Beamtenvereine

Beamtenvereine

Beamtenvereine (associations, societies; sociétés d'employés; associazioni d'agenti), dauernde Verbindungen von Eisenbahnbediensteten zur Verfolgung bestimmter, durch die Satzungen festgelegter gemeinsamer Zwecke.

Die gewaltige Ausbreitung des Vereinswesens überhaupt hat auch zur Schaffung zahlreicher Eisenbahnvereine geführt, für deren Tätigkeit sich ein um so weiteres Feld eröffnete, einen je mächtigeren Aufschwung die Eisenbahnen nahmen, je mehr also die Zahl der Eisenbahnbediensteten anwuchs. Die Eisenbahnbediensteten entwickelten sich im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Eisenbahnwesens zu einem besonderen Stand, dessen Angehörige das Bedürfnis empfanden, sich zur Wahrung ihrer Standesinteressen,. zur Verbesserung ihrer sozialen Lage, zur wissenschaftlichen Ausbildung in ihrem Fach oder zur Pflege des persönlichen Verkehrs in größeren oder kleineren Gruppen enger aneinander zu schließen und zu diesem Zwecke besondere Vereine zu bilden.

Die B. umfassen entweder nur Bedienstete einer Unternehmung oder es gehören ihnen Bedienstete verschiedener Verkehrsanstalten eines Landes an. Vielfach beschränken die B. die Mitgliedschaft auf Angehörige einer bestimmten Kategorie von Bediensteten.

Die bestehenden B., die hinsichtlich ihrer Gründung den allgemeinen Vereinsnormen unterworfen sind, können im allgemeinen eingeteilt werden in: Vereine zur Förderung der geistigen Interessen, zur Förderung der Standesinteressen, zur Förderung der materiellen Interessen sowie in Vergnügungs- (Geselligkeits-) Vereine.

Die ersteren sind Bildungsvereine. Sie vermitteln hauptsächlich den Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern und dienen als Sammelpunkt für fachliche Erörterungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens. Dieser Zweck wird erreicht durch Veranstaltung fachlicher Vorträge und Besprechungen, deren Wiedergabe in besonderen Fachschriften erfolgt (wobei meist der betreffende Verein als Herausgeber erscheint), durch Vorführung neuer Erfindungen durch Anregungen dazu sowie zur wissenschaftlichen Behandlung von Eisenbahnfragen, durch Preisausschreiben, Gewährung von Stipendien für Studienreisen u.s.w.

Die Zwecke der Wohlfahrtsvereine sind sehr verschieden. Vielfach streben sie die Versorgung ihrer Mitglieder im Falle des Eintritts der Dienstunfähigkeit, sowie die Unterstützung der Mitglieder oder ihrer Hinterbliebenen (Pensionsvereine) an, oder sie bezwecken die Beihilfe in Krankheits- und Todesfällen (Kranken- und Sterbekassen), die Gewährung billiger Darlehen, Beschaffung von Kautionen, Versorgung der Mitglieder mit Lebensmitteln u.s.w. zu billigen Preisen (Konsumvereine, Ökonomate, Speiseanstalten u.s.w.), Versicherung der Mitglieder gegen Schäden an Mobilien durch Brand, Blitzschlag u.s.w., gegen Einbruch, die Herstellung billiger Wohnungen für ihre Mitglieder u. v. a. Derartige Vereine sind in der Regel von den Bediensteten einer Eisenbahnverwaltung gegründete, selbständig verwaltete, jedoch von der moralischen, häufig auch von der materiellen Unterstützung der Verwaltungen abhängige Vereine.

Die B., die eine Förderung der Standes- und materiellen Interessen bezwecken, sind bestrebt, durch den Zusammenschluß der einer bestimmten Fachrichtung angehörigen Berufsgenossen eine Verbesserung ihrer Besoldungs- und sonstigen dienstlichen Verhältnisse herbeizuführen sowie ihre Stellung gegenüber anderen Fachrichtungen zu wahren. Daneben pflegen sie vielfach auch geistige Interessen durch Abhaltung von Vorträgen und Behandlung beruflich interessanter Fragen in ihren Fachzeitschriften, ferner bestimmte materielle Interessen durch Wohlfahrtseinrichtungen verschiedenster Art, durch Gewährung eines besonderen Rechtsschutzes auf Kosten des Vereins u.s.w.

Die B. zum Schutze und zur Förderung der Standes- und materiellen Interessen ihrer Mitglieder verfolgen vielfach sozialistische oder sonstige politische, nationale und konfessionelle Tendenzen, schließen sich wohl auch zur Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber den Verwaltungen in größerer Zahl (zu Syndikaten, Föderationen, Koalitionen, Unionen u. dgl.) zusammen und betrachten, soweit bei solchen Organisationen die radikalen Elemente Oberhand gewinnen – nach den Erfahrungen in verschiedenen Ländern – auch Ausstände und passive Resistenzbewegungen, als zulässiges Kampfmittel. Es kommt daher nicht selten vor, daß derartige Vereine wegen ihrer führenden Rolle bei derartigen Bewegungen unter den Bediensteten, von Staats wegen aufgelöst werden. Die deutschen Staatsbahnverwaltungen lassen die Teilnahme von Bediensteten an Vereinigungen, die den Streik als ein zulässiges Kampfmittel betrachten, in der Regel nicht zu und entlassen Bedienstete, die trotzdem an solchen Vereinen teilnehmen.

Die Vergnügungsvereine bezwecken die Vereinigung der Fachgenossen außerhalb der Berufstätigkeit, die Förderung der kollegialen Zusammengehörigkeit und die Pflege kameradschaftlicher Beziehungen. Diese Vereine haben sich in vielfachen Formen eingebürgert, häufig allerdings unter gleichzeitiger Verschmelzung der Pflege des geselligen Verkehres mit fachwissenschaftlichen Tendenzen.

Was insbesondere die wissenschaftlichen Vereine anlangt, so sind solche nur in vereinzelten Fällen ausschließlich für Eisenbahnbedienstete gegründet worden. In richtiger Erkenntnis der damit verknüpften Vorteile haben vielmehr, u. zw. vor allem die technischen Eisenbahnbeamten den Anschluß an bestehende technische Vereine angestrebt, wodurch eine Umgestaltung dieser Vereine auf breiterer Grundlage stattgefunden hat.


In der Reihe der großen technischen Vereine, die die Fortbildung der technischen Zweige des Eisenbahnwesens bezwecken oder sie in den Kreis ihrer Tätigkeit einbeziehen, seien nachfolgend die bedeutendsten genannt:

Der Verein Deutscher Maschineningenieure in Berlin (gegründet 1881, am 1. April 1911 725 Mitglieder); der Polytechnische Verein in München (gegründet 1815); der Sächsische Architektenverein in Dresden; der Österreichische Ingenieur- und Architektenverein in Wien (gegründet 1848); der Ungarische Ingenieur- und Architektenverein in Budapest; der Deutsche Polytechnische Verein in Böhmen (Prag); der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein in Zürich; The Institution of Civil Engineers in London; The Royal Institute of British Architects in London (gegründet 1834); Société des Ingénieurs civils in Paris (gegründet 1848); Société centrale des Architectes in Paris (gegründet 1843); Collegio degli Ingeniere ed Architetti in Mailand (gegründet 1865); The Franklin Institute of the State of Pennsylvania in Philadelphia (gegründet 1824); American Society of Civil Engineers in New York (gegründet 1852) u.s.w.

Eine ersprießliche Tätigkeit zu gleichem Zwecke entfalteten bisher auch zahlreiche kleinere technische Landesvereine sowie die gerade in neuester Zeit mehr und mehr zur Blüte gelangenden elektrotechnischen Vereine.


I. In Preußen nimmt, was die wissenschaftliche Pflege des Eisenbahnwesens anlangt, der Verein für Eisenbahnkunde in Berlin, der allerdings auch nicht ausschließlich ein Verein von Eisenbahnfachmännern ist, einen hervorragenden Rang ein. Er wurde am 11. Oktober 1842 gegründet und erhielt durch Allerhöchsten Erlaß vom 18. Juli 1896 die Rechte einer juristischen Person verliehen. Der Zweck des Vereins ist, die Ausbildung des Eisenbahn- und des darauf bezüglichen Maschinen- sowie des Telegraphenwesens durch Schriftwechsel, mündliche und schriftliche Vorträge und durch Mitteilung, Besprechung und Sammlung von Erfahrungen, Ansichten, Versuchen und Erfindungen, die den Bau, den Betrieb und die Verwaltung der Eisenbahnen, ferner der Telegraphenwesen betreffen, zu fördern.

Im Bereiche der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen kommen ferner die Eisenbahnbeamten- und Arbeiter-Fachvereine in Betracht, die in erster Linie die Förderung von Standesinteressen verfolgen.


Hierher gehört zunächst die Vereinigung von höheren technischen Beamten der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung, die im Januar 1909 gegründet ist und zurzeit gegen 1000 Mitglieder zählt. Für die mittleren und unteren Beamten sowie für Arbeiter bestanden am 1. Oktober 1910 53 derartige Vereine, von denen auf erstere 25, auf Unterbeamte 22 und auf Arbeiter 6 entfielen. Die bedeutendsten dieser Vereine sind der Verband der mittleren Staatseisenbahnbeamten des Verwaltungsdienstes (6000 Mitglieder), der Verband der Eisenbahn-Supernumerar-Vereine (5000 Mitglieder), der Verein der mittleren Staatseisenbahnbeamten (9800 Mitglieder), der Eisenbahnassistentenverband der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft u.s.w. (10.000 Mitglieder), der Verband der königlich preußischen und großherzoglich hessischen Lokomotivführer (10.000 Mitglieder), der Verband der Eisenbahnfahrbeamten Deutschlands (20.200 Mitglieder), der Verein der Schaffner und Schaffneranwärter der deutschen Staatseisenbahnen (4000 Mitglieder) u.a.


