- Eisenbahnschulen
Eisenbahnschulen, Lehranstalten zur Ausbildung von Beamtenanwärtern oder zur Fortbildung bereits im Dienst befindlicher Eisenbahnbeamten.
Im engeren Sinne sind es die nur in beschränkter Zahl bestehenden Anstalten, die ausschließlich die Ausbildung und Fortbildung von Eisenbahnangestellten zum Ziele haben. Im weiteren Sinne können zu den E. auch die Kurse gerechnet werden, die an Lehranstalten allgemeiner Art (Hochschulen, Handelsschulen u.s.w.) und innerhalb der Eisenbahnverwaltungen zur Ausbildung im Eisenbahnberuf eingerichtet sind.
Mit der zunehmenden Entwicklung des Eisenbahnwesens wird die Frage der Ausbildung des Eisenbahnpersonals immer wichtiger und zugleich schwieriger. Es ist daher erklärlich, daß man dieser Frage seit einigen Jahrzehnten fast in allen Ländern ein lebhaftes Interesse entgegenbringt. Eine sehr eingehende Erörterung auf dem internationalen Eisenbahnkongreß in Paris im Jahre 1900 hat ergeben, daß die einzelnen Eisenbahnverwaltungen sehr ungleich vorgegangen sind, und daß auch die Ansichten über die Zweckmäßigkeit der Einrichtung besonderer Schulen und Kurse weit auseinandergehen. In einigen Ländern wird noch immer an der früher fast allgemein üblichen Art der Ausbildung lediglich im Dienst und durch den Dienst festgehalten, während in anderen Staaten die Verwaltungen der Ansicht sind, daß die auf dem Wege der Praxis zu erlangenden Kenntnisse des Eisenbahnwesens nicht mehr genügen und ein völliges Erfassen der einschlägigen Materien nur dann möglich ist, wenn zu der empirischen Schulung ein umfassendes theoretisches Fachstudium, wenigstens für die höheren und mittleren Beamten, hinzutritt.
1. E. für den höheren Dienst. Für höhere Eisenbahnbeamte wird fast überall als Bedingung für ihre Anstellung ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften oder der Jurisprudenz auf technischen Hochschulen oder Universitäten gefordert. Die Vielseitigkeit des Eisenbahndienstes bringt es aber mit sich, daß der höhere Beamte daneben auch Einblick in diejenigen Gebiete des Eisenbahnwesens gewinnen muß, die nicht seinem eigentlichen Fache angehören. Je höher die Dienststellung ist, desto mehr ist eine gründliche Kenntnis aller zum Eisenbahnwesen gehörenden Materien nötig, weil die meisten Aufgaben, die zu erledigen sind, sich nicht bloß auf technischem oder auf juristischem Gebiete bewegen, sondern verschiedene Gebiete zugleich berühren. Die Beamten werden sich diese Vielseitigkeit zwar zum großen Teile durch die Praxis und durch Selbststudium aneignen müssen; es ist aber von großem Wert, daß sie die Grundlagen durch eine theoretische Anleitung gewinnen.
Die vollkommenste Lösung dieser Aufgabe würde die Einrichtung besonderer Hochschulen für Eisenbahnwesen (Eisenbahnakademien) sein, für die einzelne Fachmänner eingetreten sind. Sie ist aber bisher noch nirgends verwirklicht worden.
Höchstens könnte man dazu die beiden aus älterer Zeit (1823 und 1896) stammenden russischen Ingenieurschulen rechnen, nämlich das Institut der Ingenieure der Verkehrswege Alexanders I. und die kaiserliche Ingenieurschule in Moskau, die beide (vor allem letztere) vorwiegend zur Ausbildung von höheren Eisenbahningenieuren bestimmt sind. Allerdings verwirklichen sie das Ideal einer Eisenbahnakademie insofern nicht, als nur die technische Seite des Eisenbahnwesens berücksichtigt wird. Beide Institute sind Internate und unterstehen dem Ministerium der Verkehrswege; ersteres ist für 50, letzteres für 200 Zöglinge eingerichtet. Die theoretischen Kurse finden nur in der schlechteren Jahreszeit statt, während die Sommermonate dem praktischen Dienst im Eisenbahnbau und -betrieb vorbehalten sind. Wenn man von diesen beiden technischen Anstalten absieht, die durch Verbindung theoretischer und praktischer Unterweisungen der Ausbildung höherer Eisenbahningenieure dienen, gibt es keine Spezialschulen für höhere Eisenbahnbeamte.
In den meisten Ländern versucht man aber, den Technikern und Juristen, die sich dem Eisenbahnerberufe widmen wollen, Gelegenheit zu geben, sich durch den Besuch fachwissenschaftlicher Vorlesungen Kenntnisse auf allen Gebieten des Eisenbahnwesens zu erwerben. Diese Vorlesungen werden vorwiegend an den höheren Lehranstalten, technischen Hochschulen und Universitäten teils von Hochschulprofessoren, teils von höheren Eisenbahnbeamten gehalten.
Im Deutschen Reiche sind diese Vorlesungen in sehr ausgedehntem Maße eingerichtet worden. So sind zu erwähnen die an der Universität Berlin gehaltenen Vorlesungen über:
Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesondere das Tarifwesen;
Verwaltung der preußischen Staatseisenbahnen;
Technologie der Eisenbahnen;
Preußisches Eisenbahnrecht;
Gütertarifwesen der deutschen Eisenbahnen, unter besonderer Berücksichtigung seiner praktischen Handhabung;
Eisenbahnfrachtrecht.
Ähnliche Vorlesungen werden teils in den Räumen der Hochschulen, teils in anderen Räumlichkeiten gehalten in Breslau, Köln, Elberfeld, Halle a. S., Hannover, Frankfurt am Main und an der Handelshochschule in Mannheim.
Bei den preußischen Staatsbahnen ist der Besuch für die im Probedienst befindlichen Assessoren und Regierungsbauführer obligatorisch. Er ist unentgeltlich; die Beamten erhalten freie Fahrt und Urlaub nach dem nächstgelegenen Ort, wo Kurse abgehalten werden.
Zu erwähnen ist ferner ein Verkehrspraktikum, das auf der Handelshochschule in Berlin eingerichtet ist, mit besonderer Beziehung auf das Eisenbahnwesen (über Organisation der Eisenbahnen, Gütertarifsysteme, Eisenbahnverkehrsordnung, internationales Übereinkommen, Eisenbahn-, Zoll- und Steuergesetzgebung u.s.w.).
In Österreich werden gleichfalls auf Universitäten und technischen Hochschulen Vorlesungen über Eisenbahnrecht, Verkehrsrecht, Nationalökonomie mit besonderer Berücksichtigung der Eisenbahnen, Eisenbahnverwaltung, Eisenbahntarife u.a.m. gehalten.
