- Nassauische Eisenbahnen
Nassauische Eisenbahnen.
I. Die älteste Eisenbahn im ehemaligen Herzogtum Nassau, zugleich eine der ältesten Bahnen Deutschlands, war die Taunusbahn. Sie führt von Frankfurt über Kastel nach Wiesbaden mit Abzweigung von Haltestelle Kurve nach Biebrich a. Rh.
Die Bahn kam erst nach längeren Verhandlungen zu stande. Denn in Mainz gab man einer linksmainischen Bahn Mainz-Frankfurt den Vorzug. Allein im Februar 1838 schlossen die Regierungen von Nassau, Hessen und Frankfurt einen Staatsvertrag, der für die rechtsmainische Linie entschied.
1840 wurde die Taunusbahn nebst Zweigbahn in ihrer ganzen Länge von 43∙4 km dem Betrieb übergeben. 1847 wurde die einem Privaten konzessionierte Zweigbahn von Station Höchst nach Soden eröffnet. 1859 mußte jedoch der Betrieb dieser Zweigbahn wegen unbefriedigender Erträgnisse eingestellt werden, bis sie im Jahre 1863 die Taunusbahn erwarb. Die Taunusbahn selbst erzielte von Anfang an sehr gute Einnahmen. Die Haupteinnahmequelle war der Personenverkehr.
1871 kam es zu einer Verschmelzung der Taunusbahn und der hessischen Ludwigsbahn, die erstere bereits 1872 an den preußischen Staat weiter veräußerte. Jetzt gehört sie zu den den Eisenbahndirektionen Mainz und Frankfurt zugeteilten Linien.
II. Anfangs 1845 wurde der von Privatunternehmern gegründeten »Rheingauer Eisenbahngesellschaft« die Genehmigung zum Bau einer Eisenbahn von Biebrich nach Rüdesheim erteilt, die indessen längere Zeit zu ihrer Ausführung brauchte.
Die zugehörige Anschlußstrecke Wiesbaden-Mosbach konnte erst 1857 eröffnet werden; die Bahn Wiesbaden-Rüdesheim wurde 1861 von der nassauischen Staatsregierung käuflich erworben.
Inzwischen war einer andern Gesellschaft, der »Wiesbadener Eisenbahngesellschaft«, 1853 die Genehmigung für die Strecke Rüdesheim-Niederlahnstein und 1857 für die Strecke Landesgrenze bei Niederlahnstein bis Landesgrenze bei Braunfels erteilt worden. Da die Gesellschaft jedoch ihren Verpflichtungen nicht nachkam, wurde 1858 die Genehmigung für verwirkt erklärt und durch Gesetz vom 1. November 1858 der Bau der Rhein- und Lahnbahn auf Staatskosten übernommen. 1861 konnte der Betrieb zunächst auf einem Teil der Strecken eröffnet werden, mit deren Verwaltung eine Herzoglich Nassauische Eisenbahndirektion mit dem Sitze in Wiesbaden betraut wurde. 1866 ging diese auf eine Königliche Eisenbahndirektion über, bis im Jahre 1880 die betreffenden Strecken der Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. zugeteilt wurden.
Literatur: Die Akten des Königlichen Staatsarchivs Wiesbaden. – Fleck, Arch. f. Ebw., Jg. 1905, S. 858 ff. – Dr. H. Dröll, Sechzig Jahre hessischer Eisenbahnpolitik, S. 7 ff.
Firnhaber.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.