Einen außerordentlichen Aufschwung haben im letzten Jahrzehnt die B. genommen, die den engen Zusammenschluß sämtlicher Eisenbahnbediensteten zu gemeinnützigen und geselligen Zwecken verfolgen. Während im Jahre 1905 bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und den Reichseisenbahnen 463 solcher Vereine mit 285.576 Mitgliedern bestanden, war ihre Zahl Ende März 1911 auf 770 mit 447.296 Mitgliedern gestiegen. Ihre vornehmste Aufgabe erblicken die B. in der Schaffung zahlreicher Wohlfahrtseinrichtungen. Zu diesen gehören vor allem die Entsendung kränklicher Kinder von bedürftigen Vereinsmitgliedern in Ferienkolonien, die Errichtung besonderer Eisenbahn-Frauenvereine, die in erster Linie darauf bedacht sind, für Krankheitsfälle, Wöchnerinnenpflege und Säuglingsfürsorge zuverlässige Pflegerinnen zu gewinnen und im Bedarfsfalle den Mitgliedern zuzuweisen, die Einsetzung von Vereinsbeiräten zur Beratung der Vereinsmitglieder in rechtlich oder wirtschaftlich schwierigen Fragen, die Erteilung von Fortbildungsunterricht an bildungsfähige Hilfsbeamte, Handwerker und Arbeiter, die Einrichtung von Haushaltungsschulen und Nähkursen für die Töchter bedürftiger Mitglieder, die Gewährung von Unterstützungen an schuldlos in Not geratene Mitglieder, Weihnachtsbescherungen armer Familien, Witwen und Waisen, das Feilhalten von Brausewasser, Limonade, Kaffee und sonstigen alkoholfreien Getränken an Vereinsmitglieder zu billigsten Preisen u.s.w. Auf wirtschaftlichem Gebiete werden den Mitgliedern wiederum nicht zu unterschätzende Vorteile gewährt durch die Errichtung von Konsumvereinen, Kohlenverkaufsstellen u.s.w., durch den gemeinsamen Bezug von Waren u.a. Des weiteren wird auch die Geselligkeit gepflegt und das Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern gestärkt durch die Veranstaltung von Sommerausflügen unter Gewährung freier Fahrt an die Mitglieder und deren Angehörige, durch Abhaltung von Unterhaltungsabenden, festliche Begehung patriotischer Feiern, Sondervorstellungen in Theatern zu billigen Preisen u.s.w. An sonstigen im Interesse der Mitglieder geschaffenen Vereinseinrichtungen ist als wichtigste noch zu erwähnen die Errichtung von Vereinsbüchereien, die die Mitglieder mit gutem, sorgfältig ausgewähltem Lesestoff versorgen.

Eine erhöhte Bedeutung haben die B. noch dadurch gewonnen, daß sie sich im Jahre 1904 zu dem »Allgemeinen Verbände der Eisenbahnvereine der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und der Reichseisenbahnen« zusammengeschlossen haben. Dieser Verband hat die Aufgabe, die Zusammengehörigkeit der Eisenbahnvereine zu pflegen und die gemeinsamen Zwecke dieser Vereine in jeder Richtung zu wahren und zu fördern, insbesondere auch durch Schaffung gemeinsamer wirtschaftlicher Einrichtungen, deren Bedeutung über die Kräfte der einzelnen Vereine hinausgeht und die Zusammenfassung der Gesamtheit oder Mehrheit der Eisenbahnvereine erfordert. Die wichtigste Schöpfung des Verbandes ist die sog. Verbandskrankenkasse, die neben den Betriebskrankenkassen den Eisenbahnbediensteten Gelegenheit zu einer weiteren über, die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehenden Fürsorge in Krankheitsfällen bietet.

Sie umfaßt:

a) eine Krankengeldversicherung (Tarif I),

b) eine Arzneiversicherung (Tarif II).

Mit beiden Versicherungen ist eine Versicherung von Sterbegeld verbunden. An der Krankengeldversicherung können nur die nach dem Krankenversicherungsgesetz versicherungspflichtigen Bediensteten teilnehmen. Sie können sich zu dem von der Betriebskrankenkasse gewährten Krankengelde einen Krankengeldzuschuß in solcher Höhe versichern, daß sie während der Krankheit einen Ausfall an Verdienst nicht erleiden. Die Arzneiversicherung dagegen ist nur den nach dem Krankenversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtigen Eisenbahnbediensteten zugänglich. Durch sie soll diesen Bediensteten eine Erleichterung in der Bestreitung der Ausgaben für Arznei und Heilmittel geboten werden, indem sie solche während eines Kalenderjahres bis zum Gesamtbeträge von 100 M. umsonst geliefert erhalten. Mit der Arzneiversicherung ist die Versicherung eines Sterbegeldes von 150 M. verbunden.

Der Verband hat ferner zum Wohle seiner Mitglieder mit der Deutschen Beamten-Lebensversicherung A. G. ein Vergünstigungsabkommen beim Abschluß von Lebensversicherungen und mit der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaft »Atlas« in Ludwigshafen ein solches beim Abschlusse von Unfall- und Haftpflichtversicherungen getroffen. Die Gründung einer Hilfskasse zur Ergänzung der gesetzlichen Witwen- und Waisenbezüge ist in Aussicht genommen. Schließlich läßt sich der Verband neben vielen anderen Zielen auch die Förderung des Eigenhausbaues sehr angelegen sein und unterstützt tatkräftig die Bestrebungen der Schrebergärteneinrichtungen.


Erwähnung verdient an dieser Stelle noch der am 1. Januar 1890 ins Leben gerufene, auf dem Grundsatze der Gegenseitigkeit beruhende »Brandversicherungsverein preußischer Staatseisenbahnbeamten«. Der Verein bezweckte ursprünglich lediglich die Versicherung des beweglichen Gutes (Hausrats) seiner Mitglieder gegen Brandschaden. Maßgebend für die Gründung waren die größere Brandgefahr, der die an den Bahnstrecken und in Orten mit mangelhaften Löscheinrichtungen wohnenden Eisenbahnbediensteten ausgesetzt sind, sowie die Umständlichkeit des Vertragsabschlusses und der Prämienzahlung, die die Versicherung bei den bestehenden Versicherungsunternehmungen erschwerten. Um die Tatsache, daß dem Verein außer preußischen auch hessische Staatseisenbahnbeamte sowie Reichseisenbahnbeamte angehören, auch äußerlich zum Ausdruck zu bringen, wurde ihm vom 6. Juli 1904 ab der Name »Brandversicherungsverein deutscher Eisenbahnbediensteten auf Gegenseitigkeit in Berlin« beigelegt. Seit dem 1. Februar 1908 führt der Verein nunmehr den Namen »Versicherungsverein deutscher Eisenbahnbediensteten A. G. in Berlin« und bezweckt fortan neben der Versicherung des beweglichen Gutes (Hausrats) seiner Mitglieder gegen Brandschaden auch die Versicherung dieses Gutes gegen Einbruchsdiebstahl. Der Verein zählt zurzeit rund 300.000 Mitglieder mit einer Versicherungssumme von rund 1.152,000.000 M.


II. In Bayern sind in rascher Aufeinanderfolge viele größere B. für mittlere und untere Beamte entstanden. Die bedeutendsten unter ihnen sind der bayerische Verkehrsbeamtenverein (gegründet 1876), der die Interessen des mittleren Personals vertritt und eine eigene Witwen- und Waisenkasse sowie eine Spar- und Darlehnskasse besitzt, ferner der bayerische Verkehrsverband (gegründet 1881), der das Ziel verfolgt, seinen Mitgliedern im Dienstunfähigkeitsfalle oder deren Angehörigen beim Ableben des Mitgliedes oder den Mitgliedern beim Ableben der Ehefrauen unmittelbare Unterstützung sowie die Mittel zur Bestreitung der Krankheits- und Beerdigungskosten zu gewähren. In gleicher Weise bezwecken der »Allgemeine Sterbekassenverein« für das »Personal der königlich bayerischen Staatseisenbahnen« und der »Eisenbahnerverband« den Mitgliedern oder deren Hinterbliebenen im Todesfalle, letzterer Verein auch den Mitgliedern im Erkrankungs- und Invaliditätsfalle Unterstützungen zu bewilligen.


Die wichtigsten Fachvereine, die entweder ausschließlich oder in erster Linie die Standesinteressen ihrer Mitglieder vertreten, sind der bayerische Eisenbahnbeamtenverein (für die vorgebildeten mittleren Eisenbahnbeamten), der Bayerische Bahnmeisterverein (gegründet 1898), der Verein der Beamten des mittleren technischen Dienstes der königlich bayerischen Staatseisenbahnen, der Verband der bayerischen Zugführer und deren Anwärter, der Zentralverein der bayerischen Lokomotivführer, Dampfbootmaschinisten und deren Anwärter (gegründet 1904), der Verband der bayerischen Wagenmeister, Wagenwärter und deren Anwärter, die Vereinigung der Oberwerkführer und deren Anwärter der Haupt- und Betriebswerkstätten der königlich bayerischen Staatseisenbahnen und der Verein der Werkführer und Anwärter für elektrische und Gasbeleuchtung und des technischen Dienstes der königlich bayerischen Verkehrsanstalten rechts und links des Rheins.


