Einnahmenkontrolle

Einnahmenkontrolle

Einnahmenkontrolle. Die E. (audit accountant's office; contrôle des recettes; controllo prodotti) auch Betriebs-, Verkehrs-, Hauptkontrolle genannt, ist der Zweig der Zentralleitung, der sich mit der sachlichen und ziffermäßigen Prüfung sowie der systematischen Zusammenstellung der für die Beförderung von Personen, Gepäck, Expreßgütern, Hunden, Eilgütern (Markenkolli, Abonnements) und Frachtgütern erhobenen Beträge befaßt.


E. in einem anderen Sinne heißt bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen eine Einrichtung im Rechnungsbureau der kgl. EBD., die darin besteht, daß sämtliche die Einnahmen berührenden Anweisungen vor der Übergabe an die Hauptkassa zur Überwachung der richtigen Ausführung und zur Verhinderung von Schädigungen der Staatskassa durch Verlust oder Beiseiteschaffen von Einnahmeanweisungen in eine »Einnahmenkontrolle« eingetragen werden. Näheres s. § 18 des Teils VIII der Finanzordnung (Hauptkassenordnung).


Zufolge der verschiedenartigen Einrichtungen der Eisenbahnen in den einzelnen Ländern ist auch der Geschäftsumfang und die Gliederung der E. sehr verschieden.

Im allgemeinen obliegt der E.:

Die Prüfung der eingezogenen Fahrausweise und der Begleitpapiere der Sachentransporte, insbesondere in bezug auf die richtige Anwendung der Tarife sowie auf die Berechnung der Fracht- und Nebengebühren, die Feststellung zu gering erhobener Gebühren sowie von Parteiübergebühren, die Prüfung der Rechnungen der Abfertigungsstellen (Ausweise, Rekapitulationen, Versandbuch), der Vergleich der Rechnungen der Abgangs- und Bestimmungsstationen im Güterverkehr, die Austragung festgestellter Unterschiede sowie die Erstellung der für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen;

die Abrechnung der direkt abgefertigten Sendungen, die Austragung der Abrechnungsunterschiede und von Verschleppungen, die Abrechnung von Hilfsrouten, die Ermittlung der Schuld und Forderung der beteiligten Transportgesellschaften aus den direkten Verkehren sowie die Veranlassung des Geldausgleiches (die Abrechnung ist zum Teil besonderen Abrechnungsstellen zugewiesen, s. Abrechnung);

die Abrechnung kreditierter Gebühren mit den Nachbarbahnen, mit Militärbehörden u.s.w.;

die Zusammenstellung der gesamten Transporteinnahmen, Gruppierung derselben nach Verkehren und Konti, Erstellung der monatweisen provisorischen sowie der definitiven Transporteinnahmen, mitunter auch die Einnahmenbuchung;

die Abrechnung der aus dem Beförderungsvertrage erwachsenen Steuern und Stempel mit dem Staate (Fahrkartensteuer, Aufnahmestempel u.s.w.);

die Evidenz der Nachnahmen nach Eingang und der für Frankaturen hinterlegten Beträge;

die Verfassung statistischer Aufstellungen über die beförderten Personen und Sachen;

die Überwachung der Kassagebarung der Stationen (einschließlich Skontrierungen und Kassaübergaben);

die Verfassung der Vorschriften über den Verrechnungs- und Abrechnungsdienst;

Vielfach ist mit der E. auch die Fahrkartenherstellung, ferner die Behandlung von Fahrpreis- und Frachterstattungsansprüchen sowie von im Rückvergütungswege zugestandenen Tarifnachlässen vereinigt (in neuerer Zeit ist die Erledigung von Erstattungsansprüchen bis zu bestimmten Höchstbeträgen im einzelnen Falle den Stationen übertragen worden).

In Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Balkanländern u.s.w. hat jede einzelne Verwaltung für ihren ganzen Bezirk oder für Teilbezirke (preuß.-hess. Staatsb.) ihre eigene E., – der außer der Behandlung des Lokal- (Binnen-) Verkehrs auch der direkte Verkehr mit fremden Verwaltungen und dessen Abrechnung zugewiesen ist; – England, Frankreich u.s.w. haben gemeinsame Kontrollen und Abrechnungsstellen für den direkten Verkehr, (railway clearing houses; contrôles communs u.s.w.). Diesen obliegt für eine Gruppe von Verwaltungen die E. sowie die einheitliche, endgültige Abrechnung der direkten Verkehre (s. Abrechnung).

