Eisenbahnkartelle

Eisenbahnkartelle

Eisenbahnkartelle, Vereinbarungen von Eisenbahngesellschaften zur Regelung des Wettbewerbs auf wirtschaftlichem Gebiet. Sie bezwecken insbesondere ein zu weit gehendes, meist alle beteiligten Bahnen schädigendes Unterbieten der Tarife zu verhindern und zwar durch einheitliche Festsetzung der Tarife und vertragsmäßige Verteilung des Verkehrs auf die für den Wettbewerb in Betracht kommenden Strecken (s. Kartelle).

Matibel.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Eisenbahnkartelle — Eisenbahnkartelle, s. Eisenbahnverbände …   Lexikon der gesamten Technik

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  • Kartelle — der Eisenbahnen, Vereinbarungen zu dem Zweck, die Einnahmen aus der Beförderungsleistung vor den preisdrückenden Wirkungen des freien Wettbewerbs zu schützen. Eine große Zahl von Stationsverbindungen unterliegt dem Einfluß von zwei oder mehreren… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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