Verzollung

Verzollung

Verzollung s. Zollverfahren.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • Verzollung — ↑Ausklarierung …   Das große Fremdwörterbuch

  • Verzollung — Die Zollabfertigung ist die zoll oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware. Eine sog. „Verzollung“ bezeichnet dabei beispielsweise die zoll und steuerrechtliche Überführung in den freien Verkehr. Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Verzollung — Ver|zọl|lung, die; , en: das Verzollen. * * * Verzollung,   im weiteren Sinn der technische Vorgang der zollamtlichen Abfertigung; im engeren zollrechtlichen Sinne die Erhebung des Zolls und etwaiger Gebühren (Zollschuld) bei der Abfertigung… …   Universal-Lexikon

  • Verzollung — Erhebung des Zollbetrages durch dv mäßigen, schriftlichen oder mündlichen Zollbescheid. Die Zollzahlung kann auf Antrag des Zollschuldners bei Sicherheitsleistung bis zum 16. des auf die Entstehung der ⇡ Zollschuld folgenden Monats aufgeschoben… …   Lexikon der Economics

  • Verzollung — Ver|zọl|lung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zollverfahren — Zollverfahren. Inhaltsübersicht: A. Allgemeines: I. Einfuhr. – II. Ausfuhr. – III. Durchfuhr. – IV. Deklarationsscheinverfahren. – V. Vormerkverfahren. – B. Besondere Bestimmungen für das Zollverfahren im Eisenbahnverkehr: I. Verpflichtung der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Kammgarn — Kammgarn, schlichtes Gespinst aus gekämmter (s. Kammgarnspinnerei) tierischer Wolle (s. Spinnfasern). Um ein möglichst schlichtes Gespinst zu erzielen, werden vornehmlich längere Wollen zu Kammgarn verarbeitet, so daß möglichst wenig Haarenden an …   Lexikon der gesamten Technik

  • Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Zollabfertigung — Die Zollabfertigung ist die zoll oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware. Eine sogenannte „Verzollung“ bezeichnet dabei beispielsweise die zoll und steuerrechtliche Überführung in den freien Verkehr. Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist …   Deutsch Wikipedia

  • Zoll [1] — Zoll (engl. u. plattd. Toll, deutsch auch Mauth), 1) im Allgemeinen jede indirecte Abgabe, welche an einer besonderen Zollstätte erhoben wird. In diesem weiteren Sinne wird das Wort auch von dem Leib u. Personalzoll gebraucht, welchen entweder… …   Pierer's Universal-Lexikon

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