Der Verband deutscher und österreichischer Eisenbahnbeamtenvereine richtet für seine Mitglieder gleichfalls Fortbildungskurse ein, zu deren Besuch auf Ansuchen Urlaub erteilt wird. So wurden z.B. im Jahre 1911 in Karlsruhe in der Zeit vom 13. März bis 1. April Vorlesungen über moderne Organisation des Wirtschaftslebens, Nationalökonomie der Eisenbahnen, Eisenbahnfinanzen, Tarifwesen, Eisenbahnrecht, Eisenbahnen des Weltverkehrs, Massengüterbahnen und Kanäle, Gemeinschaftsformen im Eisenbahnwesen u.s.w. abgehalten. Die Vortragenden waren 2 Professoren und 10 Beamte der Generaldirektion der badischen Staatsbahnen.
Auf allen Technischen Hochschulen Italiens (in Turin, Mailand, Padua, Bologna, Rom, Neapel und Palermo) werden theoretische Kurse über Technologie des Eisenbahnwesens (Bau, Betriebsmaterial, Signalwesen, Betrieb) gehalten. Umfassendere Kurse, die alle Seiten des Eisenbahnwesens, einschließlich des Eisenbahnrechts, des Tarif- und Finanzwesens und des Verkehrsrechts betreffen, gehören zum Lehrplan des 3. und 4. Schuljahres der Bocconi-Handelshochschule in Mailand. Der Vortragende ist ein höherer Beamter der Staatseisenbahnverwaltung.
Auf der französischen Ecole centrale des Arts et Manufactures in Paris werden Vorlesungen über technischen Eisenbahnbetrieb gehalten.
In Norwegen sind auf der Technischen Hochschule in Trondhjem Kurse über Eisenbahnfächer eingerichtet; dasselbe gilt von der niederländischen Technischen Hochschule in Delft.
In Bulgarien dienen der Ausbildung höherer Eisenbahnbeamten die von der Handelskammer in Sofia veranstalteten Vorlesungen über Tarifwesen. Dagegen werden auf der Universität in Sofia keine besonderen Vorlesungen über Eisenbahnfächer gehalten.
In Rußland sind die technischen Abteilungen der Hochschulen in St. Petersburg, Kiew und Warschau zu erwähnen, die spezielle Kurse für Eisenbahningenieure eingerichtet haben. Das Petersburger Polytechnikum besitzt außerdem eine besondere Abteilung zur Ausbildung höherer Beamten des kommerziellen Dienstes. Zahlreiche höhere Eisenbahnbeamte haben auch in den dem Ministerium für Volksaufklärung unterstellten technologischen Instituten in St. Petersburg, Charkow und Tomsk und auf dem Polytechnikum in Riga ihre Ausbildung erhalten.
In den Vereinigten Staaten von Amerika betreffen die auf vielen Universitäten gehaltenen Vorlesungen über Eisenbahnwesen vorwiegend dessen technische Seite.
2. E. für den mittleren Dienst. Von größerer Bedeutung noch als die Ausbildung der höheren Beamten, die schon durch das vorhergehende Hochschulstudium einen großen Teil der Kenntnisse erworben haben, die für ihre Laufbahn erforderlich sind, ist die Aus- und Fortbildung der mittleren Beamten, die teils im Außendienst, teils im Bureaudienst, teils in selbständiger Stellung, teils als Hilfsarbeiter (Expedienten) an den wichtigsten Dienstgeschäften des Eisenbahnwesens hervorragenden Anteil haben. Die Untersuchungen und Versuche der letzten Jahrzehnte, die die Vervollkommnung des Ausbildungswesens zum Ziele hatten, bezogen sich denn auch in erster Linie auf die Beamten des mittleren Dienstes.
In Österreich, dessen Vertreter Freiherr v. Röll schon auf dem internationalen Kongreß von 1900 ein bemerkenswertes Referat über die Fachausbildung der Beamten gehalten hatte, ist in den letzten Jahren das Ausbildungswesen des mittleren Personals vollständig reorganisiert worden.
Im Jahre 1899 wurde in Linz von dem dortigen Handelsgremium in Verbindung mit der Handelsakademie eine Eisenbahnfachschule mit dem Lehrziel gegründet, »auf Grund einer allgemeinen wissenschaftlichen Bildung die sittliche Veredelung der Schüler sowie eine umfassende Fachbildung für den mittleren Eisenbahndienst zu erreichen«.
Die Schule besitzt das Öffentlichkeitsrecht und wird von der Staatseisenbahn Verwaltung mit namhaften Beiträgen (bis zu 10.000 K jährlich) unterstützt. Sie umfaßt 4 Jahrgänge; zuerst werden mehr die allgemeinen Bildungsfächer und später in steigendem Maße die für den Eisenbahnerberuf berechneten Spezialfächer gepflegt. Dahin gehören: Verkehrsstatistik Eisenbahngesetzeskunde, Technologie, Telegraphen- und Signalwesen, Eisenbahnrechnungswesen, Verkehrsdienst, Transportdienst, Tariflehre. Für diese Spezialfächer haben Beamte der Staatsbahndirektion Linz den Unterricht übernommen.
Durch das Bestehen der Abschlußprüfung erhalten die Schüler wohl keinen Anspruch auf Anstellung im Eisenbahndienste, tatsächlich ist ihnen aber eine Bevorzugung vor anderen Bewerbern eingeräumt worden.
Die Erfahrungen, die mit den aus der Linzer E. hervorgegangenen Beamten gemacht worden sind, waren nicht sonderlich günstig, was man darauf zurückführte, daß die Schüler, von denen nur der Nachweis des Besuches der unteren Klassen einer Mittelschule verlangt wurde, nicht die genügende Reife besaßen, um sich den großen und schwierigen Lehrstoff der Eisenbahnfachschule anzueignen. Diese Erwägungen haben die österreichische Regierung veranlaßt, in eine gründliche Prüfung aller einschlägigen Verhältnisse behufs systematischer Regelung des Eisenbahnfachbildungswesens einzutreten. Auf Grund eines in den Jahren 1900 und 1901 durch eine Ministerialkommission ausgearbeiteten Arbeitsprogramms hat eine im Jahre 1908 beendigte Enquete stattgefunden, deren Ergebnisse nunmehr in die Praxis übertragen worden sind. Hiernach sollen alle Anwärter des mittleren Betriebs- und Verwaltungsdienstes unmittelbar nach Absolvierung der Mittelschule, also vor Eintritt in den Eisenbahndienst, einen systematischen, schulmäßigen Fachunterricht in folgenden Fächern erhalten: Kommerzieller Dienst, Verkehrsdienst, Telegraphendienst, administrativer Dienst, Materialwesen, Rechnungsdienst, Verkehrsgeographie und Statistik, Eisenbahntechnologie, Eisenbahnrecht, Geschichte der Eisenbahnen, Sanitätswesen. Zu dem theoretischen Unterricht treten praktische Übungen und Besichtigungen von Anlagen hinzu.