III. In Sachsen bestehen neben zahlreichen kleineren örtlichen Vereinen folgende größere Eisenbahnbeamtenvereine: Der Verein der Beamten der königlich sächsischen Staatseisenbahnen (gegründet 1885) mit dem Sitze in Dresden. Er bezweckt die Vereinigung der sächsischen Staatseisenbahnbeamten und die Förderung der materiellen und geistigen Interessen seiner Mitglieder zur Hebung des Standes sowie die Förderung der Interessen des Eisenbahndienstes. Der 9300 Mitglieder zählende Verein zieht in den Kreis seiner Tätigkeit die Errichtung und Unterhaltung von Unterstützungs- und Darlehenskassen sowie von Pensionszuschußkassen für Witwen und Waisen der Staatseisenbahnbeamten ein, gewährt Rechtsschutz, befaßt sich mit besonderen Maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet und mit der Veranstaltung von Vorträgen fachlichen und wissenschaftlichen Inhalts. Der Verein gliedert sich in 115 Ortsgruppen. Der Wirtschaftssparverein des königlich sächsischen Staatseisenbahnpersonals zu Dresden (gegründet 1884) zählt gegenwärtig 6550 Mitglieder. Er bezweckt die billigere Beschaffung von Lebensmitteln und sonstigen Lebenserfordernissen und strebt verschiedenartige Vergünstigungen für die Mitglieder an. Der erzielte Gewinn (Rabatt) wird den einzelnen Mitgliedern gutgebracht und alljährlich vor Weihnachten ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 1909/10 stand dieser Verein mit 253 Lieferanten in Verbindung, hatte einen Umsatz von 930.000 M. und erzielte einen Rabatt von insgesamt 87.012∙49 M., wovon die Mitglieder Anteile bis zu 124 M. erhielten.

Der unter Mitwirkung der Staatseisenbahnverwaltung im Jahre 1901 gegründete »Spar- und Darlehnsverein des Personals der königlich sächsischen Staatseisenbahnen« umfaßte am Ende des Jahres 1910 6550 ordentliche Mitglieder.

Vier früher vom Personale gegründete verschiedene Sterbekassen haben sich im Jahre 1907 zu einer Kasse unter der Bezeichnung »Sterbekasse für Beamte und Bedienstete der königlich sächsischen Staatseisenbahnen« vereinigt. Am Ende des Jahres 1910 gehörten dieser Kasse 23.534 Mitglieder an. Die Kassen- und Rechnungsgeschäfte für die Spar- und Darlehnskasse sowie für die Sterbekasse führt die Staatseisenbahnverwaltung.


Der »Krankenunterstützungsverein für Beamte und Anwärter der königlich sächsischen Staatseisenbahnen« in Dresden (gegründet 1871) zählt gegenwärtig nahezu 1200 Mitglieder. Der »Chemnitzer Krankenunterstützungsverein für Staatseisenbahnbeamte, Expeditionshilfsarbeiter und Diätisten« (gegründet 1873) zählte am Schlusse des Jahres 1910 2104 Mitglieder. Ferner kommen noch in Betracht die christliche Vereinigung sächsischer Eisenbahner in Herrenhut, der Verein enthaltsamer Eisenbahner für das Königreich Sachsen, mit dem Sitze in Dresden, und der Verein stenographiekundiger Beamten, ebenfalls in Dresden.

Neben den genannten Vereinen bestehen noch eine größere Anzahl von Fachvereinen, sog. Staats- oder Gruppenvereine, die die besonderen Interessen ihrer Gruppe oder Klasse wahrzunehmen bemüht sind.

Die wichtigsten sind der Landesverein mittlerer sächsischer Eisenbahntechniker, der Verband sächsicher mittlerer Eisenbahnbeamten, der Verein sächsischer Eisenbahnbahnmeister, der Verein sächsischer Lokomotivführer, die Vereinigung der Fahrdienstbeamten, der Verein der Wagenmeister, der Verein der Schirrmeister, die Vereinigung der Eisenbahngehilfen und der aus ihnen hervorgegangenen Beamten, der Verein der Werkmeister, der Verein der Werkführer, der Landesverein der Weichenwärter, der Lokomotivheizerverein u.a. Diese Vereine haben sämtlich ihren Sitz in Dresden oder Chemnitz.

Von Vergnügungsvereinen verdient der seit 1889 bestehende Gesangverein der Staatseisenbahnbeamten zu Dresden Erwähnung.

IV. In Württemberg besteht zunächst die Vereinigung der höheren Eisenbahnbeamten (106 Mitglieder). Satzungsgemäßer Zweck der Vereinigung ist die Pflege der Kollegialität, Förderung der Berufswissenschaft und die Wahrung der Standesinteressen. Außerdem sind von wichtigeren Vereinen für das mittlere und untere Personal zu nennen die Vereinigung der württembergischen Verkehrsbeamten des mittleren Dienstes (1780 Mitglieder), der Landesverein der württembergischen Verkehrsbeamten (1650 Mitglieder), die Vereinigung der württembergischen Verkehrsbeamten des niederen Dienstes (1000 Mitglieder), der Verband der württembergischen Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsunterbeamten (9000 Mitglieder), der Verein württembergischer Zugführer (350 Mitglieder) und der Verband der württembergischen Lokomotivbeamten, Dampfbootmaschinisten und deren Anwärter (1140 Mitglieder).

V. In Baden ist im Jahre 1904 zur Pflege und Förderung aller Standes- und Berufsinteressen der staatlich geprüften höheren technischen Eisenbahnbeamten die »Vereinigung der akademisch gebildeten technischen Beamten der großherzoglich badischen Eisenbahnverwaltung« gegründet worden (135 Mitglieder). Für die mittleren und unteren Beamten sowie für die Arbeiter besteht eine große Anzahl von Vereinen, von denen als die bedeutendsten hervorzuheben sind der Verein mittlerer badischer Eisenbahnbeamten (gegründet 1890, 1600 Mitglieder), der Verband badischer Lokomotivbeamten und Schiffsmaschinisten (gegründet 1898, 1500 Mitglieder), der Verband der Bahn- und Weichenwärter der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen (gegründet 1901, 1850 Mitglieder), der Landesverein der badischen Schaffner (gegründet 1902,600 Mitglieder), der badische Eisenbahnerverband (gegründet 1898, 11.400 Mitglieder) und der süddeutsche Eisenbahnerverband (Gau Baden) (gegründet 1902, 13.000 Mitglieder). Neben diesen Vereinen kommen noch vielfache Wirtschaftsvereine (Konsumvereine, Rabattmarkengenossenschaften u.s.w.) sowie zur Pflege der geselligen Interessen mehrere Eisenbahnmusikvereine und Gesangvereine in Betracht.


VI. Die Vereinsbildung unter den Bediensteten der österreichischen Eisenbahnen hat innerhalb der letzten 10 Jahre sehr erheblich zugenommen, so daß zurzeit der Gesamtbestand der in den verschiedenen Vereinen organisierten Eisenbahnbediensteten Österreichs auf mindestens 150.000 Personen beziffert werden kann.

Neben einer Gruppe selbständiger Beamtenvereinigungen, die insbesondere die Pflege und Förderung der geistigen Interessen sowie die Pflege der Geselligkeit überhaupt bezwecken, besteht eine große Anzahl von Vereinigungen des niederen Eisenbahnpersonals, die zum überwiegenden Teile als Unterstützungs- und Geselligkeitsvereine ihren Vereinszweck hauptsächlich in der gegenseitigen Unterstützung in Unglücksfällen zu erfüllen suchen.

In erster Linie sind von Bedeutung:


a) der Klub Österreichischer Eisenbahnbeamten in Wien. Der Verein ist im Jahre 1877 gegründet und zählt gegenwärtig etwa 700 Mitglieder; er ist bestrebt, durch fachliche Vorträge, Veranstaltung von Ausflügen und Vergnügungsabenden sowie durch Herausgabe der Fachzeitschrift »Österreichische Eisenbahnzeitung« seinem Vereinszwecke zu entsprechen;

b) der Gesangverein österreichischer Eisenbahnbeamten, der allerdings nicht auschließlicher Eisenbahnverein ist; er hat sich hauptsächlich die Pflege und Förderung des deutschen Chorgesanges zur Aufgabe gestellt.


Von Vereinigungen, die in erster Linie die Pflege der Geselligkeit bezwecken und ihre Mitgliedschaft auf Beamte einer Bahnunternehmung beschränken sind u.a. zu nennen:


der Geselligkeitsverein der Eisenbahnbeamten in Linz mit einer Mitgliederzahl von 750 Beamten zur Pflege der Fachwissenschaft und des geselligen Lebens;

der Verein der Beamten der Aussig-Teplitzer Eisenbahn mit dem Sitze in Teplitz-Schönau (gegründet 1910, 420 Mitglieder). Sein satzungsgemäßer Zweck ist, einen gesellschaftlichen Vereinigungspunkt für Beamte der k. k. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn zu bilden, persönliche Beziehungen unter ihnen zu vermitteln und wirtschaftliche Interessen der gesamten Beamtenschaft der Aussig-Teplitzer Eisenbahn zu fördern. Der Verein gewährt ferner seinen Mitgliedern Rechtsschutz in allen gerichtlichen Angelegenheiten, die sich für sie in ihrer Eigenschaft als Eisenbahnbeamte ergeben.


