- Diätare
Diätare (diätarische Beamte), in Deutschland, insbesondere in Preußen übliche Bezeichnung für außeretatsmäßige Beamte, die Monatsbesoldungen (seltener Tagegelder) beziehen, keinen Anspruch auf Wohnungsgeld, Umzugskosten u.s.w. haben und gegen Kündigung angestellt werden.
Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen werden nach beendeter Vorbereitung und bestandener Prüfung die technischen Bureau-, Stations-, Kanzlei-, Bahnmeister-, Lademeister u.s.f. Aspiranten und die Zivilsupernumerare in der Regel zunächst im diätarischen Verhältnis angestellt. Die Ernennung erfolgt durch Verfügung gegen ein- oder dreimonatliche Kündigung und gegen Monatsbesoldung. Ebenso werden auch die als Aushelferinnen eingestellten weiblichen Bediensteten nach bestandener Prüfung als Eisenbahnanwärterinnen diätarisch angestellt. Die D. sind zur Anstellung in einer erledigten etatsmäßigen Stelle berufen und werden selbständig neben den etatsmäßigen Beamten verwendet.
Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen beziehen nach dem Etat für das Jahr 1911 jährlich:
Eisenbahnanwärterinnen 840–1080 M. Wagenmeisterdiätare 11200–1410 M. Rangiermeisterdiätare 21200–1410 M. Lademeisterdiätare 31200–1410 M. Kanzleidiätare 1500–1650 M.
Stationsdiätare (kommissarische Eisenbahnassistenten):
a) Zivilanwärter 1320–1650 M. b) Militäranwärter 1500–1650 M. Technische Bureaudiätare 1500–1650 M. Bahnmeisterdiätare 1500–1650 M. Werkmeisterdiätare (Werkmeisterassistenten) 1500–2000 M.
Praktikanten:
a) Zivilanwärter 1500–2000 M. b) Militäranwärter 1650–2000 M. Technische Praktikanten 1500–2100 M. Dauernd beschäftigte Landmesser 1800–2700 M.
Die Bezüge der D. erhöhen sich innerhalb der vorgenannten Grenzen nach Dienstaltersstufen. Regierungsassessoren beziehen diätarische Monatsbesoldungen im Jahresbetrag von 2700–3900 M., Regierungsbaumeister von 2703–3450 M. Regierungsbauführer erhalten, falls sie entlohnt werden, Tagegelder in Höhe von 6 M.
Bei den elsaß-lothringischen Reichseisenbahnen beziehen folgende außeretatsmäßige Bedienstete diätarische Besoldungen, u. zw. im höheren Dienste:
Assessoren 2700–3900 M. Regierungsbaumeister 2700–3450 M.
im mittleren Dienste:
Hilfslandmesser 1800–2400 M. Technische Praktikanten 1500–2100 M. Werkmeisterdiätare. 1500–2000 M. Nichttechnische Bureaudiätare, Stationsdiätare, Materialien- 1500 (bzw. 1320) verwalterdiätare – 1800 M.
im Kanzleidienste:
Kanzleidiätare 1500–1650 M.
im unteren Dienste:
Werkführerdiätare 1200–1400 M. Lademeisterdiätare 1200–1400 M. Schirrmeisterdiätare 1200–1400 M. Wagenmeisterdiätare 1200–1400 M. Maschinenwärterdiätare 1200–1400 M. Lokomotivheizerdiätare 1100–1200 M. Fahrkarten- und Steindruckerdiätare 1100–1200 M. Magazinaufseherdiätare 1100–1200 M. Bureau- und Hauptkassendienerdiätare 1100–1200 M. Weichenstellerdiätare 1000–1100 M. Wagenmeisterdiätare 1000–1100 M. Rottenführendiätare 1000–1100 M. Bahnsteigschaffnerdiätare 1000–1100 M. Schaffnerdiätare 1000–1100 M. Bremserdiätare 1000–1100 M. Schirrmännerdiätare 1000–1100 M. Portiersdiätare 1000–1100 M. Bahnwärterdiätare 1000–1100 M. Nachtwächterdiätare 1000–1100 M. Fahrkartenausgeberinnen 840–1200 M. Telegraphengehilfinnen 840–1200 M.
In Bayern rechnen zu den diätarischen Beamten die Anwärter des höheren und mittleren Dienstes.
Die Anwärter für den höheren Dienst erhalten Monatsbezüge im Betrage von 200 M., die übrigen Anwärter beziehen Tagegelder, u. zw.:
Ungeprüfte Praktikanten des höheren bau- und maschinentechnischen Dienstes vom Eintritt bis zur bestandenen Dienstprüfung 4∙00 M. Aspiranten des mittleren Betriebs- und Verwaltungsdiensteswährend des ersten Praxisjahres nach mindestens sechsmonatiger Beschäftigung 2∙00 M. Dieselben vom 2. Praxisjahre an bis zum Bestehen der Anstellungsprüfung 2∙50 M. Dieselben nach bestandener Anstellungsprüfung 300 M. Dieselben, wenn sie eine 5jährige Aspiranten- dienstzeit zurückgelegt und die Anstellungsprüfung bestanden haben 3∙50 M. Aspiranten des mittleren bau- und maschinentechnischen Dienstes im 1. Praxisjahre 2∙80 M. Dieselben im 2. Praxisjahre 3∙30 M. Dieselben im 3. Praxisjahre 3∙70 M. Dieselben vom 4. Praxisjahre an bis zur Anstellung 4∙00 M.
In Österreich entsprechen den D. einerseits die (gewöhnlich gegen Monatslohn angestellten) Honorarbeamten, Aspiranten u.s.w., anderseits die mit Anwartschaft auf eine Anstellung aufgenommenen Manipulantinnen und Diurnisten; die letzteren er halten Taggelder von etwa 3–5 K, bei Verwendung im technischen Dienste von 5–15 K, die Manipulantinnen von 2∙60–3∙20 K.
Seydel.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.