Der Unterricht wird von aktiven Eisenbahnbeamten erteilt; die ständige Aufsicht führt ein Ministerialkommissär; als lokale Aufsichtsinstanz fungiert eine Staatsbahndirektion. Die Kurse dauern 10 Monate, u. zw. vom 1. Oktober bis 31. Juli. Unmittelbar nach Ablegung der Schlußprüfung erfolgt in der Regel die Einstellung in den Eisenbahndienst mit einem Monatsgehalt von 60 K. Etwa am 1. November haben sich die Anwärter der sog. Verkehrsprüfung und nach weiteren zwei Monaten der sog. kommerziellen Prüfung zu unterziehen, nach deren Bestehen das Gehalt auf 80, bzw. 100 K steigt. Die definitive Anstellung mit 1600 bis 1800 K Jahresgehalt kann am 1. Juli des folgenden Jahres, also 13/4 Jahre nach Eintritt in den Fachkurs, erfolgen. Wenn der erfolgreiche Besuch des Fachkurses auch keinen rechtlichen Anspruch auf Anstellung im Eisenbahndienst gewährt, so wird doch die Zahl der zugelassenen Schüler nach dem jeweiligen Bedarf so bemessen, daß sie auf Anstellung rechnen können. Die Kurse sind unentgeltlich. Die Eisenbahnverwaltung unterstützt würdige Schüler durch Geldbeträge während der Dauer des Kurses.
Am 1. Oktober 1910 ist versuchsweise der erste derartige Kurs in Linz eröffnet worden, zwei weitere sind in Prag und Lemberg am 1. Oktober 1911 gefolgt. Allmählich sollen in verschiedenen anderen Orten neue Kurse eingerichtet werden, bis dem Bedürfnis der Staats- und Privatbahnen genügt ist, das auf rd. 1100 Anwärter jährlich berechnet worden ist. Die Eisenbahnschule in Linz soll dagegen eingehen; jedes Jahr wird ein Jahrgang aufgelassen.
Außer der bisherigen Eisenbahnfachschule in Linz und den neu eingerichteten Fachkursen bestehen in Österreich keine Vorlesungen oder Kurse zur Vorbildung von mittleren Eisenbahnbeamten; höchstens wäre noch zu erwähnen, daß an den Handelsakademien und einigen höheren Gewerbeschulen Gegenstände des Eisenbahndienstes gelehrt werden, ohne daß jedoch die Eisenbahnverwaltung in irgendwelcher Beziehung zu diesen Bestrebungen steht.
Behufs Fortbildung derjenigen Aspiranten für den mittleren Eisenbahndienst, die ohne vorherige Ausbildung in den Eisenbahnfachkursen in den Staatseisenbahndienst bereits eingetreten sind, werden im Bereich der Staatseisenbahnverwaltung jährlich mehrere Vorbereitungskurse für die kommerzielle Fachprüfung mit 8–10wöchiger Dauer abgehalten, deren Vortragsprogramm hauptsächlich folgende Fächer umfaßt: Personen- und Gepäcktransportdienst, Gütertransport, Tariflehre, Rechnungswesen, Organisation der Staatseisenbahnen, Eisenbahngeographie, Wohlfahrts- und Sanitätsdienst, außertarifarische Fahrbegünstigungen.
Das Bedürfnis nach Fortbildung der bereits im Dienste stehenden Beamten machte sich in Österreich schon viel früher geltend als jenes nach schulgerechter Ausbildung, da die in früherer Zeit aufgenommenen Beamten den verschiedensten Bildungsstufen angehörten, so daß sich bald ihre Unzulänglichkeit, infolgedessen Mängel im Dienste, Anstände im Verkehre mit dem Publikum u.s.w. zeigten. Diesem Übelstande suchte der Klub österr. Eisenbahnbeamten durch Gründung einer besonderen Fortbildungsschule für Eisenbahnbeamte (Wien 1882) abzuhelfen. Die Schule zerfiel in 2 Jahrgänge und sollte den Hörern (im Dienste stehenden Beamten) eine höhere allgemeine und fachliche Bildung vermitteln, als sie sich durch Selbststudium anzueignen vermochten. Im ersten Jahrgange wurde gelehrt: Eisenbahntechnologie, Verkehrsgeographie, Warenkunde und Buchhaltung; im zweiten Eisenbahnrecht, Verkehrsstatistik, Zollvorschriften, Nationalökonomie, Tariflehre und Elektrotechnik. Hörer, die die Prüfungen mit gutem Erfolge abgelegt hatten, erlangten bei ihren Verwaltungen verschiedene Begünstigungen. Die Kosten wurden von den in Wien einmündenden Eisenbahnen nach Verhältnis ihrer Streckenlängen getragen. Im Zusammenhange mit der Errichtung besonderer Fachkurse für Beamtenanwärter entschloß man sich auch zur Auflassung der besprochenen Fortbildungsschule.
In Preußen sind durch die vom Minister der öffentlichen Arbeiten erlassene Prüfungsordnung vom 1. Mai 1912 die Vorbedingungen genau geregelt, deren Erfüllung für die Anstellung im Eisenbahndienst gefordert wird.
So ist die Vorbedingung für den Eintritt in die Laufbahn eines bautechnischen Eisenbahnsekretärs, eines Betriebsingenieurs, eines bautechnischen Bureauassistenten und eines Bahnmeisters entweder das Reifezeugnis einer anerkannten Baugewerkschule (Baugewerbeschule) oder das Zeugnis der Reife für die Unterprima einer 9stufigen höheren Lehranstalt und ein dreijähriger Besuch einer deutschen Technischen Hochschule, wonach eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuß des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten bestanden werden muß.
Hiernach sind die Baugewerkschulen als Eisenbahnfachschulen anzusehen. Unter den Absolventen haben die Besitzer des Reifezeugnisses einer Tiefbauabteilung bei der Bewerbung den Vorzug. Tatsächlich haben seit einigen Jahren nur noch die Absolventen von Tiefbauabteilungen Aussicht auf Anstellung. In Preußen sind zurzeit 52 Baugewerkschulen seitens der Eisenbahnverwaltung anerkannt, von denen die meisten in Preußen, einige auch in anderen Bundesstaaten liegen.
Die preußischen Baugewerkschulen sind fast durchweg Staatsanstalten. Ihre Organisation und ihr Lehrplan sind durch die vom Minister für Handel und Gewerbe erlassenen »Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der preußischen Baugewerkschulen« vom 1. Juni 1908 geregelt. Die eintretenden Schüler müssen eine 12monatige handwerksmäßige Tätigkeit hinter sich haben und eine mehrklassige Volksschule besucht haben. Das Eintrittsalter beträgt 16 Jahre. Der Lehrplan sieht 5 Klassen von halbjähriger Dauer vor; für besonders schwache Schüler sind Vorklassen eingerichtet. Die beiden höchsten Klassen sind in je eine Hochbau- und eine Tiefbauabteilung getrennt. Bei der Reifeprüfung wirkt ein Vertreter der Staatseisenbahnverwaltung mit. Das Schulgeld beträgt 80–100 M. im Semester; durch Stipendien und Erlaß des Schulgeldes wird würdigen, aber bedürftigen Schülern der Besuch ermöglicht.
Eine ähnliche Rolle spielen die deutschen Maschinenbauschulen. Sie zerfallen in höhere Maschinenbauschulen, deren Reifezeugnis eine Vorbedingung für die Anstellung in der Laufbahn eines maschinentechnischen Eisenbahnsekretärs und Betriebsingenieurs ist, und in gewöhnliche Maschinenbauschulen, deren Absolvierung für die Laufbahn der maschinentechnischen Bureauassistenten und Werkmeister genügt.