Die Geselligkeits- und Unterstützungsvereine des niederen Eisenbahnpersonals übersteigen bei weitem die Zahl von 100. Sie nehmen vielfach nur Bedienstete der gleichen Kategorie, einer bestimmten Eisenbahn oder eines bestimmten Ortes als Mitglieder auf. Es seien beispielsweise erwähnt:


Der Einigkeits- und Geselligkeitsklub der Lokomotivführer der k. k. Staatsbahnen in Wien, der Einigkeits- und Geselligkeitsklub »Viribus unitis« der Kondukteure in Budweis, der Unterstützungsverein der Heizer bei den k. k. Staatsbahnen in Budweis und Pilsen, der Sterbeunterstützungsverein der Eisenbahnbediensteten der k. k. Staatsbahnen in Tabor, der Unterstützungsverein der k. k. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn in Aussig, der Musik- und Leichenbestattungsverein der k. k. Staatsbahndirektion Linz, der Leichenbestattungsverein »Selbsthilfe« in Salzburg, der erste allgemeine Unterstützungsverein für das Eisenbahnpersonal der diesseitigen Reichshälfte in Prag u.s.w.


Außer diesen nur der Geselligkeit oder der Unterstützung dienenden Vereinen haben sich hauptsächlich Vereine gebildet, die neben Gewährung von Rechtsschutz an ihre Mitglieder insbesondere die Förderung und Vertretung ihrer materiellen Interessen bezwecken. Diese Vereine gliedern sich wieder in rein wirtschaftliche Vereine und in solche, die neben den wirtschaftlichen Interessen auch die nationalen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern trachten. Die meisten dieser Vereine beschränken die Mitgliedschaft auf Bedienstete einer bestimmten Verwaltung.

Im Jahre 1894 wurde durch Zusammenschluß von 5 Fachvereinen und des Verkehrsbedienstetenvereines ein sozialdemokratischer Verband gegründet, der 1897 als staatsgefährlich aufgelöst wurde. Bald danach entstand der allgemeine Rechtsschutz- und Gewerkschaftsverein.


Der allgemeine Rechtsschutz- und Gewerkschaftsverein für Österreich, mit dem Sitze in Wien, hat einen Mitgliederstand von 50.000 Eisenbahnbediensteten. Zweck des Vereines ist, durch Gewährung von Rechtsschutz und Unterstützungen die physische, durch Abhaltung von Vorträgen und sonstigen Veranstaltungen sowie durch Zugänglichmachung einer Bibliothek die geistige Wohlfahrt seiner Mitglieder zu fördern und ihnen im Kampfe um bessere Lebensbedingungen zur Seite zu stehen.

Weitere wirtschaftliche Vereine sozialdemokratischer Richtung sind:

der Unterstützungs- und Rechtsschutzverein österreichisch-ungarischer Lokomotivführer (gegründet 1870, 8000 Mitglieder). Der Verein besitzt ein Vermögen von beiläufig 380.000 K und bezweckt die Hebung und Wahrung der Interessen des Standes, die Unterstützung der Mitglieder und deren Hinterbliebenen in Unglücksfällen, Gewährung rechtsfreundlicher Vertretung und Geldunterstützung in Krankheits- und Sterbefällen;

der Kondukteurunterstützungs- und Rechtsschutzverein der österreichisch-ungarischen Eisenbahnen mit dem Sitze in Wien. Dieser im Jahre 1873 von Bediensteten der k. k. priv. Südbahngesellschaft gegründete Verein zählt 9880 Mitglieder und gewährt neben Rechtsschutz und Unterstützung an seine Mitglieder, außerdem eine Pensionszulage an die wegen Invalidität des Dienstes enthobenen Mitglieder. Das Vermögen des Vereines beläuft sich auf über 1 Mill. K;

der österreichische Bahnmeisterverein (gegründet 1898, etwa 1400 Mitglieder) fördert die Interessen seiner Mitglieder durch Herausgabe einer Zeitschrift »Der Bahnmeister« und ist bestrebt, durch Schaffung von Begünstigungen und vorteilhaften Einrichtungen (Auszahlung einer Sterbequote bei Todesfällen) auf wirtschaftlichem Gebiete seine Mitglieder zu unterstützen;

der Zentralverein der österreichischen Eisenbahnbeamten, mit dem Sitze in Wien, der aus den anläßlich der Nationalisierung des österreichischen Eisenbahnbeamtenvereins ausgetretenen Mitgliedern sozialdemokratischer Gesinnung gebildet ist und eine Stärke von etwa 1000 Mitgliedern aufweist;

Als wirtschaftlicher Verein christlich-sozialer Richtung ist anzuführen der Rechtsschutz- und Unterstützungsverein »Verkehrsbund«, der etwa 6000 christliche Eisenbahner aller Kategorien Österreichs umfaßt. Der Zweck des Vereines, dessen Fachorgan die »Österreichisch-ungarische Eisenbahnerzeitung« ist, besteht in der Unterstützung der Mitglieder und anderer Standesgenossen, in der Gewährung von Rechtsschutz und in der Bekämpfung von antimonarchischen und antiösterreichischen sowie religionsfeindlichen Verhetzungen des Eisenbahnpersonals. Der Verein gewährt überdies im Falle des Ablebens eines Mitgliedes oder der Ehefrau eines Mitgliedes eine Zuwendung von 200 K aus der Sterbegeldunterstützungskasse.

Ferner seien angeführt:

der Verein der Juristen der k. k. Staatseisenbahnverwaltung, mit dem Sitze in Linz, der die Förderung der Standes- und fachlichen Interessen sowie die Hebung des kollegialen Verkehrs bezweckt;

der die gleichen Zwecke verfolgende Verein der Ingenieure der k. k. Staatsbahnen mit dem Sitze in Linz, der Verein der Bahnärzte der k. k. österreichischen Staatsbahnen in Wien, der Verein der Beamten der k. k. österreichischen Staatsbahnen mit Mittelschulbildung (Sitz in Pilsen), der Verein österreichischer Zugsexpedienten in Wien, der Verein der Werkführer, Werk- und Maschinenmeister der österreichischen Eisenbahnen, der Verein der Lokomotivführer in Böhmen (Spolek strojvudcu v. Čechách) und der im Jahre 1908 auf Grund der geänderten Statuten des Eisenbahnunterbeamtenvereines gegründete Reichsverein der österreichischen Eisenbahnen mit dem Sitze in Wien, der in dem Vereinsorgane »Verkehrszeitung« die Interessen der österreichischen Eisenbahnbediensteten ohne Rücksicht auf Nation, Konfession, politische Gesinnung und Kategorie auf rein wirtschaftlicher Grundlage vertritt.


Von den bei der österreichischen Südbahn bestehenden, auf wirtschaftlicher Grundlage aufgebauten B. seien genannt:


Allgemeiner Verband der Bediensteten der k. k. priv. Südbahngesellschaft mit dem Sitze in Marburg a. d. Drau; der Südbahnerverband in Wien; der Verein der Expedienten der k. k. priv. Südbahngesellschaft mit dem Sitze in Wien.

Ferner besteht noch ein Verein der Bahnärzte des österreichischen Netzes der k. k. priv. Südbahngesellschaft.


Die Vereine, die neben der Hebung der materiellen Lage auch die nationalen Interessen ihrer Mitglieder zum Vereinszwecke haben, teilen sich in Vereine deutsch-nationaler und in solche slawisch-nationaler Richtung. Zu den ersteren gehören:


Der Deutsch-österreichische Eisenbahnbeamtenverein (gegründet 1885, zählt etwa 7000 Mitglieder in 66 Ortsgruppen). Die Mitglieder haben Anspruch auf Unterstützungen in Notlagen und auf Rechtsschutz; außerdem gewährt der Verein durch die Unterrichtsabteilung Freiplätze und solche zu ermäßigten Preisen in Lehr- und Erziehungsanstalten sowie wirtschaftliche Begünstigungen;

der Reichsbund deutscher Eisenbahner in Österreich, mit dem Sitze in Wien, eine deutsch-nationale Organisation nach dem Muster des Allgemeinen Rechtsschutz- und Gewerkschaftsvereines für Österreich. Der Verein wurde im Jahre 1903 gegründet und weist zurzeit eine Mitgliederzahl von 14.000 Bediensteten in 150 Ortsgruppen auf.


Von den Vereinen slawisch-nationaler Richtung sind hervorzuheben:


Der Verein böhmischer Eisenbahnbeamten mit dem Sitze in Prag (Spolek českých uřednikú železničních), gegründet 1898. Der Verein zählt 3500 Mitglieder in 16 Ortsgruppen. Die Mitglieder haben Anspruch auf Bestreitung der Kosten des Rechtsschutzes auf Vereinskosten und deren Hinterbliebene auf Unterstützung aus dem Vereinsunterstützungsfonds sowie der zur Erinnerung an das 60jährige Regierungsjubiläum Seiner Majestät des Kaisers Franz Josef I. gegründeten Waisenjubiläumsstiftung. Den Mitgliedern steht überdies eine Bibliothek, die über 2400 Werke zählt, zur Verfügung. Mit dem Vereine verbunden ist die selbständige Anstalt »Uvĕrní društvo českých uřednikú železníčnich« (Kreditgenossenschaft der tschechischen Eisenbahnbediensteten), die den Mitgliedern Gelegenheit zu Spareinlagen und auch für Darlehen zu günstigen Bedingungen bietet sowie die Sterbekasse »Utečha« (Trost). Der Verein machte es sich im Jahre 1908 zur Hauptaufgabe, alle slawischen Eisenbahnerorganisationen zu einer einheitlichen Gesamtorganisation zu vereinigen, was ihm durch die im Jahre 1909 erfolgte Gründung der »Liga slawischer Eisenbahnbediensteten« gelang.