Die Urteile über die verschiedenen Formen der Organisation sind nicht übereinstimmend. Der Zentralisation sagt man Schwerfälligkeit, ungleichmäßige Wahrung der Einzelinteressen nach. Bei Teilung der Kontrollgeschäfte unter mehrere Stellen entstehen unnötige Doppelarbeiten, Verzögerungen und Schwierigkeiten beim Endausgleich. –


In Deutschland bestehen für die Abnahme der Rechnungen für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr bei allen Verwaltungen besondere Bureaus, die »Eisenbahnverkehrskontrollen«.

Die preußisch-hessischen Staatseisenbahnen sind, da ihr Netz zu umfangreich ist, um die Kontrolltätigkeit an einer Stelle zusammenzufassen, in zehn Verkehrskontrollbezirke eingeteilt (vgl. S. 10).

Bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen sowie bei den anderen größeren deutschen Staatsbahnverwaltungen (Baden, Bayern, Sachsen, Württemberg) sind die Abrechnungsgeschäfte für den Personen- und Gepäckverkehr einerseits, für den Güterverkehr anderseits getrennt; erstere obliegen der Verkehrskontrolle I, letztere dagegen der Verkehrskontrolle II.

Bei den bayerischen Staatsbahnen sind diese beiden Verkehrskontrollen auch örtlich getrennt; die Verkehrskontrolle I hat ihren Sitz in Kempten, die Verkehrskontrolle II in Weiden.

Was das Abrechnungsverfahren bei den deutschen Verkehrskontrollen betrifft, so wickelt sich dieses im wesentlichen, wie folgt, ab:

Allmonatlich haben die Abfertigungsstellen die Versand- und Empfangsbücher mit den Zusammenstellungen an die vorgesetzte Verkehrskontrolle einzusenden. Diese ordnet das Rechnungswerk nach den einzelnen Verkehren, Bahnen und Kontrollbezirken und stellt dann die Empfangsbücher und Zusammenstellungen den entsprechenden Versandkontrollen zu. Den Vergleich zwischen den Rechnungen der Versandabfertigungen und den Rechnungen der Empfangsabfertigungen nimmt die Versandkontrolle vor. Um den Austausch des Rechnungswerkes zu ermöglichen, werden daher die Versand- und Empfangsbücher für die einzelnen Verkehre, Bahnen und Kontrollbezirke als getrennte Hefte geführt. Ergibt der Vergleich zwischen den Zahlen, die in den Stationszusammenstellungen nachgewiesen werden, Abweichungen, so wird auf die Einzelbuchungen in den Versand- und Empfangsbüchern zurückgegangen und je nach dem Ergebnisse den Abfertigungsstellen aufgegeben, die falsch nachgewiesenen Beträge zu berichtigen, zu viel erhobene Beträge zurückzuzahlen oder zu wenig nachgewiesene Beträge nachzubringen.

Außer der Feststellung des Rechnungswerks obliegt der Verkehrskontrolle auch die Nachprüfung der Frachtberechnung, die sich indessen im Binnenverkehr der einzelnen Verwaltungen vielfach nur auf einen Teil der Versandbücher erstreckt.

Ausgenommen von der beschriebenen Rechnungslegung sind im Interesse der Geschäftsvereinfachung die franko abgefertigten Sendungen, bei denen die Fracht nicht mehr als 1 M. beträgt. Diese werden auf der Empfangsabfertigungsstelle überhaupt nicht verbucht. Die Kontrolle darüber, ob die Fracht von den Versandabfertigungsstellen richtig eingezogen ist, wird durch Verwendung von Marken geführt. Die Versandabfertigungsstellen sind nämlich verpflichtet, bei diesen Sendungen Marken im Werte des Frankaturbetrages dem Frachtbriefe aufzukleben und durch den Annahmestempel oder einen anderen Stempel zu entwerten (s. Eisenbahnmarken).

Abweichend ist ferner die Rechnungslegung für die Auslandsverkehre geordnet. In diesen Verkehren werden Versand- und Empfangsbücher nicht geführt. Die Rechnung wird vielmehr durch Monatsrechnungen gelegt.

Es hängt dies mit dem in den Auslandsverkehren (u.a. in Österreich) üblichen Kartierungsverfahren zusammen, das früher auch für die deutschen Verkehre eingeführt war und darin besteht, daß die wesentlichen Angaben des Frachtbriefs in eine Frachtkarte übertragen werden.

