- Hessische Eisenbahnen
Hessische Eisenbahnen. Durch die Staatsverträge zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen vom Jahre 1896 und 1902 sind die im Großherzogtum Hessen gelegenen Eisenbahnen, soweit sie bisher der hessischen Regierung unterstanden, in die preußisch-hessische Betriebs- und Finanzgemeinschaft getreten und der preußischen Verwaltung unterstellt worden. Die in Betracht kommenden Eisenbahnen sind die Main-Neckarbahn, die Frankfurt-Offenbacher Lokalbahn, die hessische Ludwigsbahn und die oberhessischen Eisenbahnen. Daneben spielt die Taunusbahn hinein, doch wird diese zweckmäßig an anderer Stelle behandelt (s. nassauische Eisenbahnen).
I. Die Main-Neckarbahn.
Die älteste hessische Eisenbahn ist die Main-Neckarbahn. Am 10. Januar 1838 war zwischen Hessen, Baden und Frankfurt ein Vertrag abgeschlossen wegen Herstellung einer Eisenbahn durch Hessen nach Frankfurt als Fortsetzung der badischerseits von Basel nach Mannheim zu bauenden Linie. Es bestand zunächst die Absicht, die Bahn als Privatbahn zu bauen. Der zu diesem Zweck in Darmstadt gebildeten Aktiengesellschaft gelang es indes nicht, die erforderlichen Geldmittel zusammenzubringen, die Gesellschaft löste sich auf und die hessische Regierung ging zum Staatsbahnbau über.
Durch Gesetz vom 4. April 1842 wurde grundsätzlich festgestellt, daß Haupteisenbahnen vom Staate gebaut, Nebeneisenbahnen der Privatindustrie überlassen werden sollten.
Zwischen den drei Staaten Hessen, Baden und Frankfurt a. M. wurde am 25. Februar 1843 ein neuer Vertrag über den Bau einer Eisenbahn von Heidelberg über Darmstadt nach Frankfurt abgeschlossen, die Main-Neckar-Bahn genannt und am 1. August 1846 eröffnet wurde. Jeder Staat übernahm die auf sein Gebiet fallenden Baukosten, auf der Strecke Friedrichsfeld-Mannheim, der badischen Bahn, wurde die Main-Neckar-Bahn zum Mitbetrieb zugelassen. Für die Leitung der Verwaltung war in Darmstadt eine gemeinschaftliche Direktion eingesetzt, zu der Hessen den Vorsitzenden, Baden und Frankfurt je ein Mitglied stellten.
Fahrplan und Tarife wurden von den drei Regierungen gemeinschaftlich festgesetzt. Die Reinerträgnisse wurden unter die drei Staaten nach Verhältnis der Beiträge zu den Bau- und ersten Anschaffungskosten verteilt.
Als im Jahre 1878 die hessische Ludwigsbahn eine direkte Linie Frankfurt a. M.-Mannheim erbaute, wurde auf Grund eines Staatsvertrags vom 18. Mai 1878 von der Main-Neckar-Bahn eine Bahnlinie Friedrichsfeld-Schwetzingen hergestellt, die auf Kosten von Baden erbaut, den Weg über Heidelberg um 10 km abkürzte und dadurch die Main-Neckar-Bahn gegenüber der Ludwigsbahn konkurrenzfähig erhielt.
Die Main-Neckar-Bahn hatte sich im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Verbindungsgliede des Eisenbahnverkehrs zwischen Nord- und Süddeutschland ausgebildet. Nachdem im Jahre 1896 Hessen mit Preußen die hessische Ludwigsbahn verstaatlicht und eine Betriebs- und Finanzgemeinschaft gegründet hatten (s. preußische Eisenbahnen), wurde zufolge Staatsvertrags vom 18. September 1902 zwischen Preußen, Hessen und Baden die Verwaltung der Main-Neckarbahn der königlich-preußischen und großherzoglich hessischen Eisenbahndirektion Mainz übertragen. Baden wurden hierbei besondere Rechte zugestanden.