Der Verband der Beamten der k. k. Staatsbahnen in Galizien mit dem Sitze in Lemberg (Związek urzędnikow c. k. kol. państwowych w Galicyi), hat 1500 Mitglieder. Er bezweckt die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder in geistiger und auch in materieller Beziehung, Stärkung der Kollegialität und Solidarität unter den Berufsgenossen;

der Verein der südslawischen Eisenbahnbeamten (Društwo jugoslovanskih železniških uradnikow) in Triest. Die Vereinsmitglieder haben Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsschutz, deren Hinterbliebene auf Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds. Der Verein besteht seit dem Jahre 1909, zählt 300 Mitglieder und hat 3 Ortsgruppen;

der Verband der südslawischen Eisenbahner (Zveza jugoslovańskih železničar jev), mit dem Sitze in Triest. Dieser Verein besteht aus Unterbeamten, Dienern und Arbeitern, die Anspruch auf Rechtsschutz, Unterstützungen in Krankheitsfällen und Begräbniskostenbeiträge haben. Der Verein (gegründet 1909) zählt 700 Mitglieder in 12 Ortsgruppen;

der Landesverband der Eisenbahnbediensteten im Königreich Böhmen, in der Markgrafschaft Mähren und im Herzogtum Schlesien (Zemská jednota zřízenců dráh v. králostvi Ceském, markrabství Moravském a revodstvi Slezkém), mit dem Sitze in Prag, gegründet 1898. Der Verein gewährt Rechtsschutz und Unterstützungen an seine Mitglieder und ist in den Ländern Böhmen, Mähren und Schlesien insbesondere in tschechisch-national-sozialistischer Richtung tätig;

der Verein der polnischen Eisenbahnbediensteten »Samopomoc« (Selbsthilfe), mit dem Sitze in Lemberg, umfaßt 1500 national-demokratisch gesinnte Eisenbahnbedienstete ohne Unterschied der Rangstellung und Verwendungskategorien und bezweckt die Förderung und Wahrung der Standesinteressen aller Eisenbahnbediensteten Galiziens.


VII. In Ungarn bestehen mehrere große Vereinigungen, die Bedienstete aller ungarischen Transportanstalten umfassen, u. zw. der »Ungarische Eisenbahn- und Schiffahrtsklub«, der »Verband der Eisenbahner der Länder der ungarischen heiligen Krone« und der »Landesverband der Lokomotivführer der Länder der ungarischen heiligen Krone«.

Der »Ungarische Eisenbahn- und Schiffahrtsklub« wurde im Jahre 1899 gegründet und zählte am 1. Dezember 1911 etwa 4500 Mitglieder. Als solche können nur Beamte der Verkehrsanstalten beitreten, nicht auch Unterbeamte und sonstige Angestellte. Der Eisenbahnklub bezweckt die Förderung aller Fragen, die für die Bediensteten der Verkehrsanstalten von Interesse sind. Der Klub hat sich u.a. um das Zustandekommen der Dienstpragmatik des Personals große Verdienste erworben. Der Klub veranstaltet Künstlerabende, wissenschaftliche Vorträge und großangelegte ausländische Ausflüge, schreibt ferner für literarische Bearbeitung von Eisenbahnfachfragen alljährlich Preise aus. Ein eigenes Klubhaus ist im Bau begriffen.

Der »Eisenbahnerverband der Länder der ungarischen heiligen Krone« wurde im Jahre 1906 gegründet. Am 1. Januar 1911 zählte der Verband aus allen Kategorien sämtlicher Eisenbahnverwaltungen etwa 24.000 Mitglieder. Der Verbandsleitung sind in der Provinz 15 Bezirksorganisationen untergeordnet. Der Verband bezweckt hauptsächlich die Errichtung von Wohlfahrtsanstalten. Im Jahre 1912 wird der Verband das erste Landes-Waisenhaus der Eisenbahner errichten.

Der »Landesverband der Lokomotivführer der Länder der ungarischen heiligen Krone« wurde im Jahre 1905 gegründet und zählte am 1. Januar 1911 etwa 4300 Mitglieder.


Außer diesen drei großen Vereinigungen bestanden Ende des Jahres 1911 im Kreise der Bediensteten der ungarischen Staatseisenbahnen zusammen 120 Vereine. Von diesen ist in erster Linie der »Spar- und Vorschußverein der Beamten der ungarischen Staatsbahnen« zu erwähnen, dessen Tätigkeit sich hauptsächlich auf die Beamten erstreckt. Der Verein zählt etwa 3700 Mitglieder.

Der »Spar- und Unterstützungsverein der ungarischen Staatsbahnangestellten« erstreckt seine Wirksamkeit hauptsächlich auf die unteren Kategorien des Personals. Er zählt etwa 10.400 Mitglieder.

Von den Vereinen, die ihren Mitgliedern im Todesfalle eine Geldunterstützung erteilen, sei noch das »Landesheim des Zugförderungspersonals« mit 16.000 Mitgliedern, der »Unterstützungsverein des Zugförderungspersonals der ungarischen Staatsbahnen« mit 2000 Mitgliedern und der »Kronprinz- Rudolf-Verein der ungarischen Staatsbahnangestellten« mit 5000 Mitgliedern genannt.

Die Zahl der Unterstützungs- und Leichenvereine beträgt zusammen 31.

Kosumgenossenschaften bestehen 11. Die größte ist der »Konsumverein der ungarischen Staatsbahnangestellten« mit 16.000 Mitgliedern.


Mit Ausnahme des »Ungarischen Eisenbahnverbandes« sowie des »Ungarischen Eisenbahn- und Schiffahrtsklubs« dürfen sich die Vereine und Verbände nicht mit der Vertretung der Standesinteressen der Bediensteten befassen.

Die B. sind in bezug auf die staatliche Oberaufsicht dem ungarischen Handelsminister unterstellt. Die Aufsicht über Vereine, deren Mitgliedschaft auf Bedienstete der Staatsbahnen beschränkt ist, ist der ungarischen Staatsbahndirektion übertragen.

VIII. In Belgien besteht ein besonderes Reglement vom 10. März 1910 über das Recht der Koalition von Funktionären, Beamten und Arbeitern des Departements der Eisenbahnen, Posten und Telegraphen sowie über Kollektivschritte der Bediensteten.

Darnach können die Beamten des genannten Departements unter der Voraussetzung der Beobachtung der Ordnung und Disziplin sowie Einhaltung der festgesetzten Bedingungen Vereinigungen bilden, u. zw.:

1. Vergnügungs-, Wohltätigkeits-, Spar-, Kunst-, Literatur- und wissenschaftliche Vereine) (Sociétés d'agrément, de bienfaisance, d'épargne, d'art, de littérature, de science);

2. Versicherungsvereine (Sociétés mutualistes);

3. Produktionsgenossenschaften (Konsumvereine (Sociétés coopératives);

4. berufliche Genossenschaften (Unions professionnelles).

Die Vereinigungen unter 1 bis 3 können ohne besondere behördliche Bewilligung gebildet werden. Den Vereinen unter 2 kann auch die Verpflichtung zur Leistung von Unterstützungen an ihre Mitglieder bei Krankheit und Unfällen auferlegt werden.

Die Unions professionnelles werden für Angehörige gleichartiger Bedienstetenkategorien gebildet und haben das Studium fachlicher Fragen sowie die Förderung der Standesinteressen der Mitglieder zum Zwecke.

Ihre Satzungen bedürfen der staatlichen Genehmigung. Sie können dem Minister unmittelbar oder im Dienstwege Ansuchen und Vorschläge unterbreiten, die sich auf die Ausübung des besonderen Dienstes der Mitglieder, auf die Lage der Mitglieder oder auf die Organisation des Dienstes beziehen. Andere Ansuchen, Beschwerden, Vorschläge und Anträge des Personals dürfen nicht kollektiv gemacht werden.

Verboten ist den Unions professionnelles jede organisierte Kundgebung zum Zwecke der Erlangung administrativer Reformen sowie die Unterstützung durch dem Dienste fernestehende Personen; jede politische Betätigung; die Bekämpfung von Maßnahmen und Entscheidungen der Verwaltung; jedes Vorgehen, mit der Absicht, die Anwendung der Dienstvorschriften zu verhindern; endlich jede Maßregel, die darauf abzielt, die Freiheit eines Mitgliedes oder eines anderen Bediensteten einzuschränken oder die ihm von der Verwaltung zuerkannten Rechte zu beeinträchtigen.

Vereinigungen, die andere Zwecke als die vorstehend angeführten verfolgen, können mit vorhergehender behördlicher Genehmigung gebildet werden.

Unions professionelles gibt es bei den belgischen Staatsbahnen zurzeit 42. Fast jede Bedienstetenkategorie hat ihre eigene Union professionnelle. Von diesen Vereinen seien insbesondere genannt: »Le Réseau Beige«, associations nationale des commis d'ordre des Chemins de fer de l'Etat Beige; Association professionelle des Commis des Chemins de fer de l'Etat Beige; »L'Avenir«, union professionelle des Commis des Chemins de fer de l'Etat u.s.w.

IX. In Dänemark bestehen etwa 30 B. Die wichtigsten sind: der »Eisenbahnverein« mit etwa 2200 Mitgliedern, die dem Stande der oberen und mittleren Beamten angehören; der »Eisenbahnbund« mit etwa 5200 Mitgliedern aus dem Stande der Unterbeamten und Diener; der Lokomotivführer- und Heizerverein mit 1000 Mitgliedern und der Verein des Zugpersonals mit 600 Mitgliedern.

