Bau einer Eisenbahn

Bau einer Eisenbahn

Bau einer Eisenbahn (railway construction; construction d'un chemin de fer; costruzione d'una ferrovia) im engeren Sinne die eigentliche technische Durchführung des Bauentwurfs von der Grundsteinlegung oder dem ersten Spatenstich bis zur gänzlichen Vollendung; im weiteren Sinn der Inbegriff aller administrativen, finanziellen und technischen Tätigkeit, die bis zur Benutzungsfähigkeit oder Inbetriebnahme einer Eisenbahn aufgewendet werden muß. Der B. im weiteren Sinn umfaßt somit die Einrichtung der Bauleitung (s.d.), die Ausarbeitung des allgemeinen Bauentwurfs und die Bearbeitung der Einzelentwürfe für den Unterbau, Oberbau, Hochbau und die Betriebsmittel, den Grunderwerb, die Aufstellung der Vertragsbedingungen für die Vergebung der Bauarbeiten und Lieferungen, die Ausarbeitung des Programmes für die Baudurchführung, die Bauausschreibung (s.d.), die Bauvergebung (s.d.), ferner – wenn der Bau nicht in Regie ausgeführt wird – die Übergabe des Grund und Bodens, der Baupläne u.s.w. an den Unternehmer, die Baueinleitung, die Ausführung der Unterbauarbeiten (Erd- und Felsarbeiten, Fluß-, Ufer- und sonstiger Schutzbauten, Straßen- und Wegbauten, der Brücken-, Viadukte und Tunnel), der Oberbauarbeiten (Beschaffung der Schienen, Weichen, Schiebebühnen, Drehscheiben, Brückenwagen, Krane, Legen des Oberbaues, und Beschotterung der Gleise), der Sicherungsanlagen, der Hochbauten (Herstellung der Empfangs- und Verwaltungsgebäude, der Dienstwohngebäude, Güter-, Lokomotiv- und Wagenschuppen, Werkstattanlagen), der Be- und Entwässerung; die Beschaffung der Bahnausrüstung und -einrichtung für den Betriebs-, Bahnunterhaltungs- und Zugförderungsdienst, der Schranken, Abteilungszeichen, Neigungszeiger und Grenzsteine; die Beschaffung der Fahrzeuge (Lokomotiven, Kraftwagen, Personen- und Postwagen, Güterwagen aller Art, Schneepflüge, Bahnwagen und Draisinen); ferner die Überwachung der Ausführung aller dieser Arbeiten und Lieferungen, ihre Abnahme seitens des Bauherrn (s. Abnahme der Bahn), die Abrechnung der Bauarbeiten zwischen dem Bauherrn, den Unternehmern und Lieferanten, endlich die Übergabe der einzelnen Bauwerke und Inbetriebnahme der ganzen Eisenbahn.

In keinem Zweige des Bauwesens finden sämtliche technische Wissenschaften so mannigfache Anwendung wie beim Eisenbahnbau. Es hat sich daher im Laufe der Zeit eine besondere Eisenbahntechnik herausgebildet, die an den technischen Hochschulen als eigener Lehrgegenstand behandelt wird. Ebenso gibt es über den Eisenbahnbau eine reichhaltige allgemeine, besonders aber eine umfangreiche Sonderliteratur über Erd-, Tunnel- und Brückenbau, Oberbau, Bahnhofsanlagen, Werkstätten, Sicherungsanlagen, Bau von Fahrzeugen u.s.w.

Literatur: Von der allgemeinen, die Gesamtherstellung der Eisenbahnen behandelnden Literatur seien hier nur erwähnt: Armengaud, Das Eisenbahnwesen (aus dem Französischen). Weimar 1841. – Perdonnet, Traité élementaire des chemins de fer. Paris 1865. – Zur Nieden, Bau der Straßen- und Eisenbahn. Berlin 1878. – Kaven, Vorträge über Eisenbahnbau. Aachen 1874–1880. – Becker, Der Straßen- und Eisenbahnbau in seinem ganzen Umfang. Wien 1880. – Woas, Enzyklopädie der Eisenbahntechnik. Berlin 1881. – Heusinger, Handbuch der speziellen Eisenbahntechnik. Leipzig 1869–1878. Paulus, Bau und Ausrüstung der Eisenbahnen. Stuttgart 1882; Eisenbahnbau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904. – Winkler, Vorträge über Eisenbahnbau. Leipzig 1870–1884. – Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Wiesbaden (erscheint seit 1845). – Bricka, Cours de chemin de fer. Paris 1894. – Handbuch der Ingenieurwissenschaften. Leipzig. – Die Eisenbahntechnik der Gegenwart, erscheint seit 1896. Wiesbaden. – L. Troske, Allgemeine Eisenbahnkunde. Leipzig 1907/08.

v. Enderes.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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