Gegenwärtig sind 15 höhere Maschinenbauschulen von der preußischen Staatseisenbahnverwaltung anerkannt. Sie zerfallen in 5 Klassen mit halbjährigen Lehrkursen. Die gewöhnlichen Maschinenbauschulen, von denen zurzeit 13 anerkannt sind, haben nur 4 halbjährige Kurse. Die Aufnahmebedingungen sind weniger streng als bei den höheren Maschinenbauschulen. Bei beiden sind der Lehrplan und die Organisation durch Ministerialverordnung geregelt.
Für andere mittlere Beamte ist in Preußen der Besuch einer besonderen Fachschule nicht vorgeschrieben. Die eigentliche Fachbildung wird erst im Dienst gewonnen. Neben der praktischen Tätigkeit wird aber den mittleren (und unteren) Beamten Gelegenheit geboten, sich durch die von der Verwaltung eingerichteten theoretischen Kurse fortzubilden. Solche Kurse bestehen:
1. bei jeder Eisenbahndirektion in den sog. »Eisenbahnschulen«, zur Fortbildung der Dienstanfänger des mittleren Dienstes.
Unter den Lehrstoffen sind hervorzuheben: Allgemeine Verwaltung, Etatswesen und Finanzordnung, Betriebsdienst, Verkehrsdienst, technische Einrichtungen, Tarifwesen. Nach dem Ministerialerlaß vom 29. Dezember 1902 hat der Unterricht in den E. den Zweck:
»die praktische Ausbildung der Dienstanfänger dadurch zu vervollständigen, daß ihnen im Zusammenhang ein Überblick über das Wesen der verschiedenen Dienstzweige, die Bedeutung und den Zweck ihrer Einrichtungen, über den Inhalt der hauptsächlichsten Bestimmungen sowie über den Zusammenhang und das Ineinandergreifen der einzelnen Dienstzweige gegeben wird. Er soll die Dienstanfänger in dem durch den Dienst bereits Gelernten befestigen und ihnen die rasche und sachgemäße Anwendung der Bestimmungen erleichtern.«
Die Lehrer sind vom Minister bestimmte höhere oder mittlere Beamte; sie sollen die Hauptgesichtspunkte in großen Umrissen vortragen, im übrigen aber die Schüler auf das Selbststudium verweisen. Der Unterricht wird in den Winterhalbjahren vom 1. Oktober bis 31. März erteilt. Zum Besuch sind verpflichtet: a) die Zivilsupernumerare im dritten Ausbildungsjahr, b) die bau- und maschinentechnischen Bureauaspiranten I. Klasse während ihrer Ausbildung zum technischen Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur, c) die Bahnmeisteraspiranten und Dienstanfänger des Werkmeisterdienstes. Für einige dieser Gruppen ist nur ein Teil der Vorlesungen obligatorisch.
2. in den Stationsschulen, die in den wichtigeren Stationsorten zur Vervollkommnung der theoretischen Ausbildung der bei den äußeren Dienststellen beschäftigten Anwärter für den mittleren Dienst – Stationsaspiranten (Militäranwärter), Zivilsupernumerare, Bahnmeisteraspiranten, Dienstanfänger für den Werkmeisterdienst – eingerichtet sind. Die Kurse finden im Sommerhalbjahr auf den geeigneten Stationen statt; sie werden meist unter Aufsicht des Amtsvorstandes durch Beamte des mittleren Dienstes erteilt.
In Bayern ist seit dem 1. September 1901 die Ausbildung der Anwärter für den mittleren Eisenbahnbetriebs- und Verwaltungsdienst neu geregelt worden. Die zugelassenen Bewerber haben sich nach einer zweimonatigen Beschäftigung auf einer Station mit gemischtem Dienste, auf die Dauer eines Semesters einem Vorbereitungsunterricht zu unterziehen, der unter der Leitung der Eisenbahnbetriebsdirektion München von Eisenbahnbeamten erteilt wird. Er umfaßt die wichtigsten Bestimmungen des Verwaltungsrechts, des Rechnungswesens, des Verkehrs- und Betriebsdienstes, der Fahrdienstvorschriften, der Signal- und Betriebsordnung, der Eisenbahnverkehrsordnung, des internationalen Frachtrechtes, ferner Übungen in der Bedienung und Unterhaltung der Telegraphen-, Telephon- und Sicherungsapparate u.s.w.
Am Schluß des Vorbereitungsunterrichtes wird die Aufnahmeprüfung von einer Kommission abgenommen. Nach deren Bestehen erfolgt die Zulassung als Aspirant und die Überweisung an ein Oberbahnamt zum Antritt eines mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienstes, der der Zulassung zur Anstellungsprüfung voranzugehen hat. Erst nach Ablegung dieser Prüfung kann die Anstellung nach Maßgabe der verfügbaren Etatsstellen erfolgen.
In Württemberg haben einige Privatpersonen (Lehrer, Inhaber von Handelsschulen) sog. Verkehrsbeamtenschulen, teilweise mit Internat, eingerichtet, in denen sie junge Leute auf die Fächer der Aufnahmeprüfung für den Eisenbahnassistentendienst vorbereiten. Die Eisenbahnverwaltung steht aber in keinerlei Verbindung mit diesen Schulen.
Dagegen werden jeden Winter staatliche Unterrichtskurse für die jungen Beamten abgehalten, die mindestens 3 Jahre im Eisenbahndienst beschäftigt gewesen sind und die Dienstprüfung im folgenden Frühjahr abzulegen haben. Die Teilnahme an diesen Kursen ist nicht vorgeschrieben; die Kandidaten besuchen sie aber in eigenem Interesse fast ohne Ausnahme. Die Kurse umfassen etwa zwei Monate und 250 Unterrichtsstunden, die von mehreren höheren Beamten erteilt werden.
Im Königreich Sachsen besteht seit dem 1. Januar 1890 eine E. in Altenberg (Erzgebirge), die seit 1911 mit der dortigen städtischen höheren Lehranstalt verbunden ist und den Namen »Höhere Lehranstalt für künftige Verkehrsbeamte« trägt. Sie hat die Berechtigung zur Ausstellung des Zeugnisses für den einjährig-freiwilligen Militärdienst und ist vom Finanzministerium als eine den Realschulen im Lehrziele gleichstehende Anstalt anerkannt; ihre Abgangszeugnisse genügen somit gemäß der Prüfungsordnung für die Beamten der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung vom 1. April 1899 für die Zulassung zur Bewerbung um die mittleren Eisenbahnbeamtenstellen, für die der Abschluß der Realschule verlangt wird. Die Schule ist eine Privatanstalt, steht aber unter Aufsicht der Generaldirektion der Staatsbahnen als Vertreterin des Finanzministeriums.
Das auf 4 Jahrgänge verteilte Unterrichtsprogramm umfaßt neben den allgemeinen Bildungsfächern solche, die auf den Eisenbahndienst zugeschnitten sind, wie Verwaltungswesen, Eisenbahnkunde, Telegraphie, Buchführung.
Die Zöglinge der Anstalt haben nach bestandener Prüfung zwar keinen Anspruch auf Anstellung im Eisenbahndienst, tatsächlich pflegen sie aber von der Staatsbahnverwaltung eingestellt zu werden.