X. In Frankreich bestehen zunächst auf Grund des Gesetzes vom 21. März 1884 gebildete »Associations professionelles« zur Vertretung von Standesinteressen. Die bedeutendste dieser Vereinigungen ist das »Syndicat national des travailleurs des Chemins de fer de France et des Colonies«, gegründet 1890, mit über 60.000 Mitgliedern. Diese Vereinigung umfaßt revolutionäre, radikale und gemäßigtere Gruppen. Die revolutionären Elemente bildeten 1912 die »Fédération nationale des transports par voie ferrée«. Außerdem sind zu nennen: die »Fédération générale des groupements des mécaniciens et chauffeurs des Chemins de fer de France et des Colonies«, gegründet 1906, die etwa 13.000 Mitglieder zählt, ferner das »Syndicat professionnel des employés des chemins de fer«, gegründet 1884, mit etwa 14.000 Mitgliedern und die; »Association professionnelle des agents des trains«, gegründet 1908, mit 7800 Mitgliedern.


Überdies besteht bei den französischen Eisenbahnen eine Reihe von Wohltätigkeitsvereinen (Sociétés mutuelles), von denen als die bedeutendsten zu nennen sind: 1. Die im Jahre 1880 gegründete »Association fraternelle des employés et ouvriers des Chemins de fer français«. Gegenwärtige Mitgliederzahl etwa 54.000. Der Zweck des Vereines besteht in der Gewährung von Krankengeldern, Pensionen, Lebensversicherungen, außerordentlichen Unterstützungen, Studiengeldern, Entbindungskosten, Darlehen u.s.w. und in der Beschaffung billiger Wohnungen für die Vereinsmitglieder. Für den letzten Zweck allein ist bereits eine Summe von nahezu 5,000.000 Fr. investiert worden; 2. Das »Orphelinat des Chemins de fer français«, gegründet 1891, Mitgliederzahl 57.800. Aufgabe dieses Vereines ist für den Lebensunterhalt von Waisen, für ihre Erziehung und Beschaffung einer Lebensstelle zu sorgen. 3. Die »Protection mutuelle des employés et ouvriers de Chemins de fer«, gegründet 1883, Mitgliederzahl 42.200, mit ähnlichen Zwecken wie der unter 1 genannte Verein.


Nebst diesen Vereinen bestehen noch solche, die nur Bedienstete einzelner Bahngesellschaften umfassen.

XI. In Italien wurde im Jahre 1890 der erste große allgemeine Eisenbahnerverband in Genua gegründet, der den Namen »Fascio Ferroviario« annahm. Infolge der geringen Erfolge lösten sich einzelne Gruppen los.

Aus dem »Fascio Ferroviario« entstand die »Unione dei Ferrovieri Italiani« (Vereinigung der italienischen Eisenbahner) mit rein sozialistischem Programm, die später den Namen »Lega dei Ferrovieri Italiani« annahm. Die Lega wurde 1898 wegen ihrer Haltung während des Streiks aufgelöst.

Bald nach Beendigung des Streiks lebte jedoch der Verband wieder auf und bildete die Grundlage für einen neuen Eisenbahnerverband, der sich im Jahre 1899 unter dem Namen »Riscatto Ferroviario« bildete.

Im Laufe der Zeit teilte sich der Riscatto in einzelne Gruppen. Die Lokomotivführer, Heizer und Werkstättenarbeiter schlössen sich zu der »Federazione dei sindicati ferroviari« zusammen.

Von den zurzeit bestehenden Vereinigungen ist die bedeutendste das »Sindicato dei ferrovieri italiani« mit 80,000 Mitgliedern, dem alle Klassen der Beamten bis herab zum Stationsvorstand II. Klasse angehören. Der Sitz dieses Vereins, der auch politische und sozialistische Interessen verfolgt, wurde im Jahr 1908 von Rom nach Mailand verlegt. Die »Unione degli impiegati ferroviari« mit dem Sitz in Turin, umfaßt das Bureaupersonal und hat die Wahrung der Standesinteressen, den Rechtschutz, die Verbesserung der Bezüge und der Dienstverhältnisse im allgemeinen zum Zweck. Als Vereine mit wirtschaftlichen Zielen seien angeführt: die »Società macchinisti e fuochisti« und die Vereinigung »Assicurazione, previdenza e mutuo soccorso fra il personale delle strade ferrate italiane«.

XII. In den Niederlanden bestehen 4 größere Vereine, die sich die Förderung der materiellen Interessen der Bediensteten zum Ziele setzen und außerdem noch eine Anzahl von Vereinen für einzelne Kategorien von Bediensteten, so z.B. der Verein der Eisenbahnsekretäre, der Verein der Lokomotivführer u.s.w.


Unter den allgemeinen Vereinen ist vor allem zu nennen: Der niederländische Verein von Eisenbahn- und Kleinbahnpersonal (Nederlandsche vereeniging van spoor- en tramwegpersoneel), gegründet 1886 unter dem Namen »Niederländischer Verein von Eisenbahnbeamten« (Nederlandsche vereeniging van spoorwegambtenaren). Zweck dieses Vereins ist die Verbesserung der sozialen Lage der Mitglieder. Anfangs war der Verein frei von konfessionellen und politischen Interessen, gegenwärtig steht er jedoch auf sozialdemokratischer Grundlage. Vor dem großen Eisenbahnerausstand im April 1903 betrug die Mitgliederzahl 6000; jetzt 2700. Der Sitz des Vereins ist in Utrecht, wird jedoch demnächst nach Amsterdam verlegt werden. Vereinsblatt ist »Das Organ« (Het Orgaan).

Der Ordnungsbund des Personals der holländischen Eisenbahngesellschaft (Bond van orde van personeel, in dienst der hollandsche yzeren spoorweg maatschappy), wurde infolge des Eisenbahnerausstandes 1903 gegründet. Sein Zweck besteht in der Förderung der Interessen der einzelnen Mitglieder im Einvernehmen mit der Direktion. Der Bund beschäftigt sich auch mit Angelegenheiten allgemeiner Natur, insoweit dem Interesse des Eisenbahnpersonals dadurch gedient werden kann. Das Hauptbestreben des Vereins geht aber dahin, daß sich die Verwaltung unter allen Umständen auf die treue Mitwirkung des Personals verlassen könne. Der Bund gibt eine Zeitschrift »Das Flugrad« (Het Vliegend Wiel) heraus.

Das niederländische römisch-katholische Sekretariat von Eisenbahn- und Kleinbahnpersonal »St. Raphael« (Nederlandsch roomsch-katholick secretariaat van spoor- en tramwegpersoneel »St. Raphael« ) wurde ebenfalls 1903 nach dem Ausstande gegründet, mit gleichen Zwecken wie der vorgenannte Ordnungsbund. Das Hauptziel geht dahin, das römisch-katholische Personal dem Einflüsse der Sozialdemokratie zu entziehen. Mitgliederzahl 3000. Der Verein veröffentlicht halbmonatlich eine Zeitschrift »Das rechte Gleis« (Het Rechte Spoor).

Der protestantisch-christliche Bund von Eisenbahn- und Kleinbahnpersonal (Protestantsch-christelyke bond van spoor- en tramwegpersoneel), gegründet 1904; schließt sich in bezug auf Zweck und Tätigkeit enge an den Verein »St. Raphael« an. In vielen Angelegenheiten sind diese beiden Vereine gemeinschaftlich tätig. Mitgliederzahl 1000. Der Bund veröffentlicht eine Zeitschrift »Das Signallicht« (Het Seinlicht).

Von sonstigen Vereinen ist vor allen die Genossenschaft zur Förderung der materiellen Interessen des Personals der holländischen Eisenbahngesellschaft »Für Alle der H. Y. S. M« (Cooperatieve vereeniging tot bevordering van de stoffelyke belangen van het personeel der hollandsche yzeren spoorweg maatschappy »Voor Allen der H. Y. S. M,«) zu nennen. Diese wurde im Jahre 1903 mit dem Sitze in Amsterdam gegründet. Die Genossenschaft hat folgende Abteilungen:

1. Die Spar- und Vorschußkasse;

2. den Konsumverein;

3. die Lieferstelle für Kleider, Schuhe, Nähmaschinen, Fahrräder u.s.w.;

4. die Abteilung für Unterricht, die sich bestrebt, Unterrichtskurse für Eisenbahner ins Leben zu rufen, Vorträge auf verschiedenen Gebieten zu veranstalten, musikalische und andere Vorstellungen den Mitgliedern und deren Familien zu bieten;

5. die Leihbibliothek;

6 die Sterbekasse;

7. die Gesundheitskolonien für Kinder.

Außerdem unterstützt die Genossenschaft einige selbständige Vereine, die nur aus Bediensteten der holländischen Eisenbahngesellschaft bestehen, so z.B. eine Orchestergesellschaft und eine Krankenkasse. Die Mitgliederzahl beträgt 5400. Monatlich wird eine Zeitschrift »Für Alle« (Voor Allen) veröffentlicht. Schließlich seien noch genannt:

Der Erholungsverein 1835–1905 (Herstellingsoord-Vereeniging 1835–1905), gegründet im Jahre 1905 mit dem Sitz in Amsterdam. Der Verein besitzt ein Erholungsheim in Vorden (Provinz Gelderland), wo beständig 10–12 Personen verpflegt werden. Die erholungsbedürftigen Kinder der Mitglieder werden in Erholungsheimen der Zentralen Genossenschaft für Erholungs- und Ferienkolonien für Kinder, Abteilung Amsterdam, untergebracht. Mitgliederzahl 5200. Der Eintritt steht nur den Beamten der holländischen Eisenbahngesellschaft offen.

Der Verein »Der van Hasselt-Fonds« (Het van Hasselt-Fonds), gegründet im Jahre 1909, mit dem Sitze in Amsterdam (genannt nach dem ehemaligen Generaldirektor der holländischen Eisenbahngesellschaft van Hasselt), bestreitet für die Mitglieder des Erholungsheimsvereins »1835–1905« ganz oder teilweise die Verpflegskosten im Erholungsheim.

