Drehschemelwagen

Drehschemelwagen

Drehschemelwagen (bogies or lorrie trucks; wagons à traverse mobile; vagonia traverse mobili), (Schemelwagen, Langholzwagen, Langholztransportwagen, Kippstockwagen), offene Güterwagen, die in der Mitte ihrer Plattform mit einem um einen lotrechten Bolzen drehbaren Sattelstück, dem Drehschemel (auch Wendeschemel oder Kippstock genannt), versehen sind.

Die D. dienen zur Beförderung von Gegenständen, die wegen zu großer Länge nicht auf einen Wagen verladen werden können. Die Verladung solcher Gegenstände erfolgt auf zwei D., wobei die Ladung nur auf den Drehschemeln aufruhen darf, um die freie Bewegung der einzelnen Wagen nicht zu behindern.

Die Verbindung (Kuppelung) dieses Wagenpaars geschieht im Sinne der betreffenden Vorschriften der technischen Einheit im Eisenbahnwesen entweder durch die Schraubenkupplung, durch eiserne oder mit kräftigem Eisenbeschlag versehene Kuppelstangen (Steifkuppeln), einem Zwischenwagen, der mit den beiden tragenden Wagen durch die gewöhnlichen Kupplungen oder durch Kuppelstangen zu verbinden ist, oder, wenn die Ladung sich dazu eignet und jeden Drehschemel mit wenigstens 7∙5 t belastet, durch die Ladung selbst. Im Bereiche des VDEV. ist letztere Verbindung auch bei geringerem Gewicht zulässig, wenn die Ladung auf den Drehschemeln in sicherer Weise befestigt ist.

D., die stets paarweise, u. zw. mit Kuppelstangen verbunden, verwendet werden, erhalten nur an den äußeren Kopfschwellen elastische Buffer.

Es empfiehlt sich, die Kuppelstangen in der Mitte und bei größerer Länge an mehreren Stellen mit Ketten an die Ladung zu hängen, derart, daß für den Fall des Bruchs einer Kuppelstange die herabfallenden Teile sich nicht gegen den Bahnkörper oder gegen Oberbaubestandteile stemmen können.

Zur seitlichen Versicherung der Ladung dienen Kippstangen (Kippen, Rungen), die mit ihren unteren Enden in passende Hülsen der Sattelstücke eingeschoben oder mittels Bolzen an den Drehschemeln befestigt sind; die oberen Enden der Kippstangen werden durch Spannketten verbunden.

Da die Belastung der Untergestelle der D. nur in der Wagenmitte erfolgt, so werden diese Wagen gewöhnlich mit kleinen Radständen (selten über 4 m) ausgeführt, um die Hauptträger der Untergestelle möglichst leicht zu machen; bei größeren Radständen empfiehlt sich die Verstärkung der Hauptträger durch Sprengwerke.

Es ist vorteilhaft, die Untergestelle so auszuführen, daß die Belastung durch Zwischenträger in tunlichster Entfernung von der Radstandsmitte auf die Hauptträger übertragen wird. Man erreicht dies dadurch, daß die Drehschemellager auf zwei Längsträger aufgelegt werden, die auf an den Hauptträgern befestigten Querträgern ruhen. Es ist zweckmäßig, daß die Drehschemel nur in der Mitte, auf den Reibscheiben, aufliegen und die unten an den Enden der Drehschemel angebrachten Gleitplatten nur bei einseitigen Belastungen (die bei Schwankungen der Fahrzeuge auftreten) durch die auf der Plattform befindlichen Gleitbahnen unterstützt werden. An den Enden der Drehschemel werden an Stelle der Gleitplatten zuweilen Rollenlager angebracht.

Die Drehbolzen der Mittellager müssen derart bemessen sein, daß sie den auftretenden Stoßwirkungen genügenden Widerstand leisten; sie sollen am Untergestell so befestigt sein, daß ein Ausheben oder Kippen der Drehschemel verhütet wird.

Zur Entlastung der Bolzen werden die Reibscheiben (Schemellager) mitineinandergreifenden ringförmigen Ansätzen ausgeführt. Für die ausreichende Schmierung der Bolzen, Reibscheiben und Gleitplatten muß vorgesorgt werden.

Eine zweckmäßige Bauart eines D. ist in Abb. 303 und 304 dargestellt; der Querschnitt durch den Drehschemel samt Lager ist in Abb. 305 gezeichnet. Jede Kippe ist mit zwei Bolzen an den Trägern des Drehschemels befestigt, wovon der untere festgenietet oder verschraubt, der obere lose eingesteckt und mit einem Splint gegen Herausfallen gesichert ist, Abb. 306. Bei Be- und Entladung wird der lose Bolzen herausgezogen und die Kippstange um den unteren Bolzen umgelegt.

Die umgelegten Kippen können bei genügender Länge und besonders kräftiger Ausführung als Gleitbahn für die auf- und abzuladenden Gegenstände dienen.

Wird der Drehschemel abgenommen oder so gedreht, daß er in die Längenachse des Wagens zu stehen kommt, wie in Abb. 303 und 304 dargestellt, so kann ein solcher Wagen für anderweitige Beförderungen benutzt werden.

Für Bretterverladungen werden diese Wagen häufig mit zwei oder mehr Rungen oder zumindest mit Taschen für diese an jeder Langseite versehen; die Rungen werden gleichfalls an den oberen Enden mit Spannketten verbunden.

In Abb. 307 ist eine Kuppelstange dargestellt; die in Ringe der Kuppelstange eingehängten Ketten mit Knebel dienen zum Anhängen, der Kuppelstange an die Langholzladung. An den Kopfseiten der Kuppelstangen befinden sich Bolzen, die in die gegenüberliegenden Zughaken der zu verbindenden D. eingelegt werden.

Um D. auch für Beförderung von Kohle, Kies u. dgl. benutzen zu können, werden sie zuweilen mit abnehmbaren oder umlegbaren Bordwänden ausgeführt.

Die Verbindungslinie der Drehschemelmitten zweier durch eine Ladung verbundener D. (gleichzeitig die Längsachse der Ladung) ist bei Fahrt in einer Krümmung die Sehne des Gleisbogens von Mitte zu Mitte der Drehschemel. Die Pfeilhöhe dieser Sehne wird um so größer, je größer der Abstand der D. von Mitte zu Mitte und je kleiner der Krümmungshalbmesser ist. Damit in diesen Fällen die Ladung zwischen den Wagen und auch an den überhängenden Teilen noch genügend Spiel gegen das Lichtraumprofil oder gegenüber den Seitenwänden etwa eingestellter Zwischen- oder Schutz wagen habe, sind betreffend zulässiger Breite der Ladung besondere Vorschriften aufgestellt worden:

1. Übereinkommen betreffend die gegenseitige Wagenbenutzung, Anlage VI;

2. Technische Einheit im Eisenbahnwesen. Bern 1907, Art. IV.

In den TV. enthält § 134 Vorschriften über den Bau der D.

Cimonetti.

Abb. 303.
Abb. 303.
Abb. 304.
Abb. 304.
Abb. 305.
Abb. 305.
Abb. 306.
Abb. 306.
Abb. 307.
Abb. 307.

http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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