In Baden wurde 1908 eine Eisenbahnschule als Übungskurs für Gehilfen des mittleren, nichttechnischen Dienstes eingerichtet. Dieser Kurs wird im Winter für die genannten Gehilfen während der Vorbereitungszeit und vor der Zulassung zur Assistentenprüfung abgehalten und umfaßt den Lehrstoff aller für die Assistentenprüfung in Betracht kommenden Gegenstände (vgl. Ztg. d. VDEV. 1908, S. 1586).
In Ungarn wurde im Jahre 1887 von der Regierung im Einverständnis mit den Eisenbahnverwaltungen eine Eisenbahnschule in Budapest gegründet, die neuerdings mit den gleichfalls bestehenden Post- und Telegraphie- und Schiffahrtsschulen unter dem gemeinsamen Namen »Verkehrskurs« organisatorisch verschmolzen worden ist. Die Schule steht unter Aufsicht des Handelsministeriums und wird durch eine Überwachungskommission ständig beaufsichtigt. Die Kurse dauern zehn Monate und umfassen folgende Fächer: Eisenbahntechnologie, Telegraphie, Verkehrsdienst, kommerzieller Dienst, Eisenbahngeographie, Eisenbahngeschichte, Eisenbahnrecht, Buchführung und Warenkunde. Daneben wird fakultativer Unterricht in der deutschen und französischen Sprache erteilt. Von einigen Fächern abgesehen, wird der Unterricht von aktiven Eisenbahnbeamten gegeben.
Wenn auch der Charakter der Fachschule im allgemeinen derselbe geblieben ist, so sind doch im Laufe der Jahrzehnte einige Veränderungen eingetreten. In der ersten Zeit wurden zu Eisenbahnschülern junge Leute von 18 Jahren und darüber angenommen, die ein Obergymnasium, eine Oberrealschule oder eine gleichartige Mittelschule mit Erfolg durchgemacht hatten. Sie mußten den Nachweis körperlicher Tauglichkeit führen, nicht aber eine praktische Diensttätigkeit hinter sich haben. Nach Ablauf des zehnmonatigen Kurses fand eine erste Prüfung statt, worauf eine dreimonatige praktische Ausbildung im Verkehrsdienst, kommerziellen Dienst und in der Telegraphie folgte. Dann wurde die zweite Prüfung abgelegt, durch deren Bestehen der Schüler das Recht auf Anstellung bei einer ungarischen Eisenbahn erhielt. Wer die Prüfung mit Auszeichnung bestanden hatte, erhielt Preise und wurde unmittelbar zum Beamten ernannt.
Seit einiger Zeit werden die Schüler nicht mehr sofort nach Abschluß der Mittelschule angenommen, sondern erst nach Ablauf eines mindestens einjährigen praktischen Vorbereitungsdienstes und nach Ablegung einer Prüfung im Telegraphen-, Verkehrs- und kommerziellen Dienst. Erst dann werden sie dem Verkehrskurs überwiesen. Zum praktischen Vorbereitungsdienst werden auch jetzt noch nur die Absolventen einer der genannten Mittelschulen angenommen. Die Anzahl der von den einzelnen Eisenbahnverwaltungen zu präsentierenden Schüler wird auf Grund des voraussichtlichen Personalbedarfes bemessen (vgl. Ztg. d. VDEV. 1910, S. 140).
In Italien besteht nur eine von der Staatseisenbahnverwaltung anerkannte Fachschule zur Vorbildung von Eisenbahnbeamten in Rom. Es ist eine Privatanstalt; die Verwaltung sendet aber zwei Beamte zu den jeweiligen Abschlußprüfungen.
Einer zweiten Privatschule, in Neapel (sog. abendliche Eisenbahnvolksschule), steht die Eisenbahnverwaltung ganz fremd gegenüber.
Fortbildungskurse für Eisenbahnbeamte sind in Italien erst im Jahre 1912 eingerichtet worden.
Die jungen Techniker, die als Inspektoratseleven in den Eisenbahndienst treten, wurden bisher sofort bestimmten Dienststellen zugeteilt und blieben in diesem speziellen Fache jahrelang, ohne Gelegenheit zu haben, mit den übrigen Zweigen der Verwaltung bekannt zu werden. Der Generaldirektor der Staatsbahnen hat nunmehr bestimmt, daß diese Beamten sämtlich zunächst einen dreimonatigen Kurs durchmachen müssen, in dem von erfahrenen Beamten Vorlesungen über alle Zweige des Eisenbahnwesens, einschließlich der administrativen Fächer, gehalten werden. Der erste Kurs hat am 1. März 1912 begonnen.
Ferner sind ebenfalls im Jahre 1912 zuerst Fortbildungskurse für die technischen Subalternbeamten des Betriebs- und Bahnunterhaltungsdienstes eingeführt worden, die später als Aufsichts- und Kontrollbeamte fungieren rollen.
In Rußland besteht seit 1883 in Wyschno-Wolotschok eine E., die dem Ministerium der Verkehrswege unterstellt ist und die Aufgabe hat, Gehülfen der höheren technischen Eisenbahnbeamten (technische Eisenbahnsekretäre) auszubilden. Aus ihr sind seit ihrem Bestehen 770 Eisenbahnangestellte hervorgegangen. Im Schuljahr 1910/11 wurde sie von 96 Schülern besucht.
Ferner dienen der Ausbildung mittlerer Beamten die weiter unten (bei den unteren Beamten) näher beschriebenen technischen E. Sie gewähren ihren Schülern, die zunächst in den unteren Eisenbahndienst treten, genügende Grundlagen, um ihnen den späteren Übergang in mittlere Beamtenstellungen zu ermöglichen. Schließlich ist zu erwähnen, daß mehrere Privatlehranstalten in letzter Zeit besondere Abteilungen für angehende mittlere Eisenbahnbeamten errichtet haben. Dahin gehören die Schulen für Bauaufseher (Deßjatniki) in Kiew, Saratow, Odessa und einigen anderen Städten, gegründet von der kaiserlich russischen technischen Gesellschaft; ferner die Eisenbahnkurse von N. N. Kaschnitzew in St. Petersburg, mit einjährigem Kurs zur Ausbildung von Beamten für den Betriebs- und kommerziellen Dienst, die Eisenbahnabteilung bei den Buchführungskursen von Pobjedinsky in St. Petersburg und die Eisenbahnabteilung der bautechnischen Schule der Moskauer Ingenieure und Pädagogen.
Zur Fortbildung von Beamten des Betriebsdienstes haben mehrere Eisenbahnverwaltungen (die Libau-Romnyer Eisenbahn, die Poljesser Bahnen, die Südost-Bahnen, die Weichselbahnen und die Südbahnen) besondere Kurse eingerichtet.
In Bulgarien werden in den meisten Fällen Leute in den Eisenbahndienst eingestellt, die eine besondere Fachausbildung nicht genossen haben. Für die Beförderung von einer Dienststelle in eine solche höheren Ranges sind Prüfungsvorschriften gegeben, denen der Bewerber genügen muß. Die erforderlichen Kenntnisse muß er sich durch die Praxis und durch Selbststudium verschaffen. Vorbereitungskurse werden von der Staatseisenbahnverwaltung nicht gehalten.