Der Verein zur Stiftung und zum Betrieb eines Erholungsheims für Eisenbahnbeamte (Vereeniging tot stichting en exploitatie van een herstellingsoord voor spoorwegpersoneel), gegründet im Jahre 1907, mit dem Sitze in Utrecht, hat für Bedienstete der Betriebsgesellschaft der Staatsbahnen, der. niederländischen Zentral-Eisenbahngesellschaft und der Nord-Brabantisch-Deutschen Eisenbahngesellschatt ein Erholungsheim »Villandry« in der Nähe von Nymwegen errichtet. Die Mitgliederzahl beträgt 6300.


XIII. In Rußland werden von der Aufsichtsbehörde nur solche Vereine genehmigt, die vorwiegend wirtschaftliche oder finanzielle Zwecke verfolgen, wie Konsumvereine, Sterbekassen, Spar-, Leih- und Pensionskassen u. dgl.

XIV. In der Schweiz gehören zu den ältesten B. die Kranken- und Sterbekassen.

Neben diese B. sind allmählich Eisenbahnervereinigungen mehr gewerkschaftlichen Charakters getreten, deren Mitglieder auch vielfach den Kranken- und Sterbekassen angehören.

Dermalen bestehen folgende Kranken- und Sterbekassen:


1. die freiwillige und gegenseitige Sterbekasse der Beamten und Dienstabteilungen der Generaldirektion sowie des I. und II. Kreises der Bundesbahnen, gegründet 1875 bei der damaligen Westbahn. 1890 und nach der Verstaatlichung 1903 reorganisiert. Zahl der Mitglieder etwa 9300, Reservefonds Ende 1910 : 395.454 Fr. Sie hat in der Zeit von 1875 bis Ende 1910 in 1711 Sterbefällen eine Gesamtsumme von 1,381.300 Fr. ausbezahlt. 2. Kranken- und Sterbekasse des Zugspersonals der Bundesbahnen, entstanden 1883 bei der damaligen Nordostbahn. Mitgliederstand etwa 1400. 3. Krankenkasse des Maschinenpersonals, gegründet 1877, Mitgliederzahl 470. 4. Freiwillige Unterstützungskasse für das Personal des Obermaschineningenieursbezirks II, gegründet 1864, Mitglieder 540. 5. Krankenkasse des Personals der schweizerischen Transportanstalten, gegründet 1889 als Krankenkasse des Vereins schweizerischer Eisenbahnangestellten, Mitgliederzahl 5360.


Von sonstigen Eisenbahnervereinigungen sind zu nennen:


1. Verband des Personals schweizerischer Transportanstalten. Gegründet 1895. Satzungsmäßiger Zweck ist die ökonomische und soziale Besserstellung der Mitglieder, unter Ausschluß parteipolitischer und religiöser Angelegenheiten. In einer neueren Delegiertenversammlung wurde aber beschlossen, die Aufmerksamkeit auch eidgenössischen Tagesfragen und allgemeinen Wirtschaftsfragen zuzuwenden. Beitreten kann jeder Verein schweizerischen Transportpersonals mit mindestens 1000 Mitgliedern. Organe sind: die Urabstimmung, die Generalversammlung, die Delegiertenversammlung, ein weiteres und ein engeres Komitee und ein Generalsekretär. Letzterer ist ständiger und besoldeter Angestellter. Der Verband gewährt: Rechtsschutz in zivilen und penalen Streitfällen, in die ein Mitglied zufolge seiner Diensttätigkeit verwickelt wird. Bis 1908 wurden an Rechtsschutzkosten über. 40.000 Fr. verausgabt, im Jahre 1910 allein 6420 Fr. Das Vereinsvermögen hat im Jahre 1910 48.000 Fr., die Mitgliederzahl 16.850 betragen. Im Jahre 1910 hat der Verein an verschiedenen Orten Lesezimmer subventioniert und die Gründung von Eisenbahnerbaugenossenschaften eingeleitet. Er hat eine Vertretung im Verwaltungsrate der schweizerischen Bundesbahnen (ein Mitglied). Die Haupteinnahmenquelle ist der Ertrag der Eisenbahnerzeitung. Für größere Aktionen, z.B. Lohnbewegungen, besteht unter dem Namen »Vereinigte Personalverbände« ein Kartell, dem außer dem Verband des Personals schweizerischer Transportanstalten der Zugspersonalverein und die Arbeiterunion angehören. 1909 zählte das Kartell 26.600 Mitglieder.

Der Verband des Personals schweizerischer Transportanstalten hat folgende Unterverbände:

a) Verein schweizerischer Eisenbahn- und Dampfschiffangestellter. Gegründet 1888. Er umfaßt: Verwaltungsbeamte, Bahnhof- und Stationsvorstände, Souschefs, Chefs der Güterexpeditionen Abfertigungsbeamte, Stationsgehilfen, Bureaupersonal des inneren Stationsdienstes (Einnehmer, Gepäckexpedienten, Telegraphisten), Bureaupersonal der Lagerhäuser und der Güterexpeditionen, Güterschaffner, Bahnmeister und deren Gehilfen, Bureaupersonal der Bahningenieure und der Werkstätten, Werkstätten- und Fahrdienstvorarbeiter, Nebenpersonal, die Association des aiguilleurs de la Suisse romande, den Bahnhofportierverein und Personal der Dampfschiffverwaltungen (mit Ausnahme der Matrosen). Zweck und Organisation ähnlich wie beim Verband des Personals der schweizerischen Transportanstalten. 95 Sektionen. 1910 Mitgliederzahl 12.908. Der Verein besitzt eine Unterstützungs- und Sterbekasse, eine Zentralbibliothek und ein Ferienheim. Fast alle Gruppen des hier genannten Personals bilden wieder eigene Vereine. Innerhalb dieses Vereins besteht auch der Verband des Personals der Nebenbahnen, gegründet 1903, 1909 : 2150 Mitglieder, 26 Sektionen,

b) Verein schweizerischer Weichen- und Bannwärter. 2470 Mitglieder.

c) Der schweizerische Rangierpersonalverein. 1320 Mitglieder.

2. Der schweizerische Zugspersonalverein, gegründet 1885, 3200 Mitglieder. Vereinsorgan das »Signal«. Der Verein gewährt Unterstützungen, Kranken- und Sterbegeld.

3. Die Arbeiterunion schweizerischer Transportanstalten (dieser Union ist der Straßenbahnerverband angegliedert). 1910 : 11480 Mitglieder in 49 Sektionen. Die Union hat eine Sterbekasse, und seit 1. Januar 1911 ein eigenes Fachblatt, das »Fahrrad«, das wöchentlich erscheint. Unterverbände der Union sind: der Betriebsarbeiterverband, der Eisenbahnwerkstättenarbeiterverband und der Depotwerkstättenarbeiterverband.

4. Verein schweizerischer Lokomotivführer, gegründet 1876. 1500 Mitglieder in 28 Sektionen. Der Verein führt eine bedeutende Unterstützungskasse mit 294.000 Fr. Vermögen und gewährt Sterbegeld.

5. Verein schweizerischer Lokomotivheizer, ähnlich wie 4, gegründet 1889, 2040 Mitglieder. Im Falle von Tod oder gänzlicher Invalidität wird eine Unterstützung gewährt.

Die Vereine 4 und 5 haben ein gemeinsames Vereinsorgan »Die Lokomotive«. Die Vereine 2–5 gewähren auch Rechtsschutz.

6. Verein schweizerischer Fahrdienstarbeiter, 370 Mitglieder.

7. Verein schweizerischer Wagenvisiteure, steht außerhalb der großen Eisenbahnerorganisationen und hat etwa 200 Mitglieder.

Endlich mag noch erwähnt werden 8. der Verein abstinenter Eisenbahner.

Für den Verein des Personals der schweizerischen Transportanstalten, den Verein schweizerischer Eisenbahn- und Dampfschiffangestellter, den Verein schweizerischer Weichen- und Bahnwärter, den schweizerischen Rangierpersonal verein und die Krankenkasse des Personals schweizerischer Transportanstalten, besteht als gemeinsames, offizielles Organ die »Schweizerische Eisenbahnzeitung«, »Journal Suisse des chemins de fer«, »Ferroviere Svizzero«. Deutsche Auflage (1909) 11.500, französische 3000, italienische 1100.


Die Verbände haben zur Wahrung ihrer Interessen, namentlich in den Lohnbewegungen, eine erfolgreiche Tätigkeit entfaltet. Auf ihren Einfluß ist zurückzuführen der Ausstand bei der Nordostbahn 1897, mit der bekannten zweitägigen Einstellung des Betriebs, die Lohnbewegung bei der Gotthardbahn 1903, bei den Nebenbahnen 1904–1908, die Verminderung der Arbeitszeit von 12 auf 11 Stunden, die Einführung eines mit den Dienstjahren ansteigenden Erholungsurlaubes, die Gewährung von Teuerungszulagen. Auch bei der Revision der Hilfs- und Pensionskasse der Bundesbahnen haben sie vieles erreicht; namentlich aber bei dem neuesten Besoldungsgesetze für die Bundesbahnen (1910).

XV. In England sind mit Unterstützung des Clearing House (s.d.), in dem von mehreren tausend Beamten in verschiedenen Departements die Abrechnung des Güter- und Personenverkehrs, der Wagenmieten u.s.w. für fast sämtliche Eisenbahnen Englands besorgt wird, von den zahlreichen Beamten dieses Instituts die verschiedenartigsten Vereinigungen geschaffen worden, u. zw. Unterstützungskassen, ein großer Eisenbahnklub mit Vortragsälen, Lese- und Spielzimmern, einer bedeutenden Leihbibliothek, bestehend aus fachwissenschaftlichen Werken und Unterhaltungslektüre u.s.w. Der Eisenbahnklub der Beamten des Clearing House, der auch Vergnügungsabende veranstaltet, wird vorwiegend aus den Beiträgen der Mitglieder erhalten.