Bei den österreichischen Staatsbahnen besitzt jede Direktion eine E., der die Kontrolle der Berechnung und Verrechnung des Gesamtverkehres und die Aufstellung der Abrechnung über den in ihrem Bereich abgefertigten Personen- und Gepäckverkehr sowie zur Abgabe gelangten Nachbargüterverkehr von den österreichischen und ungarischen Bahnen obliegt. Die Abrechnung des direkten Güterverkehrs von österreichischen, ungarischen und bosnisch-hercegovinischen Bahnen, soweit mehr als zwei Bahnen am Transporte beteiligt sind, dann des direkten Auslandsverkehrs und gewisser besonderer Verkehre ist dem Tariferstellungs- und Abrechnungsbureau der österreichischen Staatsbahnen im Eisenbahnministerium zugewiesen, das auch die Kontrollabrechnung besorgt.

Bei den österreichischen Privatbahnen besorgen die E. das ganze Kontroll- und Abrechnungsgeschäft ihrer Verwaltung.

Die E. prüfen in Österreich die Monatsrechnungen der Stationen bezüglich der richtigen Tarifanwendung, Berechnung und Verrechnung, vergleichen die Summen der laut der Kassengebarungsausweise in Empfang gestellten, bzw. in Abfuhr gebrachten Gelder und Wertpapiere mit den auf Grund der richtiggestellten Rechnungen sich ergebenden Summen an Belastung und Entlastung und stellen im Güterverkehre die Übereinstimmung des Versandes und Empfanges in jeder Stationsverbindung her. Im Personen- und Gepäckverkehre nimmt die Prüfung die Abgangsbahn, im Güterverkehre die Bestimmungsbahn vor. Die Prüfung des Güterverkehres wird im Lokal- und Anschlußverkehre sowie im Auslandsverkehre genau für jede einzelne Frachtkarte vorgenommen, während bezüglich des inländischen Verbandverkehres nach Vereinbarung aller österreichischen Bahnen die Prüfung der Frachtkarten nur hinsichtlich der Klassifikation des Gutes einzelweise, hinsichtlich der Gebühren jedoch summarisch auf Grund der Rechnungen erfolgt, in denen die Karten eingetragen sind. Die in den Rechnungen festgestellten Unterschiede werden durch Gebührenberechnungsmängel, die den Stationen behufs nachträglicher Hereinbringung zum Ersatze vorgeschrieben werden und durch Einstellungsmängel, die zur Herstellung der Kassarichtigkeit dienen, geordnet. Die Ordnung erfolgt meist durch einen Restrichtigstellungsmangel (Saldoberichtigung).

Bei der Direktion der ungarischen Staatsbahnen bestehen in der finanziellen Hauptsektion folgende besondere Sektionen für die E.: 1. Lokalgüterverkehr; 2. Kontrolle des Stationskassendienstes, sowie sonstiger Verrechnungsstellen, Kontrolle der Nachnahmen und Frankaturdepositen; 3. Zusammenstellung der gesamten Transporteinnahmen; 4. Auslandspersonen- und Güterverkehr.

Die Prüfung und Abrechnung des Lokalpersonenverkehrs sowie des gesamten direkten Verkehrs mit österr.-ungar. und bosn.-herceg. Bahnen ist dem Zentralabrechnungsbureau in Szeged übertragen.

Für die belgischen Staatsbahnen besteht bei der Generaldirektion eine besondere Direction du contrôle des recettes et des matières. Sie umfaßt, soweit die E. in Frage kommt, folgende Hauptgruppen: 1. Zentralrechnungsamt; 2. Außerordentliche Einnahmen – Rückzahlungen; 3. Güterverkehr: Inländischer Verkehr; 4. Güterverkehr: Gemischter Verkehr, Postdienst und Paketverkehr, niederländischer und englischer Verkehr; 5. Güterverkehr – Internationaler Verkehr; 6. Personen- und Gepäckverkehr.

In Frankreich obliegt die Kontrolle des direkten Verkehrs der sieben großen Netze der gemeinsamen Kontrolle (contrôle commun) in Paris. Die E. des Lokalverkehrs ist eine Abteilung der Betriebsverwaltung, geleitet von einem besonderen Chef, und umfaßt außer der E. auch die Statistik.

