Getreidebeförderung

Getreidebeförderung

Getreidebeförderung (transport of corn; transport du blé; trasporto di cereali). Diese spielt in getreidebauenden Ländern, so insbesondere in Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Amerika u.s.w., eine große Rolle (vgl. über den Umfang des Getreideverkehrs der einzelnen Länder den Artikel Güterverkehr) und unterliegt im Eisenbahnverkehr meist besonders begünstigten Bedingungen; so wird beispielsweise Getreide in Deutschland und Österreich bei Aufgabe in Wagenladungen zu den Sätzen der Spezialtarife oder Ausnahmetarife befördert. Vielfach werden im Wettbewerb mit anderen Verkehrswegen noch besondere Begünstigungen, namentlich in der Ausfuhr, so z.B. aus Ungarn nach der Schweiz, gewährt. Es erfolgt ferner zum Schutz der Ware gegen Schaden und Entwertung trotz der niedrigen Tarifierung Beförderung in gedeckten Wagen.

Die Verladung von Getreide erfolgt entweder in loser Schüttung (alla rinfusa) oder in Säcken. Die erstere Form, die die Aufgabe des Getreides in Wagenladungen voraussetzt, ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und vor allem in Rußland und Amerika immer mehr zur Anwendung gekommen. Bei Beförderung in loser Schüttung werden sowohl die Kosten für die Anschaffung und die Rückbeförderung der leeren Säcke erspart als auch alle mit der Einsackung verbundenen Gefahren vermieden. Getreide wird in loser Schüttung entweder in gewöhnlichen gedeckten Güterwagen mit Vorsatzbrettern als Türverschluß oder in besonders eingerichteten Schüttwagen befördert. Diese weisen häufig an den Türsäulen innen angebrachte Einhängvorrichtungen auf, in denen im Bedarfsfalle in den Ladestellen lagernde Vorsatzbretter befestigt werden. Die in dem Wagen ständig verbleibenden Vorsatzbretter sind entweder seitlich der Türöffnungen oder auch im Fußboden versenkt angeordnet; im Bedarfsfalle werden sie vor die Türöffnung geschoben oder geklappt. Für dichten Abschluß der Vorsatzbretter ist vorzusorgen (Filzstreifen). Zuweilen sind die Wagen auch noch mit Bodenklappen und darunter befindlichen Trichtern für Bodenentleerung eingerichtet (vgl. auch die gemeinsamen Abfertigungsvorschriften des VDEV. § 30). Versuchsweise wurden auch jalousieartige Rollverschlüsse angewendet, jedoch bald wieder aufgegeben.

Bei den ungarischen StB. wurde im Interesse einer zweckmäßigen Verladung und Beförderung von in loser Schüttung zur Aufgabe gelangendem Getreide eine besondere Einrichtung getroffen. Diese besteht aus vier Stück gleichförmigen Türeinlegeplatten für den Wagen, wovon je zwei Stück zum Verschlusse einer Türöffnung dienen. Jede Türeinlegeplatte hat zwei Zapfen und ist auf der Gegenseite mit über das Brett greifender Eisenverhüllung versehen, die zur Aufnahme des Saumes der zweiten Platte, sowie zur Abdichtung der Lücken zwischen den beiden Platten dient. Jede Platte ist überdies mit zwei schrägartigen Führungsleisten versehen, die in einer entsprechenden Entfernung der Türöffnung angebracht sind und zur Hintanhaltung des Abgleitens der Einlegeplatten dienen.

In Deutschland wird Getreide in loser Schüttung in gewöhnlichen bedeckten Güterwagen befördert. Das Fehlen der Verpackung ist vom Absender anzuerkennen, dem die Verladung und Sicherung des Gutes gegen Verstreuung obliegt. Die hierbei verwendeten Ladegeräte werden frachtfrei befördert. Wird unterwegs eine Umladung erforderlich, so steht es der Eisenbahn frei, das Gut in loser Schüttung oder in Säcken weiterzubefördern. Wird das Gut auf Antrag des Empfängers oder nach Ablauf der Entladefrist von der Eisenbahn entladen, so werden neben der Ladegebühr die Gebühren für etwa erforderliche Beschaffung oder Mietung von Säcken berechnet.

In Österreich und Ungarn erfolgen G. in loser Schüttung in besonders eingerichteten Schüttwagen oder in gewöhnlichen bedeckten Güterwagen, zu denen die als Türverschluß erforderlichen Vorsatzbretter vom Absender beizubringen sind (Ausnahme österr. Staatsbahnen). Das Getreide darf nur einer Gattung angehören, die ganze Ladung je eines Wagens nur an einen Empfänger und an eine Bestimmungsstation adressiert werden. Die Fracht wird nach dem Nettogewicht der Sendung, jedoch mindestens 10.000 kg für einen Wagen und Frachtbrief berechnet. Über Fehlen der Verpackung, Verladung, Ladegeräte und Sicherung gegen Verstreuen gelten gleiche Vorschriften wie in Deutschland. Wenn die Eisenbahn die Ausladung und Einsackung auf Antrag des Verfügungsberechtigten oder nach Ablauf der Entladefrist besorgt, werden neben den Kosten für beschaffte Säcke und allfälligem Wagenstandgelde die Ausladegebühr und eine Einsackgebühr erhoben.

In Rußland müssen die Eisenbahnen über Verlangen des Versenders (im Frachtbrief vermerkt) Getreide in loser Schüttung befördern. Das Zusammenladen verschiedener Gattungen von Getreide in denselben Wagen ist nicht zulässig. Der Verschluß der Wagentüren wird seitens der Eisenbahnen durch Vorsatzstücke bewirkt, für deren Benutzung eine Gebühr zu entrichten ist. Das Ausladen des Getreides obliegt dem Empfänger und hat binnen 12 Stunden nach Überweisung des Wagens zu erfolgen, andernfalls die Bahn die Ausladung besorgt und hierfür die festgesetzte Gebühr sowie für die Benützung der der Eisenbahn gehörenden Säcke eine besondere Gebühr berechnet.

Zur Heranziehung des Getreideverkehrs haben die daran hauptsächlich beteiligten Eisenbahnen vielfach besondere Einrichtungen zu zweckmäßiger und rascher Ein- und Ausladung (Elevatoren) und zum Zweck der Einlagerung (Lagerhäuser mit Reexpeditionsbefugnis) geschaffen; sie belehnen ferner das versendete Getreide oder sorgen für dessen Belehnung und gewähren den Versendern auch sonst mannigfache Vergünstigungen und Erleichterungen. In dieser Beziehung wurden insbesondere auf russischen Eisenbahnen mancherlei Einrichtungen getroffen und die Eisenbahnen ermächtigt, Getreide auf Lager zu nehmen, u.zw. in Lagerräume, die von den Eisenbahnen errichtet oder gemietet sind, sowie auch in Privatlager, die unter der Aufsicht der Eisenbahnen stehen. Ferner wurde den Eisenbahnen gestattet, auf Rechnung der Reichsbank oder aus ihren eigenen Betriebsfonds oder mit Hilfe ihres Kredites bei Privatbahnen Vorschüsse auf Getreide zu erteilen und besondere kommerzielle Kommissionsagenturen zum Verkaufe von Getreide über Antrag der Versender zu unterhalten.

Besondere Erwähnung verdient auch der Getreideverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika, der einen großartigen Aufschwung genommen hat und hauptsächlich zur Förderung der Kolonisation von den Eisenbahnen in jeder Weise unterstützt wurde. An den in anbaufähigem Gebiete angelegten Stationen wurden von vornherein Getreidespeicher (Grain-Elevators) errichtet.

Grünthal.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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