Der größte selbständige Eisenbahnverein Englands ist bezüglich der Mitgliederanzahl der Selbsthilfeverein (Trades-union) der englischen Bahnbediensteten (Amalgated Society of Railway Servants). Dieser Verein zählt weit über 100.000 Mitglieder und besitzt eine große Anzahl von Zweigvereinen an den bedeutenderen Eisenbahnknotenpunkten. Die Mitglieder bestehen vorwiegend aus Bahnhofsbeamten, Lokomotivführern, Feuerleuten, Zugführern, Bremsern, Signalwärtern u.s.w. Der Verein bezweckt die Verbesserung der materiellen Lage der Bediensteten und die Vertretung ihrer sonstigen Interessen (insbesondere Erreichung einer rationellen Regelung der Arbeitszeit), die Förderung der Sicherheit des Betriebes, die Unterstützung dienstuntauglich gewordener Eisenbahnbediensteten, deren Witwen und Waisen, Zahlung von Krankengeldern und Begräbniskosten und Bestreitung der Gerichtskosten bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern und Eisenbahnverwaltungen.


Außer diesem Verein bestehen in England noch zahlreiche von dem Personal der englischen Eisenbahnen gegründete Vereinigungen und Eisenbahnklubs, z.B. zur Förderung der Standesinteressen die General Railway workers Union und die Railway Clerks Association. Zweck der letzteren ist, die Lage der Mitglieder zu sichern und ihre Interessen zu schützen, die Beziehungen zu den Arbeitgebern zu regeln, stellenlose Mitglieder zu unterstützen, den Mitgliedern in Bedürftigkeits- und Sterbefällen Zuwendungen zu gewähren u.s.w. Außerdem ist zu nennen The Railway Club, gegründet 1899 zu dem Zwecke, um die im praktischen Eisenbahndienste Stehenden einander näher zu bringen. Der Klub hat Ortsgruppen in Birmingham, Glasgow, Leeds, Manchester u.s.w. Der Klub besitzt in London große Gesellschaftsräume mit Bibliothek. Es werden häufig Versammlungen abgehalten, um Eisenbahnfragen zu erörtern, Exkursionen veranstaltet u.s.w. Ein ähnlicher Verein ist die Railway Clerks' Association. Von reinen Wohltätigkeitsvereinen sind zu nennen die Railway Benevolent Institution, ferner die United Kingdom Railway Officers' and Servants' Association, ein unter dem Protektorat des Königs stehender Unterstützungsverein, verbunden mit einer Kranken- und Sterbekasse; die Railway Guards' universal friendly Society, (Spar- und Rentenverein der Schaffner,) das Railwaymen's Convalescent Homes, die London and South Western Railway Servants' Orphanage. (Dieser Verein, 1886 gegründet, unterhält ein Waisenhaus für Kinder von verstorbenen Bediensteten der Gesellschaft.) Weiters bestehen noch die Institutions of Civil Engineers, of Signal Engineers, of Mechanical Engineers u.s.w.


XVI. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika bestehen zahlreiche Vereinigungen von Eisenbahnbediensteten. Bilden die besser gestellten Kreise ihre Klubs, so haben die Handwerker und die ihnen ungefähr gleichstehenden Beamtenkreise ihre Brotherhoods (Gewerk- oder Brüderschaften); die Arbeiter im allgemeinen aber ihre Unions (Trades- oder Labourer-Unions), eine Bezeichnung, die allerdings auch als Sammelnamen alle Arten von Vereinigungen umschließt.

Die Klubs spielen zwar eine nicht unbedeutende Rolle, immerhin verfolgen sie aber mehr gesellige, belehrende oder auch geschäftliche Zwecke und verzichten darauf, den einzelnen Eisenbahnverwaltungen gegenüber als eine geschlossene Kaste gelten zu wollen.

Ganz anders die Brotherhoods, die in der Hauptsache das Betriebspersonal in seinen verschiedenen Zweigen umfassen. Da die aus der Fürsorge der Verwaltungen für ihre Bediensteten gegründeten Wohlfahrtsvereine (Pensions-, Kranken- und Unterstützungsvereine) früher gar nicht bestanden und auch jetzt in den Vereinigten Staaten noch nicht zahlreich vorkommen (das erste derartige, unter Garantie der Verwaltung und unter Beitragsleistung der Bediensteten im Jahre 1881 gegründete Institut ist das der Baltimore- und Ohiobahn), führte dieser Zustand naturgemäß zur Selbsthilfe und zur Gründung dieser sog. Brotherhoods. Einer der größten derartigen Vereine ist der im Jahre 1863 gegründete Lokomotivführerverein (Brotherhood of Locomotive Engineers). Ähnliche Vereine bestehen auch für Lokomotivheizer, Zugführer und Schaffner.

Die Arbeiter gehören, mit Ausnahme der auf der Strecke verteilten Bahnunterhaltungsarbeiter, die, wenigstens bis jetzt, noch zu keiner eigenen Vereinsbildung gelangt sind, in der Regel den Unions an, sei es allgemeinen oder Eisenbahn-Unions. Die Isolierung der Bahnunterhaltungsarbeiter von den Unions rührt daher, daß die Einkassierung der Mitgliederbeiträge zu viel Schwierigkeiten macht.

Alle diese Vereinigungen, seien sie Brotherhoods oder Unions, vertreten den Standpunkt, daß es Sache der Eisenbahnverwaltungen ist, mit ihren Vertretern alle Verhandlungen zu führen, die die Gesamtheit ihrer Mitgliederbetreffen, also über Gehalts- oder Lohnbemessung und sonstige Entschädigungen, Regelung und Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeiten, Straf- und Disziplinarmaßregeln u.s.w., und daß die Eisenbahnen verpflichtet sind, die Stellen mit den den Vereinigungen angehörenden Personen zu besetzen. Dies geht sogar so weit, daß für die Beamten des Außendienstes einschließlich der Telegraphisten an Stelle von Einzelabmachungen über ihre Dienstverhältnisse sog. »Schedules of pay and rules and regulations governing Engineers, Firemen, Conductors, Trainmen and Telegraphers« in gedruckter Form zur Aushändigung an jeden einzelnen Beamten erlassen werden, die fast bei allen Eisenbahnverwaltungen außer von dem zuständigen Abteilungsleiter auch von dem Chairman der beteiligten Brotherhoods anerkannt sind. Sie enthalten nicht nur die Bestimmungen über die Höhe der Gehälter, die Dienstdauer u.s.w., sondern auch eigentliche Dienstvorschriften.

Endlich sind an dieser Stelle noch die Eisenbahnabteilungen der christlichen Vereinigung junger Männer »Young men Christian Association« (Y. M. C. A.) zu erwähnen.

Die christlichen Jünglingsvereine sind eine über ganz Amerika verbreitete Einrichtung, deren Bestreben darauf gerichtet ist, für ihre Mitglieder einen geselligen Mittelpunkt zur Unterhaltung zu schaffen, von dem aus sie gleichzeitig Gelegenheit zur Erbauung und Belehrung finden. Diesen Vereinen haben sich solche besonders für Eisenbahnbedienstete bestimmte in ihren allgemeinen Zwecken angeschlossen. Daneben sehen diese Eisenbahnabteilungen es als eine ihrer Hauptaufgaben an, gute Beziehungen zwischen den Bediensteten unter sich auf der einen Seite und mit den Eisenbahngesellschaften auf der andern Seite herbeizuführen und zu unterhalten. Bei der New Yorker Abteilung z.B. kommt dieses Bestreben darin zum Ausdruck, daß in dem sog. Committee of Management der Vereinigung die Eisenbahnverwaltungen durch eine größere Anzahl höherer Beamten der einzelnen Dienstzweige vertreten sind.

Im Jahre 1906 gab es in den Vereinigten Staaten und in British-Amerika 151 Eisenbahnvereine der Y. M. C. A. Ihre Gesamtausgaben für Vereinszwecke beliefen sich in diesem Jahre auf etwa 2 Millionen M., von denen allerdings die Eisenbahnverwaltungen den Hauptanteil tragen. Ihre Mitgliederzahl belief sich auf 55.000 Köpfe.

Auf die beiden Pennsylvania-Eisenbahngesellschaften entfielen hiervon im Jahre 1903 31 besondere Vereinigungen mit 12.732 Mitgliedern, für deren Zwecke diese beiden Eisenbahnen jährlich etwa 250.000 M. verausgabten. Ein Teil dieser Zweigvereine hat eigene Vereinshäuser, die meisten aber sind in den Häusern der Eisenbahnverwaltungen untergebracht.

Literatur: Hoff u. Schwabach, Nordamerikanische Eisenbahnen. Berlin 1906. – Zeitung des VDEV. 1910, Ausstandsdrohung und Organisationswesen der französischen Eisenbahner. – Archiv für Eisenbahnwesen 1911: Heisterbergh, Die Geschichte der italienischen Eisenbahnerbewegung. – The Railway Year Book. 1911.

Seydel.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • Koalitionsrecht der Eisenbahnbediensteten — Koalitionsrecht der Eisenbahnbediensteten, die ihnen, insbesondere den Arbeitern zustehende Freiheit, sich zur Erzielung günstigerer Arbeitsbedingungen zu vereinigen. Dieses Recht steht den Eisenbahnbediensteten im allgemeinen nach Maßgabe der in …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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