Diätare

Diätare

Diätare (diätarische Beamte), in Deutschland, insbesondere in Preußen übliche Bezeichnung für außeretatsmäßige Beamte, die Monatsbesoldungen (seltener Tagegelder) beziehen, keinen Anspruch auf Wohnungsgeld, Umzugskosten u.s.w. haben und gegen Kündigung angestellt werden.

Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen werden nach beendeter Vorbereitung und bestandener Prüfung die technischen Bureau-, Stations-, Kanzlei-, Bahnmeister-, Lademeister u.s.f. Aspiranten und die Zivilsupernumerare in der Regel zunächst im diätarischen Verhältnis angestellt. Die Ernennung erfolgt durch Verfügung gegen ein- oder dreimonatliche Kündigung und gegen Monatsbesoldung. Ebenso werden auch die als Aushelferinnen eingestellten weiblichen Bediensteten nach bestandener Prüfung als Eisenbahnanwärterinnen diätarisch angestellt. Die D. sind zur Anstellung in einer erledigten etatsmäßigen Stelle berufen und werden selbständig neben den etatsmäßigen Beamten verwendet.


Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen beziehen nach dem Etat für das Jahr 1911 jährlich:


123
Eisenbahnanwärterinnen 840–1080 M.
Wagenmeisterdiätare1200–1410 M.
Rangiermeisterdiätare1200–1410 M.
Lademeisterdiätare1200–1410 M.
Kanzleidiätare1500–1650 M.

Stationsdiätare (kommissarische Eisenbahnassistenten):


a) Zivilanwärter1320–1650 M.
b) Militäranwärter1500–1650 M.
Technische Bureaudiätare1500–1650 M.
Bahnmeisterdiätare1500–1650 M.
Werkmeisterdiätare
(Werkmeisterassistenten)1500–2000 M.

Praktikanten:


a) Zivilanwärter1500–2000 M.
b) Militäranwärter1650–2000 M.
Technische Praktikanten1500–2100 M.
Dauernd beschäftigte Landmesser1800–2700 M.

Die Bezüge der D. erhöhen sich innerhalb der vorgenannten Grenzen nach Dienstaltersstufen. Regierungsassessoren beziehen diätarische Monatsbesoldungen im Jahresbetrag von 2700–3900 M., Regierungsbaumeister von 2703–3450 M. Regierungsbauführer erhalten, falls sie entlohnt werden, Tagegelder in Höhe von 6 M.

Bei den elsaß-lothringischen Reichseisenbahnen beziehen folgende außeretatsmäßige Bedienstete diätarische Besoldungen, u. zw. im höheren Dienste:


Assessoren2700–3900 M.
Regierungsbaumeister2700–3450 M.

im mittleren Dienste:


Hilfslandmesser1800–2400 M.
Technische Praktikanten 1500–2100 M.
Werkmeisterdiätare.1500–2000 M.
Nichttechnische Bureaudiätare,
Stationsdiätare, Materialien-1500 (bzw. 1320)
verwalterdiätare – 1800 M.

im Kanzleidienste:


Kanzleidiätare1500–1650 M.

im unteren Dienste:


Werkführerdiätare1200–1400 M.
Lademeisterdiätare1200–1400 M.
Schirrmeisterdiätare1200–1400 M.
Wagenmeisterdiätare1200–1400 M.
Maschinenwärterdiätare1200–1400 M.
Lokomotivheizerdiätare1100–1200 M.
Fahrkarten- und Steindruckerdiätare1100–1200 M.
Magazinaufseherdiätare1100–1200 M.
Bureau- und Hauptkassendienerdiätare1100–1200 M.
Weichenstellerdiätare1000–1100 M.
Wagenmeisterdiätare1000–1100 M.
Rottenführendiätare1000–1100 M.
Bahnsteigschaffnerdiätare1000–1100 M.
Schaffnerdiätare1000–1100 M.
Bremserdiätare1000–1100 M.
Schirrmännerdiätare1000–1100 M.
Portiersdiätare1000–1100 M.
Bahnwärterdiätare1000–1100 M.
Nachtwächterdiätare1000–1100 M.
Fahrkartenausgeberinnen 840–1200 M.
Telegraphengehilfinnen 840–1200 M.

In Bayern rechnen zu den diätarischen Beamten die Anwärter des höheren und mittleren Dienstes.

Die Anwärter für den höheren Dienst erhalten Monatsbezüge im Betrage von 200 M., die übrigen Anwärter beziehen Tagegelder, u. zw.:


Ungeprüfte Praktikanten des höheren bau-
und maschinentechnischen Dienstes vom
Eintritt bis zur bestandenen Dienstprüfung4∙00 M.
Aspiranten des mittleren Betriebs- und
Verwaltungsdiensteswährend des ersten
Praxisjahres nach mindestens sechsmonatiger
Beschäftigung2∙00 M.
Dieselben vom 2. Praxisjahre an bis zum
Bestehen der Anstellungsprüfung2∙50 M.
Dieselben nach bestandener Anstellungsprüfung300 M.
Dieselben, wenn sie eine 5jährige Aspiranten-
dienstzeit zurückgelegt und die
Anstellungsprüfung bestanden haben3∙50 M.
Aspiranten des mittleren bau- und
maschinentechnischen Dienstes im 1. Praxisjahre2∙80 M.
Dieselben im 2. Praxisjahre3∙30 M.
Dieselben im 3. Praxisjahre3∙70 M.
Dieselben vom 4. Praxisjahre an bis zur Anstellung4∙00 M.

In Österreich entsprechen den D. einerseits die (gewöhnlich gegen Monatslohn angestellten) Honorarbeamten, Aspiranten u.s.w., anderseits die mit Anwartschaft auf eine Anstellung aufgenommenen Manipulantinnen und Diurnisten; die letzteren er halten Taggelder von etwa 3–5 K, bei Verwendung im technischen Dienste von 5–15 K, die Manipulantinnen von 2∙60–3∙20 K.

Seydel.

1

Soweit noch vorhanden.

2

Soweit noch vorhanden.

3

Soweit noch vorhanden.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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