verkehrs möglichst anzupassen und nicht mehr Züge zu fahren, als bei guter Ausnützung der Lokomotivkraft nötig sind. Nur die in der verkehrsschwachen Zeit erforderlichen Güterzüge werden dann zur regelmäßigen Beförderung in Aussicht genommen und für die überschießende Gütermenge Bedarfszüge vorgesehen. Im Falle ihrer Ablassung werden die Lokomotiven und das Zugpersonal dem B. entnommen, der dann wieder durch Nachschub verstärkt wird. Es bedarf einer ständigen Überwachung des Verkehrsumfanges, um rechtzeitig die Bedarfszüge in regelmäßige Züge oder den B. in regelmäßigen Dienst umwandeln zu können.

Breusing.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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