Seit einigen Jahren ist jedoch eine Eisenbahnfachschule in Verbindung mit dem Eisenbahnregiment in Sofia errichtet worden. Im Laufe der dreijährigen Dienstzeit werden während der Wintermonate von höheren Staatsbeamten und von Offizieren des Regiments theoretische Kurse über Eisenbahnfächer für die Mannschaften gehalten. Im Sommer werden diese dagegen zwecks Ausbildung im praktischen Eisenbahndienst den verschiedenen äußeren Eisenbahndienststellen überwiesen. Da durch diese Ausbildung den jungen Leuten eine gute Vorbereitung für den Eintritt in den äußeren und inneren Eisenbahndienst zuteil wird, pflegen seit Einführung dieser Einrichtung zahlreiche, für den Eisenbahndienst vorgemerkte junge Leute ihrer Dienstpflicht gerade in diesem Regiment zu genügen.
Die Schweiz besitzt eine verhältnismäßig große Zahl von Eisenbahnfachschulen, nämlich in Biel, Winterthur, Bern, St. Gallen, Lausanne, Olten, Neuchâtel und Genf. Sie sind teils Gemeindeanstalten, teils Privatanstalten. In der Regel sind sie Handelsschulen angegliedert, zum Teil – wie in Biel und Winterthur – sind sie Abteilungen eines Technikums; in St. Gallen ist es eine Abteilung der Verkehrsschule; einer selbständigen Vorbereitungsanstalt für den Post-, Telegraphen-, Zoll- und Eisenbahndienst. Die Dauer der Kurse schwankt zwischen einem Jahr (Bern) und drei Jahren (Lausanne); die Regel bilden zwei Jahre. Die eintretenden Schüler müssen völlige körperliche Tauglichkeit und – in den meisten Fällen – die Absolvierung einer Sekundärschule nachweisen.
Der Unterricht erstreckt sich auf die deutsche, französische, italienische und (wahlweise) englische Sprache, Rechnen, Geographie, Warenkunde, Physik, Stenographie, Maschinenschreiben, Eisenbahnrecht, Chemie, Verfassungskunde, Telegraphie, Einführung in Bahnanlagen und Betriebsmittel, Tarif- und Expeditionswesen, Buchhaltung, Betriebsdienst, Dienstkorrespondenz. Die Anzahl der Wochenstunden schwankt zwischen 33 und 40.
Die Absolvierung einer E. gewährt kein Recht auf Anstellung im Eisenbahndienst. Die Verwaltungen pflegen aber die Eisenbahnschüler wegen ihrer besseren Vorbildung mit Vorliebe zu übernehmen; sie müssen aber vor Eintritt in den Dienst ein Staatsexamen ablegen.
Die Gemeindeanstalten werden gewöhnlich von dem Kanton und der Eidgenossenschaft unterstützt, die in der Regel je 1/3 der allgemeinen Unkosten übernehmen. Welcher Anteil dieser Subventionen auf die E. entfällt, läßt sich im einzelnen nicht immer berechnen, da sie für die Gesamtanstalt gewährt werden.
Rumänien besitzt zwei Fachschulen zur Vorbereitung für den mittleren Eisenbahndienst. Die erste hat die Vorbildung der Anwärter für den Betriebs- und kommerziellen Dienst zum Ziele. Sie ist 1880 gegründet worden und nimmt gleichzeitig etwa 40 Schüler auf, die mindestens 4 Klassen eines Gymnasiums oder einer gleichgestellten Anstalt mit Erfolg besucht haben müssen. Die Kurse dauern 9 Monate und umfassen folgende Fächer: Betriebs- und Verkehrsdienst, Tarife, Geographie, Telegraphie, Rechnungswesen, deutsche Sprache. Als Lehrer wirken 8 höhere Eisenbahnbeamte.
Nach der Abschlußprüfung werden die Absolventen in den äußeren Dienst eingestellt, um dann, nach Beendigung einer praktischen Tätigkeit, als mittlere Beamte für den äußeren oder inneren Dienst angestellt zu werden. Der Besuch der E. ist nicht obligatorisch; vielmehr können für die mittleren Beamtenstellen auch andere Bewerber zugelassen werden, sofern sie 4 Gymnasialklassen durchgemacht und ihre Qualifikation durch Prüfungen nachgewiesen haben.
Eine zweite technische Fachschule besteht seit 1890 zur Vorbildung von Lokomotivführern. Voraussetzung für die Zulassung ist die Absolvierung einer Handwerkerschule und eine je einjährige Beschäftigung als Lokomotivheizer und in einer Lokomotivreparaturwerkstätte. Als Lehrer wirken bei der technischen Fachschule 6 Professoren. Die Kurse betreffen die Beschreibung der Lokomotive und ihrer Teile, die Dienstanweisungen für Lokomotivführer, Arithmetik, Geometrie, Mechanik, Physik.
Nach Beendigung der Kurse, die 9 Monate dauern, müssen die Absolventen mindestens 3 Monate als Heizer wirken, worauf sie nach Bestehen einer praktischen Prüfung zum Lokomotivführer ernannt werden. Während der Kurse beziehen die als Schüler zugelassenen Beamten ihr Gehalt weiter. Die Schüler, die noch nicht im Beamtenverhältnis stehen, bekommen dagegen einen monatlichen Zuschuß von 60 Fr.
In den Niederlanden sind keine Eisenbahnfachschulen vorhanden. Eine besondere Ausbildung wird für den Eintritt in den Eisenbahndienst im allgemeinen nicht verlangt; nur vereinzelt sind Bestrebungen hervorgetreten, die eine bessere Vorbereitung für den Eisenbahnerberuf zum Ziele haben. Dahin gehört, daß die Niederländische Staatseisenbahngesellschaft Kurse zur Ausbildung von Werkmeistern für den Zug- und Werkstättendienst abhält, die von Ingenieuren der Verwaltung und Lehrern der höheren Bürgerschulen geleitet werden. Die Holländische Eisenbahngesellschaft unterstützt einen Verein, der sich zur Förderung der Fachausbildung des Personals der Gesellschaft gebildet hat. Er bezweckt die Hebung der allgemeinen Bildung seiner Mitglieder und ihre Vorbereitung zu den Prüfungen, nimmt mit ihnen Besichtigungen von Eisenbahnanlagen und industriellen Unternehmungen vor, u.s.w.
In Dänemark müssen sich die Anwärter für den mittleren Eisenbahndienst nach etwa halbjähriger praktischer Ausbildung einer vorläufigen Prüfung unterwerfen. Nach deren Bestehen beginnt für sie eine weitere praktische Ausbildung von etwa einem Jahre, an die sich ein zweimonatiger theoretischer Kurs auf der E. in Roskilde anschließt. Der Unterricht umfaßt: Eisenbahnorganisation, Geographie, Geschichte, Statistik, Stilübungen, Rechnungslegung, Abfertigungswesen, Fahrplanwesen, Stationsdienst, Sicherheitsdienst u.s.w. Die Schüler wohnen in der Anstalt und erhalten kostenlos volle Verpflegung. Nach Abschluß des Kursus haben sie sich einer Prüfung zu unterziehen, deren Bestehen Anspruch auf feste Anstellung beim Freiwerden etatsmäßiger Stellen gewährt.