II. Die Frankfurt-Offenbacher Lokalbahn.
Beim Bau der Main-Neckar-Bahn war erwogen worden, die gewerbsfleißige Stadt Offenbach in deren Bereich zu ziehen. Die Versuche scheiterten jedoch, ebenso wie die, durch die Main-Weser-Bahn der Stadt den gewünschten Bahnanschluß zu verschaffen. Es kam darauf zwischen Hessen und der freien Stadt Frankfurt ein Vertrag zu stande über den Bau einer Seitenbahn von Offenbach nach Frankfurt auf gemeinschaftliche Kosten und zu gemeinsamem Betriebe. In Frankfurt sollte die Bahn durch ein Verbindungsgleise in den damals noch bei Sachsenhausen gelegenen Bahnhof der Main-Neckar-Bahn eingeführt werden. Die Bahn wurde am 16. April 1848 für den regelmäßigen Personen- und Güterverkehr eröffnet. Die Vereinbarungen der Regierungen über die Tarife riefen in Offenbach eine außerordentliche Erregung hervor, so daß die hessische Regierung sich genötigt sah, Offenbach gegenüber die Tarife herabzusetzen und den Ausfall zu gunsten von Frankfurt auf die Staatskasse zu übernehmen.
Mit der Eröffnung der Bahnlinie Frankfurt-Hanau-Bebra ging der Güterverkehr auf diese über. Die Bahn wird jetzt von der kgl. Eisenbahndirektion in Frankfurt verwaltet. Sie dient dem Lokalpersonenverkehr Offenbach-Frankfurt und einigen Anschlüssen.
III. Die hessische Ludwigsbahn.
Dem in dem Gesetz von 1842 aufgestellten Grundsatze, die Haupteisenbahnlinien im Großherzogtum als Staatsbahnen zu bauen und zu betreiben, konnte die hessische Regierung mit Rücksicht auf die Finanzlage nicht treu bleiben. Anderseits verlangte der am linken Rheinufer gelegene Landesteil, insbesondere die Stadt Mainz, die bedeutendste Handelsstadt Hessens, dringend einen Anschluß an das deutsche Eisenbahnnetz. Die Taunusbahn, die nur die an dem rechten Rheinufer gegenüber von Mainz gelegene Stadt Kastel berührte, genügte dem Bedürfnis auf die Dauer nicht. Dagegen schien eine Eisenbahn von Mainz auf dem linken Rheinufer nach der bayerischen Grenze in der Richtung nach Ludwigshafen bauwürdig, zumal da damals der Geldmarkt einem solchen Unternehmen durchaus günstig schien. Für die Strecke von der hessischen Grenze bis Ludwigshafen hatte sich in Frankenthal eine Gesellschaft gebildet. Die hessische Regierung ließ ihre anfänglichen Bedenken – sie fürchtete den Wettbewerb mit der im Bau begriffenen Main-Neckar-Bahn – fallen und erteilte unter dem 25. August 1845 der Gesellschaft die Konzession, die die Firma »Hessische Ludwigseisenbahngesellschaft« annahm. Nachträglich traten erhebliche finanzielle Schwierigkeiten ein, und nur mit Mühe konnte von Mainz die Auflösung der Frankenthaler Gesellschaft verhindert werden. Nach längeren Kämpfen in der hessischen Kammer wurde, in Abweichung von den Grundsätzen des Gesetzes von 1842, von dem hessischen Staate eine Beteiligung mit 1∙2 Millionen Gulden an dem Unternehmen zugestanden.
Nachdem an die Stelle der Frankenthaler Gesellschaft die Pfälzische Ludwigsbahngesellschaft getreten war, die sich zur Ausführung des Baues bereit erklärte, konnte mit dem Bau der Mainz-Wormser Strecke begonnen und im November des Jahres 1853 die Bahn dem Betriebe übergeben werden. Der Anschluß an die pfälzische Bahn fand ein Jahr später statt.
