- Dienstabzeichen
Dienstabzeichen (distinguishing mark of office; insigne de service d'un agent; distintivi di servizio), ein in die Augen fallendes Abzeichen, das den im Dienst befindlichen Bediensteten sofort als einen Angehörigen des Bahnpersonals erkennen läßt. Während gewisse Bahnbeamte namentlich solche, die mit dem Publikum beständig in Berührung kommen, während des Dienstes zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind (s. Dienstkleid), genügt bei anderen ein D. Derartige D. sind angezeigt für Bedienstete, de en schwere körperliche Tätigkeit oder beständiger Aufenthalt im Freien das Tragen einer eigentlichen Uniform als lästig oder unzweckmäßig erscheinen läßt, wie z.B. in verschiedenen Ländern bei Lokomotivführern, Heizern, Schaffnern bei Güterzügen, Pförtnern, Gepäckträgern, Wächtern u.s.w. Auch bei Bahnbeamten, die zur Ausübung der Bahnpolizei berufen sind, wird verlangt, daß sie, – soweit ihnen nicht das Tragen einer Uniform vorgeschrieben ist – mit dem D. versehen sind. D. erhalten auch vielfach die im Probe- oder Vorbereitungsdienst beschäftigten Bediensteten, wenn sie nicht zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind, sobald ihnen Dienstgeschäfte zur selbständigen Erledigung zugewiesen werden.
Das passendste, bei der Arbeit am wenigsten hinderliche D. ist die mit einem besonderen Kennzeichen versehene Dienstmütze. Sie hat eine bestimmte Form und Farbe, für die den Fahrdienst leitenden Beamten ist sie meistens orangegelb oder rot. Auf der Mütze ist gewöhnlich ein geflügeltes Rad angebracht, mitunter aber auch die eingestickten oder auf einem Blechstreifen angebrachten Anfangsbuchstaben der Firma der Bahn. Daneben finden sich als weitere D. blecherne Nummernschilder, bei manchen Klassen von Bediensteten auch Armbinden, Gürteltaschen, Kragen mit bestimmten Abzeichen u.s.w. Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen führen z.B. die Zugführer bei Personenzügen ein rotes Tragband, bzw. eine rote Tasche, die Pförtner tragen ein Messingschild mit der eingestanzten Bezeichnung »Pförtner,« die Bahnpolizeibeamten ein gleiches Brustschild mit der Inschrift »Bahnpolizei,« die Gepäckträger ein Mützenschild mit der Bezeichnung »Gepäckträger Nr. ...,« die Dienstfrauen eine Armbinde, die Schaffner bei Personenzügen und die Bahnsteigschaffner am Mützenstreifen die Dienstnummer u.s.w.
Das D. hat seine Bedeutung sowohl für das Publikum, das dadurch erfährt, an wen es sich zu wenden hat, wie auch für die den Dienst kontrollierenden Vorgesetzten, denen unmöglich jeder unterstellte Bedienstete von vornherein persönlich bekannt sein kann. Zugleich trägt aber das D. auch dazu bei, das Pflichtbewußtsein seiner Träger zu steigern (Näheres s. Dienstkleid).
Seydel.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.