- Stationsdienst
Stationsdienst (station service; service de gare; servizio di stazione). Der Stations- oder Bahnhofsdienst umfaßt die zahlreichen Dienstverrichtungen auf den Bahnhöfen und Haltepunkten, die den Reisenden die Benutzung der Eisenbahnzüge ermöglichen und die Zu- und Abfuhr sowie die Verladung und Entladung der Güter vermitteln. Außerdem gehören der eigentliche Fahrdienst auf sämtlichen Betriebsstellen der Bahn, also die Bewegung der Fahrzeuge auf den Bahnhofsgleisen, die Zusammenstellung, Ausrüstung, Erwärmung, Beleuchtung und Auflösung der Züge, die Gestellung des Zugbegleitpersonals (s.d.), die Leitung der Zugfahrten innerhalb der Stationen, auf den anschließenden Streckenabschnitten und Anschlußgleisen (s. Betriebsdienst, Fahrdienstleitung u. Fahrdienstleiter), die Handhabung des Signal-, Stellwerks- und Telegraphendienstes (s.d.), die Verwaltung der für den S. erforderlichen Geräte und Betriebsstoffe, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Reinlichkeit auf dem Bahnhof, dessen Vorplätzen und Zufuhrwegen, die Ausübung der Bahnpolizei (s.d.) sowie der Feuerlöschdienst und die Aufsicht über die Bahnhofwirtschaften (s.d.) zum S. Wo der Geschäftsumfang der einzelnen Dienstzweige es rechtfertigt, werden für diesen besondere Dienststellen errichtet, die dann der Dienststelle für den eigentlichen S. nebengeordnet sind. Dies gilt in erster Linie für den Güterverkehrsdienst, der bei größerem Umfang von den Güterabfertigungen oder Güterabfertigungsstellen (s.d.) selbständig wahrgenommen wird. Der Station oder dem Bahnhof verbleibt dann nur die Bereitstellung der Güterwagen an den Güterschuppen, Umladehallen und Freiladegleisen sowie die Abholung der Wagen (s. Bahnhofsbedienungsplan), während die Be- und Entladung der Wagen unter Aufsicht oder durch die Güterabfertigung, der auch die Berechnung und Einziehung der Frachtgelder obliegt, erfolgt. – In ähnlicher Weise wird je nach dem Geschäftsumfang auch der Kassendienst (s. Stationskassa), der Dienst der Fahrkartenausgabestellen, der Eilgut- und Gepäckabfertigungen und auf Stationen, auf denen Lokomotiven aufgestellt sind, auch der Lokomotivdienst, endlich auch der Wagenüberwachungs- und Reinigungsdienst vom eigentlichen S. abgetrennt und besonderen Dienststellen selbständig übertragen.
Für die Unterhaltung der Gleise, der Weichen, Stellwerks- und Signalanlagen sowie der Gebäude und der sonstigen Kunstbauten (s. Bahnunterhaltung), ferner für die Unterhaltung der Betriebsmittel sind stets besondere, mit technisch vorgebildeten Beamten besetzte Dienststellen eingerichtet. Bei der großen Mannigfaltigkeit der Ausbildung der Bahnhöfe (s.d.) sind auch die dem S. zufallenden Aufgaben sehr verschieden nach Umfang und Art (s. Bahnhofvorstand). Soweit die Aufgaben nicht für den ganzen Bahnbereich gleichartige sind und durch die allgemeinen Vorschriften, insbesondere die Fahrdienstvorschriften (s.d.) geregelt werden (s. Betriebsdienst), werden sie zweckmäßig für jeden Bahnhof in einer Bahnhofdienstanweisung (s.d.) oder in einem Merkbuch zusammengestellt.
Breusing.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.