Diese Stammbahn der hessischen Ludwigsbahn von 49∙06 km hat sich im Laufe der Jahre zu einem der größten und wichtigsten Privatbahnnetze Deutschlands entwickelt und eine Gesamtausdehnung von über 700 km erreicht. Zunächst folgten die wichtigen Linien Mainz-Bingen-Grenze und Mainz-Aschaffenburg, beide konzessioniert am 3. Januar 1856, letztere eröffnet am 18. November 1858, erstere am 27. Dezember 1859. Der zur Verbindung beider Strecken eingerichtete Trajektverkehr über den Rhein zwischen Mainz und Gustavsburg wurde 1862 durch eine feste Rheinbrücke ersetzt, die in ihrer Anlage (eiserne Fachwerksträger) und Ausdehnung (vier Stromöffnungen zu je 101∙24 m, sechs Flutöffnungen zu je 33∙5 m) eines der bedeutendsten Kunstbauwerke der damaligen Eisenbahntechnik darstellte. Als dritte bedeutende Linie trat im Januar 1863 Mainz-Frankfurt hinzu mit allen Zweigbahnen in der Umgegend von letzterer Stadt. Kurz vorher hatte die hessische Ludwigsbahn von der Frankfurt-Hanauer Gesellschaft die wichtige Bahn Frankfurt-Hanau-Kahl erworben nebst dem Betriebsrecht auf der anschließenden bayerischen Strecke nach Aschaffenburg. Es folgte eine Anzahl weiterer Linien in Rheinhessen zum Anschluß an die pfälzischen Bahnen. Darauf wurde am 24. Dezember 1871 die Odenwaldbahnstrecke Darmstadt-Erbach über Wiebelsbach-Heubach eröffnet, zum Anschluß an die Strecke von letzterem Orte nach Babenhausen, an die sich später die Strecken Babenhausen-Hanau und Erbach-Eberbach anschlössen. Von Bedeutung waren ferner die am 4. April 1868 erfolgte Konzessionierung der Bahnstrecke Worms-Bensheim, der Bahn von Frankfurt über Niedernhausen nach Eschhofen zum Anschluß an die Lahnbahn, sowie vor allem die Konzessionierung der sog. Riedtalbahn Frankfurt-Mannheim mit ihren Abzweigungen. Von den in Rheinhessen gelegenen Linien hatte der hessische Staat zum Teil die Gewähr eines Reinertrages von 8000 M. für das km übernommen. Durch ihre große Ausdehnung hatte die hessische Ludwigsbahn nicht nur eine hohe Verkehrsbedeutung, sondern auch einen maßgebenden Einfluß auf die Eisenbahnverhältnisse des Großherzogtums Hessen gewonnen. Anderseits war es durch die Tarifpolitik Preußens für die hessische Ludwigsbahn immer schwieriger geworden, sich in ihrer Stellung zu behaupten. Dazu war sie, um eine möglichst hohe Dividende zu erzielen, genötigt, ihre Ausgaben auf das äußerste einzuschränken, was die Unzufriedenheit des Publikums herausforderte. Die Regierungen von Preußen und Hessen überzeugten sich, daß das beste Mittel zur Beseitigung dieser Mißstände eine Verstaatlichung der Bahn sei, über deren Bedingungen lange Verhandlungen stattgefunden haben. Man einigte sich schließlich dahin, daß die Ludwigsbahn gemeinsam von Hessen und Preußen erworben und der Erwerbspreis im Verhältnis der Erträge der preußischen Strecken zu denen der auf hessischem Gebiete gelegenen Strecken auf beide Staaten verteilt werden sollte. Jeder Staat blieb Eigentümer der in seinem Gebiete gelegenen Teile. Über den Erwerbspreis hatte sich Hessen mit der Gesellschaft dahin geeinigt, daß für 600 M. Aktien 700 M. 3%ige Staatsobligationen und eine bare Zahlung von 41 M. gewährt wurde. Der Betrieb aller im hessischen Staatseigentum befindlichen Bahnen ging an die Verwaltung der preußischen Staatsbahnen über und wurde teils durch die Eisenbahndirektion in Frankfurt, teils durch eine in Mainz errichtete kgl. preußische und großherzoglich-hessische Eisenbahndirektion geführt.
IV. Oberhessische Eisenbahnen.
Unter diesem Namen werden die Linien von Gießen nach Gelnhausen, 69∙79 km, und von Gießen nach Fulda, 106∙03 km, verstanden. Sie haben in Gießen Anschluß an die preußischen Staatsbahndirektionsbezirke Köln und Frankfurt, in Gelnhausen und Fulda Anschluß an den letzteren Bezirk und wurden am 30. November 1870 und am 31. Juli 1871 in vollem Umfange dem Betriebe übergeben. Ursprünglich der von dem Bankhause von Erlanger & Söhne in Frankfurt gebildeten Oberhessischen Eisenbahngesellschaft mit dem Sitz in Gießen konzessioniert und mit einer Zinsbürgschaft von 31/2% des auf 28,400.050 M. bemessenen Anlagekapitals ausgestattet, wurden sie durch Vertrag vom 21. Dezember 1875 in das Eigentum des hessischen Staates überführt, der den Betrieb am 8. August 1876 übernahm und einer großherzoglichen Eisenbahndirektion Gießen unterstellte. Durch den Staatsvertrag zwischen Hessen und Preußen von 1896 ging der Betrieb der oberhessischen Bahnen auf Preußen über und wurde der Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. zugeteilt.
Literatur: Dröll, Sechzig Jahre hessischer Eisenbahnpolitik, 1836–1896. Leipzig 1912. – Fleck, Arch. f. Ebw. Jg. 1905, S. 859 ff. (Die Angaben daselbst auf Seite 866 oben sind nicht durchgängig zu treffend.)
Firnhaber.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.