Betriebsmaschinendienst

Betriebsmaschinendienst

Betriebsmaschinendienst, Bezeichnung für den Zugförderungs-, Fahr- und Wagenaufsichtsdienst; der B. umfaßt sonach die Sorge für genügende und rechtzeitige Beistellung der Lokomotiven, ferner für den betriebsfähigen Zustand der Lokomotiven und Wagen in und außer der Fahrt, sowie die Regelung und Überwachung des Dienstes des Lokomotivpersonals.

Zur Versehung des B. sind zunächst die Lokomotivführer und Heizer, die Lokomotivaufseher und Putzer, die Wagenmeister, Wagenwärter und das betreffende Arbeiterpersonal berufen.

Das Wagenaufsichtspersonal ist stets, das Lokomotivpersonal, sobald die Maschine in der Domizilstation zum Dienst gestellt ist oder auf einer Station Aufenthalt hat, dem Stationsvorsteher unterstellt.

Außer der Fahrt untersteht das Lokomotivpersonal den Betriebswerkmeistern (Maschinenmeistern, Heizhausleitern, Depotchefs).

Die Leitung und Überwachung des B. wird bei kleineren Bahnverwaltungen unmittelbar von dem Vorstand der maschinentechnischen Abteilung (Obermaschinenmeister, Maschinenmeister, Maschinendirektor, Chef du matériel et de traction) der Direktion ausgeübt; bei größeren Verwaltungen bestehen zu diesem Behuf entweder besondere Beamte (Betriebsmaschineninspektoren, Zugförderungsinspektoren, Ingénieurs du matériel et de traction, Lokomotivdistriktsbeamte u. dgl.), deren Wirkungskreis sich auf einen bestimmten Bezirk erstreckt, oder es obliegt die Aufsicht, sofern zur Leitung des Betriebsdienstes innerhalb gewisser Bezirke eigene Dienststellen (Betriebsdirektionen, Betriebsleitungen, Betriebsoberinspektionen, Oberbahnämter, Eisenbahnbetriebsämter u. dgl.) bestehen, den solchen Dienststellen zugeteilten maschinentechnischen Referenten (Zugförderungsreferent u. dgl.).

Bei den preußischen und bayerischen Staatsbahnen gehört die Leitung des B. zum Wirkungskreis der Maschineninspektionen. In Sachsen bestehen Eisenbahn-Maschinenämter für den maschinentechnischen Dienst.

Bei den österreichischen Staatsbahnen leiten den B. die den Staatsbahndirektionen zugeteilten Zugförderungsreferenten.

Eine Reihe größerer Verwaltungen in den verschiedenen Staaten besitzt exponierte Zugförderungschefs, die in unmittelbarer Unterordnung unter die Zentralstelle den B. leiten und beaufsichtigen, so z.B. die badischen Staatsbahnen (Maschineninspektoren und Ingenieure), die Grand Central belge u.s.w. (Zugförderungschefs), die niederländischen Staatsbahnen (Betriebsmaschinenmeister und Ingenieurs).

Die französischen Bahnen sind zur Überwachung des B. in Bezirke (Arrondissements, Sections) eingeteilt, in denen Inspecteurs prinzipales, Inspecteurs, Sous-Inspecteurs und Ingénieurs de la traction du matériel tätig sind.

In ähnlicher Weise übertragen auch die englischen Bahnen die Überwachung des B. in bestimmten Bezirken eigenen Lokomotivdistriktsbeamten, die dem Lokomotivsuperintendenten unterstehen.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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