Auf derselben Fachschule werden Kurse für gut veranlagte Unterbeamte gehalten, die zu Vorstehern kleinerer Stationen mit einfachen Dienstverhältnissen ausgebildet werden sollen. Die Ansprüche, die an solche Beamte gestellt werden, sind geringer als für mittlere Beamte. Diese letztgenannten Kurse sind daher entsprechend einfacher ausgestaltet.
Bei den norwegischen Staatsbahnen hat das Betriebspersonal – mit Ausnahme der Telegraphisten, die auch theoretischen Unterricht genossen – bis zum 1. Januar 1911 seine Ausbildung hauptsächlich in der Praxis erhalten. Seit dieser Zeit ist aber ein neues Reglement in Kraft getreten, das eine planmäßige Einführung in den Dienst vorsieht. Die Anwärter für den mittleren Dienst werden jetzt nur noch auf Probe angenommen und müssen etwa ein Jahr lang in den verschiedenen Dienstzweigen praktisch ausgebildet werden, wonach eine vorläufige Prüfung abzulegen ist. Jeder Chef einer Bezirksbetriebsabteilung (zurzeit 9 Bezirke) hat dafür zu sorgen, daß eine genügende Zahl von Schülern, um den Bedarf zu decken, zur Ausbildung angenommen wird.
Nach Beendigung der praktischen Lehrzeit werden die Anwärter einer Verkehrsschule zur systematischen Unterweisung in den Eisenbahnfächern überwiesen. Diese Schule wird von einem Vorsteher geleitet, der dem Direktor der Betriebsabteilung direkt unterstellt ist; außer ihm wirken 3 Klassenlehrer und mehrere andere Lehrer. Die Kurse dauern etwa drei Monate. Während dieser Zeit gelten die Anwärter als im Eisenbahndienst stehend und beziehen ihren Lohn weiter. Wenn sie die Abschlußprüfung bestanden haben, treten sie als Aspiranten in die Praxis zurück, können aber dann darauf rechnen, in kurzer Zeit fest angestellt zu werden.
In England ist bisher für die Erleichterung der Ausbildung der Eisenbahnbeamten wenig geschehen. Die größeren Gesellschaften haben zwar vielfach Kurse und Schulen (insb. Signalschulen) für die Fortbildung ihrer mittleren Beamten errichtet; von einer systematischen Regelung scheint aber bisher noch nicht die Rede zu sein (vgl. hierüber Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911, S. 27 u. ff.). Das in London bestehende Institute of Railway Economics ist eine selbständige Anstalt, die mit den Eisenbahngesellschaften nur dadurch in Beziehung steht, daß mehrere Direktoren als »Patrons« daran beteiligt sind. Die dort gehaltenen Kurse über Eisenbahnwissenschaften sind jedermann zugänglich.
Auch in Frankreich haben die Eisenbahnverwaltungen bisher im allgemeinen an der Auffassung festgehalten, daß die Eisenbahnangestellten ihre Ausbildung im Dienst und durch den Dienst erhalten sollen. Eigentliche Eisenbahnfachschulen sind daher nicht vorhanden, nur haben einzelne Gemeinde- und Privatschulen in ihren Lehrplan Fächer aufgenommen, die den Schülern, die sich zu Verkehrsbeamten und für den technischen Dienst vorbereiten wollen, eine für ihren künftigen Beruf geeignete Grundlage gewähren sollen.
Abgesehen von den höheren Beamten, die in der Mehrzahl aus den staatlich geprüften Ingenieuren (Ingénieurs de l'Etat) hervorgehen, müssen alle Eisenbahner von der Pike auf dienen und ihre Befähigung zu höheren Stellungen nach und nach durch Prüfungen dartun, die bei den Direktionen der Eisenbahngesellschaften abzulegen sind. Die Vorbereitung auf diese Prüfungen wird ihnen durch Vorträge und praktische Kurse, die von den vorgesetzten Dienststellen gehalten werden, erleichtert.
3. E. für den unteren Dienst. Es besteht wohl nicht in allen Ländern eine so scharf begrenzte Unterscheidung zwischen dem mittleren und dem unteren Eisenbahndienst, wie sie z.B. die deutschen Eisenbahnen kennen. Wenn man zu den Angestellten des unteren Eisenbahndienstes diejenigen Personen rechnet, die eine mehr praktische, handwerksmäßige, ohne besondere theoretische Vorkenntnisse zu erlernende Tätigkeit ausüben, so kann man im allgemeinen sagen, daß für solche Angestellte eine neben der praktischen Einführung hergehende oder ihr vorangehende Sonderausbildung nicht gefordert wird.
Die Volksschulbildung wird als Voraussetzung für den Eintritt in solche Dienststellen gewöhnlich als ausreichend angesehen. In den Ländern, wo das Volksschulwesen in Blüte steht, bedarf es also kaum einer Mitwirkung der Eisenbahnen zur Heranbildung ihres Nachwuchses für den unteren Dienst Indessen ist in einzelnen Ländern auch seitens der Eisenbahnverwaltungen manches geschehen – durch Gründung oder Unterstützung von Volksschulen –, um den Söhnen von Eisenbahnbediensteten Gelegenheit zu geben, sich in der Nähe des Dienstortes ihres Vaters die zum Eintritt in den unteren Eisenbahndienst erforderliche Bildung anzueignen. So haben z.B. die spanischen und portugiesischen Eisenbahnen mehrere Volksschulen (u.a. die von der spanischen Nordbahn eingerichtete Volksschule für Eisenbahnersöhne in Valladolid, oder die in Entrocamento [Portugal]) gegründet oder unterstützt. Zu erwähnen sind auch die von der Gotthardbahngesellschaft im italienischen Kanton Tessin gegründeten deutschen Schulen für Söhne deutschsprachiger Angestellten in Biasca, Bellinzona, Airolo, Chiasso. Sie sind jetzt von den Bundesbahnen übernommen worden.
In Frankreich erteilen die Eisenbahngesellschaften vielfach ihren Angestellten Stipendien, um ihnen zu ermöglichen, sich eine bessere Schulbildung behufs späteren Eintritts in den Eisenbahndienst anzueignen.
