- Betriebsdirektion
Betriebsdirektion (traffic management; direction de l'exploitation; direzione dell'esercizio), Bezeichnung für die leitende Betriebsdienststelle. Die B. bildete früher bei großen staatlichen Bahngebieten meistens eine Verwaltungsinstanz unter den Generaldirektionen, sie hatte mithin, wenn die oberste Landesbehörde als Instanz gerechnet wird, zu einer Dreiteilung der Verwaltung geführt und daher eine Weitläufigkeit und Schwerfälligkeit in der gesamten Geschäftsgebarung verursacht. Diese Wahrnehmungen haben mit der Zeit zur Auflösung der B. geführt, indem ihre Befugnisse und Aufgaben teils auf die Generaldirektionen (Eisenbahndirektionen) übernommen, teils neugebildeten Aufsichtsstellen (Eisenbahnämtern, Eisenbahninspektionen u.s.w.) übertragen wurden.
B. bestehen gegenwärtig u.a. bei den Staatseisenbahnen in Sachsen. Hier wirken unter der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 6 B. Nach der geltenden Verwaltungsordnung in Sachsen bestehen neben den B. die Maschinen-, Werkstätten- und elektrotechnischen Ämter sowie die Neubauämter; alle diese Stellen unterstehen der Generaldirektion unmittelbar, dagegen sind die (28) Bauämter für einen Teil ihrer Geschäfte, nämlich insoweit dabei Betriebs- und Verkehrsinteressen in Frage kommen, zunächst den B. unterstellt. Die B. bestehen aus einem leitenden und mehreren höheren Beamten des Betriebsund Verkehrsdienstes. Es sind ihnen als örtliche Dienststellen die Stationen, Güterund Eilgutabfertigungsstellen, Fahrkartenausgabe- und Auskunftsstellen sowie die für die Lokalbahnstrecken eingerichteten Bahnverwaltereien unterstellt.
In einer anderen Bedeutung ist B. jene Abteilung der oberen Verwaltungsstelle eines Eisenbahnunternehmens, der die Leitung des Betriebsdienstes anvertraut ist (z.B. bei den belgischen Staatsbahnen).
Ferner wird nicht selten bei Privatbahnen der Vorstand, dem die Leitung der Betriebsverwaltung von der Gesellschaftsvertretung übertragen ist, als B. bezeichnet.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.