Die E. als solche ist in 4 Sektionen eingeteilt, die erste hat allgemeine Agenden, die zweite die Gebührenprüfung des Personen-, Gepäck- und Güterverkehrs und die Fahrkartendruckerei, die dritte die Prüfung der Übereinstimmung zwischen Auf- und Abgabeverrechnung, die Nachnahmen, die Postkolli und die vierte den Verkehr mit fremden Bahnen und dem Staate, die Zusammenstellung der Betriebseinnahmen u.s.w. zu besorgen.

Beiden italienischen Staatsbahnen fällt die oberste Leitung des Dienstes der E. und die Entscheidung grundsätzlicher Fragen, die den direkten Güterverkehr betreffen, in den Wirkungskreis der Generaldirektion (Zentralbureau VIII).

Im übrigen obliegen die Geschäfte der E. sowohl bezüglich des Lokalverkehrs als auch des direkten Verkehrs: der E. in Florenz für den Personen-, Gepäck-, Eilgut- und beschleunigten Frachtgüterverkehr und der E. in Turin für die gewöhnlichen Frachtsendungen.

In Florenz besteht überdies eine besondere Einnahmenabrechnungsstelle, der die Verfassung der Abrechnungen obliegt. Die Verbandsabrechnungen und die Saldierung besorgt bei letzterer Stelle das Zentralbureau II.

In den Niederlanden besteht bei der Betriebsgesellschaft der niederländischen Staatseisenbahnen eine Zentraleinnahmenkontrolle, deren Wirkungskreis sich auch auf den wechselseitigen Verkehr mit der niederländischen Zentralbahngesellschaft erstreckt; im übrigen haben die Privatbahnen besondere E.

Bei den Schweizer Bundesbahnen fällt die E. nebst Fahrkartendruck in den Wirkungskreis der Generaldirektion, u. zw. in den des II. Departements (kommerzielles Departement).

In den Dienstbereich der E. fallen außer der Überwachung der Drucklegung der Fahrkarten insbesondere:

Die Kontrolle über die richtige Anwendung der Tarife, die Prüfung der Monatsrechnungen der Stationen, die Abrechnung mit anderen Transportanstalten über den direkten Verkehr, die Abrechnung über Verkehrsgemeinschaften, die Rechnungsstellung für Militär-, Polizei-, Posttransporte u.s.w., die Buchführung über die Transporteinnahmen, die Zusammenstellung der monatlichen Transporteinnahmen, die Überwachung und die Revision der Rechnungs- und Kassaführung bei den Stationen und die Prüfung und Begutachtung der Gesuche von Geschäftsfirmen um Bewilligung von Frachtkrediten und sonstigen Erleichterungen in der Frachtzahlung, sowie die Überwachung des Frachtkreditwesens bei den Stationen u.s.w.

Bei den englischen Bahnen ist meist dem Sekretariat als selbständige Dienststelle die Verkehrskontrolle (audit office) für das Rechnungs- und Buchungswesen mit einem Oberkontrolleur (chief auditor) angegliedert.

In England überläßt man die Vorbereitung der Abschlüsse den Stationspaaren, die ihre Monatsbilanzen gegenseitig kontrollieren und richtig stellen, so daß das Clearinghouse nur eine Abrechnungsarbeit zu leisten hat; in Nordamerika stellen sich die miteinander arbeitenden Bahnen täglich (oder auch wöchentlich) Schecks zur gegenseitigen Abrechnung aus, es entfällt also jegliche weitere E. bezüglich dieses Verkehrs.


Die Arbeitslast, die den E. obliegt, ist, eine außerordentlich große. Infolgedessen nehmen die E. ein sehr zahlreiches Personal in Anspruch und erfordern gegenwärtig einen hohen Kostenaufwand (vgl. auch S. 10).


Österreichische Staatsbahnen 1911:


Betriebslänge km19.200
Rechnungsstellen4.176
Kontrollen15
Verbandabrechnungsstelle1
Personale2.084
Gesamteinnahmen779,028.534 K
Kosten der E.7,615.486 K

Anzahl der geprüften und verrechneten Rechnungspositionen (Expedition):


Personen8,085.408
Gepäck4,813.740
Güter Aufgabe29,428.709
Güter Abgabe29,577.975

Hiervon Lokalverkehr einschl. Nachzahlungen:


Personen5,738.810
Gepäck4,205.380
Güter Aufgabe23,275.308
Güter Abgabe23,478.982
Barvorschüsse108,724.580 K
Nachnahmen 2,067.343, Betrag138,435.710 K
Ersatzmängel 362.391, Betrag9,814.180 K
Guthabenmängel 151,407, Betrag8,401.770 K
Gesamtbruttoeingänge996,850.100 K
Rückvergütungs- und Refaktiefälle2,498.746 K
Hierfür liquidiert22,776.610 K

