- Fahrladedienst, - Fahrbureau
Fahrladedienst, – Fahrbureau. Der F. umfaßt den Dienst der am Zuge tätigen Beamten zur Übernahme, Beaufsichtigung und Ablieferung von Reisegepäck, Expreßgut, Leichen, Fahrzeugen, lebenden Tieren und Gütern nach Maßgabe der Personen- und Güterbeförderungsvorschriften. Er wird durch besondere Beamte, Packmeister und Fahrladeschaffner oder nebenbei durch den Zugführer unter Mitwirkung der übrigen zum Zugbegleitpersonal gehörenden Beamten – Bremser und Schaffner – wahrgenommen.
Um den F. bei Stückgüterzügen, bei denen ein lebhaftes Ein- und Ausladen von Gütern auf den Unterwegsstationen stattfindet, besser zu überwachen und die Fahrzeit des Zuges zur Behandlung der Begleitpapiere auszunützen, ist wiederholt vorgeschlagen, die genannten Züge durch erfahrene Abfertigungsbeamte begleiten zu lassen. Diese Einrichtung hat auch auf einigen Strecken der deutschen Eisenbahnen während der Siebziger- und Achtzigerjahre bestanden. Besonders durchgebildet war sie in den Bezirken der damaligen Eisenbahndirektionen Hannover und Erfurt, wo für diesen Zweck nach Art der Eisenbahnpostwagen ausgerüstete Wagen in den Zügen mitgeführt wurden. Der Dienst in solchen Fahrbureaus wurde durch einen Abfertigungsbeamten, dem ein Packmeister oder ein mit dem Ladedienst völlig vertrauter Arbeiter beigegeben war, versehen. Wenn die Tätigkeit auch eine nutzbringende war – es wurde die Ausnützung der Wagen verbessert, die Abfertigung der Züge beschleunigt, zahlreiche Abfertigungsfehler beseitigt und mannigfache, den wechselnden Verkehrsverhältnissen Rechnung tragende Verbesserungen angeregt – so standen die Kosten der Fahrbureaus doch mit ihrem Nutzen nicht im richtigen Verhältnis. Sie wurden daher überall wieder aufgehoben. Hierbei sprach allerdings auch der Umstand mit, daß durch Zusammenfassung großer Bahnbezirke in der Hand des Staates und aus sonstigen Gründen die Abfertigungs- und Abrechnungsarbeiten inzwischen mehr und mehr vereinfacht worden waren.
Breusing.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.