Im Russischen Reiche haben die Eisenbahnverwaltungen infolge der großen Entfernungen und der dadurch bedingten schwierigen Einschulungsverhältnisse schon frühzeitig das Bedürfnis empfunden, zur Heranbildung des unteren Eisenbahnpersonals Schulen zu gründen. Die erste war die der Orel-Griasi-Bahn in Eletz aus dem Jahre 1867. Dann folgte die Gründung einer großen Zahl ähnlicher Schulen, die sich bald über das weitverzweigte russische Eisenbahnnetz erstreckten und große Bedeutung gewannen. Durch Gesetz vom 7. Juni 1886 wurden alle diese Schulen zu Staatsanstalten erhoben und dem Minister der Verkehrswege unterstellt, der sie in drei Bezirke geteilt hat und durch drei Inspektoren überwachen läßt. Die Organisation ist bei allen Schulen gleichförmig geregelt. Die Leitung hat ein vom Bezirksinspektor vorzuschlagender und vom Minister zu ernennender Direktor, dem eine Anzahl Lehrer, von denen wenigstens einer ein Ingenieur ist, zur Seite stehen. Die Schulen haben fünf Jahrgänge; die ersten drei Jahre sind dem theoretischen Schulunterricht, die beiden letzten der praktischen Ausbildung für den Eisenbahndienst gewidmet. Nach Absolvierung der 5 Jahrgänge erhalten die Schüler ein Diplom, das ihnen ein Vorzugsrecht für die Anstellung bei den Eisenbahnverwaltungen gewährt. Söhne von Eisenbahnbediensteten werden vorzugsweise als Schüler angenommen; das Schulgeld ist gering (10 Rubel für jedes Jahr), der Rest der Kosten wird im wesentlichen durch kilometrische Zuschüsse der Eisenbahnverwaltungen gedeckt.
Heute beträgt die Zahl dieser Schulen 41. Im Jahre 1910 wurden sie von 4021 Schülern besucht; im ganzen sind seit ihrem Bestehen 19300 Eisenbahnangestellte aus den Schulen hervorgegangen. Gegenwärtig wird eine Erweiterung dieses Schulsystems geplant. Das Ministerium der Verkehrswege hat der Reichsduma ein Projekt vorgelegt, nach dem neben den genannten technischen Schulen, die vorwiegend die Ausbildung von Beamten des Bau- und Beförderungsdienstes zum Zwecke haben, eine größere Zahl von Anstalten mit gleicher Organisation zum Zwecke der Ausbildung von Beamten des Betriebsdienstes ins Leben gerufen werden soll. Ihr Lehrplan soll folgende Fächer umfassen: Russische Sprache, Arithmetik, Geometrie, Physik, Chemie, Zeichnen, kommerzielle Geographie, Signalwesen, Betrieb, Telegraphie, Handelsfächer, Eisenbahnrecht, Wagendienst, Warenkunde, Eisenbahnökonomie, Eisenbahnhygiene, Buchführung, Abrechnungs- und Kassenwesen u.s.w.
Endlich sind neben diesen besonderen E. noch die zahlreichen, den Ministerien für Volksaufklärung und für Handel und Industrie unterstellten staatlichen und privaten technischen Lehranstalten, Gewerbeschulen und Schulen für Handwerker zu erwähnen, die auch vielfach zur Ausbildung für mittlere und untere Eisenbahnangestellte dienen.
Speziell zur Fortbildung tüchtiger Schaffner wurde im Januar 1907 eine besondere Schaffnerschule in Charkow eingerichtet, auf der junge Bedienstete, die schon mindestens ein Jahr lang Schaffnerdienst getan haben, etwa drei Monate lang Unterricht erhalten, damit sie zu Anwärtern für den Zugführer- oder Packmeisterdienst ausgebildet werden.
In Italien bestehen zahlreiche Kurse zur Ausbildung von Lokomotivheizern. Die Schüler werden während dieser Zeit als Angestellte im Probedienst angesehen und arbeiten in den Lokomotivschuppen oder Betriebswerkmeistereien. Daneben nehmen sie an den theoretischen Kursen teil, die etwa 6 Monate lang von Ingenieuren des Betriebsdienstes erteilt werden. Nach dieser Zeit theoretischer und praktischer Ausbildung werden sie zum Heizerexamen zugelassen.
Zur Fortbildung der unteren Beamten hat die preußische Staatseisenbahnverwaltung zahlreiche Unterrichtskurse eingerichtet, die den Zweck verfolgen, bei diesen Beamten nicht allein die für ihren Dienst erforderlichen Kenntnisse zu erweitern, sondern auch den Begabteren unter ihnen Gelegenheit zu geben, sich für einen späteren Übertritt in mittlere Beamtenstellungen fortzubilden. Dahin gehören:
Die Unterrichtsstunden für untere Beamte und Arbeiter, die zweimal monatlich für das gesamte untere Personal des Stations-, Zugbegleitungs- und Abfertigungsdienstes auf sämtlichen Stationen und Haltestellen erteilt werden.
Der Unterricht für Wagenmeister und Wagenwärter, der nach Festsetzung des Vorstandes des Maschinenamts von den Wagen- und Betriebswerkmeistern abgehalten wird. Die nicht am Stationsort befindlichen Beamten erhalten freie Fahrt behufs Teilnahme am Unterricht.
Der Unterricht für das Lokomotivpersonal, der während des Winterhalbjahres monatlich zweimal von den Werkmeistern den Heizern und Hilfsheizern zur Vorbereitung für die Lokomotivführerprüfung erteilt wird.
Der Unterricht für die in den Werkstätten auszubildenden Aushilfsbeamten u.s.w.
Ferner verdienen noch Erwähnung die in Preußen in den einzelnen Eisenbahnvereinen eingerichteten Fortbildungskurse für Unterbeamte, Hilfsunterbeamte, Handwerker und Arbeiter. Während des Winterhalbjahres werden, je nach der Nachfrage, mehrere Kurse abgehalten. Die Lehrer sind mittlere Beamte der Amtsbureaus und der äußeren Dienststellen. Den Schülern wird zur Teilnahme an den Kursen freie Fahrt gewährt. Zur Deckung der entstehenden Kosten für die Lehrer zahlt jeder Teilnehmer für den etwa 50 Unterrichtsstunden umfassenden Kursus einen mäßigen Beitrag (etwa 3 M.). Die Lehrmittel liefert der Eisenbahnverein kostenlos.
Schließlich soll noch auf die zahlreichen Lehrlingsschulen und Lehrlingswerkstätten hingewiesen werden, die von fast allen größeren Eisenbahnverwaltungen Europas und Amerikas auf geeigneten Maschinen-, Wagen-, Bau- und Reparaturwerkstätten zur Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses für den Werkstättendienst eingerichtet sind. Gewöhnlich dauert die Lehrzeit mehrere Jahre. Die Lehrlinge werden unter der Leitung zuverlässiger Meister in einem Handwerk ausgebildet und genießen in der Regel daneben Schulunterricht.
Besonders zahlreich sind die Lehrlingsschulen in England. Die Pennsylvania-Eisenbahn hat mit der Ingenieurabteilung des »Pennsylvania State College« in Altona eine Schule für Lehrlinge der dortigen Werkstätten eingerichtet, um ihnen Kenntnisse in Mathematik, Physik, Zeichnen, Mechanik, Baustoffkunde, Werkstattführung u.s.w. zu vermitteln.
Der Lehrgang erstreckt sich über 3 Schuljahre von je 42 Wochen (vgl. Org. 1912, S. 86).
Literatur: Protokolle des internationalen Eisenbahnkongresses in Paris 1900 zur Frage XXXIV: Instruction professionelle, conditions de recrutement et d'avancement (veröffentlicht in dem Bulletin de la commission internationale du congrès des chemins de fer) und die amtlichen Drucksachen über die Enquete des österreichischen Eisenbahnministeriums von 1908 über die Regelung des Eisenbahnfachbildungswesens für den mittleren Eisenbahnbetriebs- und -verwaltungsdienst.
v. Ritter.
http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.