Das Anwachsen der Kosten der E. ist zum Teile auf die in den letzten Jahren allgemein durchgeführte materielle Besserstellung der Eisenbahnbediensteten (höheres Anfangsgehalt, Automatik u.s.w.), dann auf die Kürzung der Bureaustunden zurückzuführen, andernteils darf jedoch nicht außer Betracht bleiben, daß der gewaltige Verkehrsaufschwung sowie die bedeutend angewachsenen direkten Verkehrsbeziehungen und die immer umfangreicher sich gestaltenden Arbeiten der E. naturgemäß eine Vermehrung des Personals und ein Hinaufschnellen der Kosten zeitigen mußten. Das stetige Anwachsen der vorläufigen Abrechnungen infolge Fehlens der Anteilstabellen ist in Ansehung der durch die spätere Rückrechnung erwachsenden Kosten und überdies aus materiellen Gründen sehr zu beklagen. Vereinfachungsbestrebungen sind bestens zu begrüßen, insoferne sie in ihren Folgen nicht die Sicherheit im Revisions- und Abrechnungsdienste zu gefährden geeignet sind.


Preuß.-hess. Verkehrskontrollen 1911.


Einnahmenkontrolle

Der Kostenaufwand bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen beträgt, wenn man für eine Arbeitskraft durchschnittlich 3000 M. rechnet, etwa 5 Millionen M.


Es mögen an dieser Stelle die Vorschläge des internationalen Eisenbahnkongresses zu Washington 1905, der sich (Frage XIV) auch mit der E. befaßte, angeführt werden:


»Die Organisation der Stationsverrechnung, der Kontrolle, der Verteilung der Einnahmen soll so einfach und klar als möglich sein; es ist zweckmäßig, die sich wiederholenden kleinen Beträge durch passende Mittel (Expreßkompagnien, Freimarken, Summarien-, Automaten-, Abonnements-, Registrierkassen ...) möglichst auszuscheiden. Es ist wichtig, Vereinfachungen zu versuchen und weiterzubilden. Man soll alle modernen Erleichterungen für den Bureau-, Rechnungs- und Kontrolldienst verwenden (Schreibmaschinen, Rechenmaschinen u.s.w.).«


Diesen Vorschlägen entsprechend suchte man zunächst in England, Amerika, später auch in Deutschland die vielen kleinen Posten (England unter 1 Sh., Deutschland 1 M.) durch Zusammenfassung, Kontrollmarken u. dgl., – summarisch zu behandeln, – da diese Posten der Zahl nach bei 15–20% der Positionen, in der Einnahme aber nur einen geringen Bruchteil ausmachen, – erleichtert dieses Verfahren die E. ganz erheblich. Außerdem sucht man die Arbeitsmasse dadurch einzuschränken, daß man nicht sämtliche Rechnungsposten überprüft, sondern nur Stichproben in einem bestimmten Verhältnis vornimmt.

Literatur: Picard, Traité des chemins de fer. Paris 1885–87. – Ivatts, Railway management et stations London 1885. – Über das London Railway Clearinghouse: Smart, The railway offiziel Gazette. January 1892; Gerson, Öst. Eis.-Ztg., 1892, S. 41 ff.; A. v. Löhr, Engl. u. österr. Abrechnungswesen. Ztschr. f. Eisenb. u. Dampfsch. 1895, 1. Dezember. – Geschichte der Eisenbahnen der öst.-ung. Monarchie, Wien 1898, und Fortsetzung (1908) an verschiedenen Stellen, insbesondere Bd. III, Franz Bauer, Verrechnung und Abrechnung des Transportdienstes (mit ausführlicher historischer Darstellung). – Internat. Eisenbahnkongreß: Paris 1900, Frage XXXII, 4. Sektion, Gemeinsame Abrechnungsstellen, Compte Rendu sommaire, S. 239; Washington 1905, Frage XIV, 4. Sektion, Comptabilité, Compte rendu sommaire, S. 216. – A. v. Löhr, Gemeinsame Abrechnungs- und Ausgleichsstellen der Eisenbahnen. Wien 1899. – A. v. Löhr, Organisation des Rechnungsdienstes der k. k. priv. Ferdinands-Nordbahn. Wien 1903.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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